Diese Liste zeigt die Flaggen in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Landesteilen, Landkreisen und kreisfreien Städten. In Mecklenburg-Vorpommern spielen hochrechteckige Flaggen wie Banner eine untergeordnete Rolle, wenn überhaupt, dann nur als Hochformatflaggen. Weitere Flaggen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar.

Landesflagge und Landesdienstflagge Land Hissflagge Banner Kommentare Mecklenburg-Vorpommern150px Landesflaggerand|150px5:3 rand|100px1:2 (oder länger) Durch Gesetz festgelegt am 23. Juli 1991: In der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es lediglich:„Die Landesfarben sind blau, weiß, gelb und rot. Das Nähere über Landesfarben und Landeswappen sowie deren Gebrauch regelt das Gesetz.“Artikel 1 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993, GVOBl. M-V 1993, S. 372

Das Hoheitszeichengesetz bestimmt:„Die Farben des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ultramarinblau-Weiß-Gelb-Weiß-Zinnoberrot. Die Flagge ist längsgestreift. Für die Einzelheiten der Gestaltung ist das Muster 1 maßgebend.Die Dienstflagge zeigt in den beiden weißen Feldern die Wappenbilder von Mecklenburg und, in Kennzeichnung des Landesteils Vorpommern, von Pommern ohne Schilde nebeneinander. Der gelbe Streifen ist dafür unterbrochen. Für Einzelheiten der Gestaltung ist Muster 2 der Anlage maßgebend. Wird die Dienstflagge als Banner- oder Hängefahne in Hochformat gesetzt, zeigt sie die beiden Wappenbilder übereinanderstehend, oben das Wappenbild Mecklenburgs und darunter das Wappenbild Vorpommerns.“§ 1 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes – Hoheitszeichengesetz – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 293. zeigen die Landesflagge, die Landesdienstflagge und die Standarte für den Landtagspräsidenten, den Ministerpräsidenten und die übrigen Mitglieder der Landesregierung, das große und das kleine Landeswappen.Eine genaue Festlegung der Flaggen findet sich in der auf

Hissflaggen haben ein Verhältnis von 25 (Länge) zu 15 (Breite). Hängeflaggen sind mindestens fünf Teile länger, Banner meist doppelt so lang. Landesdienstflaggerand|150px5:3 rand|100px1:2 (oder länger)

Landesteile § 1 Absatz 3 des Hoheitszeichengesetzes legt fest: „In den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern können zusätzlich die traditionellen Farben und Flaggen geführt werden.“§ 1 Absatz 3 des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes – Hoheitszeichengesetz – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 293. Landesteil Hissflagge Kommentare LandesteilMecklenburg150px rand|150px Der Landesteil Mecklenburg führt die Farben fort, die das historische Land Mecklenburg führte, ursprünglich festgelegt durch den Herzog von Mecklenburg-Schwerin am 26. März 1813:

„Die Flagge des Landesteils Mecklenburg … ist gleichmäßig längsgestreift von Ultramarinblau, Gelb und Zinnoberrot… Auf den Flaggen der Landesteile stehen keine Wappenbilder und auch keine Wappen.“ auf Landesteil Vorpommern150px rand|150px Der Landesteil Vorpommern führt die Farben fort, die die preußische Provinz Pommern am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen hat:

„… Die Flagge des Landesteils Vorpommern ist gleichmäßig längsgestreift von Blau und Weiß … Auf den Flaggen der Landesteile stehen keine Wappenbilder und auch keine Wappen.“

Höherer Kommunalverband Die Verbandssatzung des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern führt nur ein Dienstsiegel, aber weder Wappen noch Flagge:„Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern führt das Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone.“§ 1 Absatz 2 der Verbandssatzung des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern Landkreise

Landesteil Hissflagge Kommentare Landkreis Ludwigslust-Parchim150px rand|150px5:3 Beschlossen vom Kreistag am 8. Mai 2014,Große Mehrheit im Kreistag beschließt neues Kreiswappen. in: , Seite 3 genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. Dezember 2014:

„Die Flagge des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel der Länge des Flaggentuchs gespalten und halbgeteilt. Das Feld am Liek ist Blau. Das Feld am fliegenden Ende ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Rot. Auf den Feldern liegen jeweils die Figuren des Landkreiswappens: im Feld am Liek mittig ein schreitender, gelb bewehrter weißer Graureiher, am fliegenden Ende jeweils mittig in der Hälfte am Spalt im oberen Feld etwas nach unten verschoben ein gelbgekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, im unteren Feld etwas nach oben verschoben zwei zusammengewachsene gelbe Eichenblätter mit gelber Eichel. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“§ 1 Absatz 4 der Mecklenburgische Seenplatte 150px rand|150px5:3 Beschlossen vom Kreistag am 2. Dezember 2013, (PDF; 554,7 kB) zur auf genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 11. März 2014: „Die Flagge des Landkreises ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau und Gelb gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge des blauen und des gelben Streifens übergreifend, das Landkreiswappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“Pressemitteilung vom 11. März 2014: „Wappen und Flagge für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte / Innenminister Caffier übergab Genehmigungsurkunde“

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte führt folgendes Wappen: „Gespalten und durch Wellenschnitt halbgeteilt; vorn in Gold ein halber hersehender Stierkopf am Spalt mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge mit silbernem Horn; hinten oben in Silber ein aufgerichteter golden bewehrter roter Greif mit aufgeworfenem Schweif, unten in Blau sieben silberne Wellenfäden.“Wappen und Flagge des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg 150px rand|150px3:2 Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. Januar 2012:

„Der Landkreis Nordwestmecklenburg führt eine Flagge. Die Flagge des Landkreises Nordwestmecklenburg ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs gespalten. Die Liekhälfte ist Gelb. Darauf liegt mittig am Spalt, 14/15 der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, eine Figur des Landkreiswappens: ein halber hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem rotem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern. Die Hälfte am fliegenden Ende ist gleichmäßig längsgestreift von Weiß, Rot, Weiß und Rot. Darauf liegt mittig nahe am Spalt, 14/15 der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, eine Figur des Landkreiswappens: ein Krummstab in verwechselten Farben. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 2 zu 3.“§ 2 Absatz 1 und 3 der Landkreis Rostock 150px rand|150px3:2 Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. November 2011:

„Die Flagge des Landkreises Rostock ist gleichmäßig längsgeteilt von Gelb und Blau. Die Streifen sind mit den Figuren des Wappens belegt: Zwei schräg gekreuzte, von Rot und Gelb geteilte Krummstäbe mit zugewendeter Krümme, die 1/3 der Höhe und 2/3 der Länge des Flaggentuchs einnehmen; in der Mitte des gelben Streifens ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern und in der Mitte des blauen Streifens ein abgerissener, rotgezungter, goldener Greifenkopf, die 3/4 des jeweiligen Streifens einnehmen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 2 zu 3.“§ 3 Absatz 1 und 2 der Landkreis Vorpommern-Greifswald 150px rand|zentriert|150x150px5:3 Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 13. Dezember 2022: "De Flagge des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist von Silber und Gold durch einen blauen Schräglinksbalken, dessen Breite ein Neuntel der Breite des Flaggentuches beträgt,geteilt. In der Mitte des Flaggentuches liegt-sieben Neuntel der Breite des Flaggentuches einnehmend-ein roter goldbewehrter Greif. Die Breite des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5." Landkreis Vorpommern-Rügen 150px rand|150px5:3 Beschlossen vom Kreistag am 2. September 2013 und vom Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern genehmigt am 7. Oktober 2013: „Die Flagge des Landkreises Vorpommern-Rügen ist gleichmäßig längs gestreift von Blau und Gelb. In der Mitte des Flaggentuches liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des blauen und des gelben Streifens übergreifend, das Landkreiswappen. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3:5.“Beschluss zur Annahme einer Flagge für den Landkreis Vorpommern-Rügen vom 2. September 2013 (PDF, 202 kB)

Der Landkreis Vorpommern-Rügen führt das folgende Wappen: „Über blauem Schildfuß, darin ein schreitender rot gezungter goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif, gespalten vorn in Gold ein linksgewendeter, aufgerichteter, rot gezungter schwarzer Greif mit aufgeworfenem Schweif, die unteren Schwungfedern des Flügels silbern, hinten in Gold ein aus schwebenden, offenen roten Stufengiebel aus fünf Steinen wachsender, rot gekrönter, gezungter und bewerter, doppelgeschweifter schwarzer Löwe. Dem Spalt aufgelegt zwischen den Fängen des Greifen und den Pranken des Löwen, die nicht berührend, ein roter Schild mit einer silbernen Pfeilspitze überhöht von einem silbernen Tatzenkreuz.“ (Wappen genehmigt am 7. März 2013)Wappenbrief vom 7. März 2013§ 2 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen

Ehemalige Landkreise und historische Flaggen Landesteil Hissflagge Kommentare Landkreis Bad Doberan 150px rand|150px5:3 Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 1. August 1996:

Der Landkreis Bad Doberan führte die nachstehend beschriebene Flagge: „Die Flagge des Landkreises ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Blau. In der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des blauen Streifens übergreifend, das Wappen des Landkreises. Die Höhe der Flagge verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Der Landkreis Bad Doberan führte das folgende Wappen: „Geteilt durch einen liegenden, mit der Krümme nach vorn und oben gekehrten silbernen Abtstab; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind.“ (Wappen genehmigt am 5. Dezember 1995) Landkreis Demmin 150px rand|150px5:3 Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 26. März 1996:

Die Flagge des Landkreises Demmin ist längs gestreift von Blau, Gelb, Rot, Weiß, Rot, Gelb und Blau. Die blauen Streifen nehmen jeweils elf Sechzigstel, die gelben je ein Viertel, die roten je ein Dreißigstel und der weiße Streifen ein Fünfzehntel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte der roten Streifen und des weißen Streifens liegt, auf jeweils vier Fünftel der Höhe der Gelben Streifen übergreifend, das Landeskreiswappen. DieHöhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3:5.