mini|250x250px|Hauptsitz der KZV Hessen in Frankfurt am Main Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) wurde am 1. April 1954 als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) (K.d.ö.R.) gegründet. Mit rund 4.800 Zahnärztinnen und Zahnärzten als Mitgliedern stellt die KZV Hessen die zahnärztliche Versorgung in Hessen sicher. Sie erfüllt damit die ihr vom Gesetzgeber im des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie übernimmt gleichzeitig die Vertretung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen.

Die KZV Hessen ist eine von 17 Landes-KZVen, die Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sind.

Mitglieder Mitglieder der KZV Hessen sind zugelassene Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Voll- oder Teilzulassung sowie angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Zahnarztpraxen und in zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen Einrichtungen. Die Mitglieder sind zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet. Die KZV Hessen hat rund 4.800 Mitglieder.

Struktur Die KZVH unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Organe Organe der KZV Hessen sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Des Weiteren gibt es diverse Ausschüsse und Gremien, die Teilaufgaben im Auftrag des Vorstands wahrnehmen.

Vertreterversammlung Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Vertreterversammlung sind:Vertreterversammlung der KZV Hessen die Erstellung und Änderung der Satzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung den Haushaltsplan festzustellen über die Entlastung des Vorstandes im Hinblick auf die Jahresrechnung zu beschließen Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind die Vertretung der Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern die Wahl und Überwachung des Vorstandes der KZV Hessen die Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters

Vorstand Die wichtigsten Aufgabenbereiche des Vorstandes sind:Vorstand der KZVH gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der KZV Hessen Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen mit den Kostenträgern (Krankenkassen etc.) Wahrnehmung der Interessen der KZV Hessen und ihrer Mitglieder Bildung und Besetzung der nach Gesetz, Vertrag und Satzung vorgeschriebenen Ausschüsse Überwachung der den Mitgliedern der KZV Hessen obliegenden Pflichten gemäß Gesetz, Vertrag und Satzung

Bisherige Vorsitzende Seit Gründung der KZVH im Jahre 1954 standen der Körperschaft sieben Vorsitzende des Vorstands vor. + Vorstandsvorsitzende Amtszeit Name 1954–1960 Gustav Barchfeld 1960–1975 Rudolf Cramer 1976–1989 Adolf Schneider 1989–1992 Norbert Grosse 1992–2004 Jürgen Fedderwitz 2005–2008 Ulf Utech seit 2009 Stephan Allroggen

Aufgaben Die KZV Hessen bearbeitete im Jahr 2024 ca. 8,9 Millionen Fälle in den Bereichen konservierend-chirurgische, kieferorthopädische und parodontologische Leistungen sowie Zahnersatz und Kieferbruch.

Kreisstellen 39 Kreisstellen unterstützen die KZV Hessen planerisch und logistisch zur Organisation des Notfallvertretungsdienstes.

Verwaltung Die KZV Hessen beschäftigt rund 160 Angestellte an ihrem Sitz in Frankfurt-Niederrad.https://www.kzvh.de/die-kzvh/werwirsind/index.html

Einzelnachweise

Zahn, Hessen Kategorie:Medizinrecht (Deutschland) Kategorie:Berufsverband (Hessen) Kategorie:Organisation (Frankfurt am Main) Kategorie:Gesetzliche Krankenversicherung Kategorie:Zahnmedizinische Vereinigung (Deutschland) Kategorie:Verbandsgründung 1954 Kategorie:Gesundheitswesen (Hessen)