Das Recht der freien Liebe (Alternativtitel Das Recht auf Liebe) ist ein deutscher Stummfilm von 1919.
Handlung Professor Carlsen ist ein Verfechter der Ehe, vernachlässigt aber dabei seine Frau. Sie verlässt ihn und lebt die freie Liebe mit ihrem zweiten Mann.
Hintergrund Produktionsfirma war die Progress Film Berlin. Der Film hatte eine Länge von sieben Akten auf 2665 Metern vor und 2563 Metern, ca. 125 MinutenFilmlängenrechner, Bildfrequenz: 18 nach der Zensur.
Sowohl die Polizei Berlin (Nr. 43483) als auch die Polizei München (Nr. 35591, 35592, 35593, 35594, 35595, 35596, 35597, 35598) belegten ihn mit einem Jugendverbot.Zensurentscheidungen im Archiv des Deutschen Filminstituts
Uraufgeführt wurde der Film im November 1919.
Die erneute Prüfung der Reichsfilmzensur Berlin verbot ihn am 29. Januar 1921 (Nr. 1200), nach erneuter Prüfung milderte sie am 22. April 1921 auf ein Jugendverbot.
Rezeption Die Zensur meinte am 21. Januar 1921, der „Film wate[t] geradezu in sittlicher Verkommenheit und in der grenzenlosen Verachtung sittlicher Gesetze“Zensurgutachten vom 29. Januar 1921, und verbot ihn. Die Beschwerde führte zu einer neuen Entscheidung.
Das zweite ZensurgutachtenZensurgutachten vom 22. April 1922 meinte hingegen, der Film vermittle „so viel verschiedene Eindrücke, gelegentlich übrigens auch wohltuender Art“, so dass das Verbot aufgehoben wurde, aber der Film mit einem Jugendverbot belegt blieb.
Literatur Hans-Michael Bock, Wolfgang Jacobsen, Jörg Schöning, Malte Hagener (Herausgeber): Geschlecht in Fesseln. Sexualität zwischen Aufklärung und Ausbeutung im Weimarer Kino 1918–1933. (CineGraph Buch) Hamburg 2000, 179 Seiten. ISBN 978-3-88377-643-9
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Einzelnachweise
Kategorie:Filmtitel 1919 Kategorie:Schwarzweißfilm Kategorie:Deutscher Film Kategorie:Stummfilm Kategorie:Filmdrama