Die Landtagswahl in Vorarlberg am 21. September 2014 war die 15. Wahl des Vorarlberger Landtags seit 1945. Da die fünfjährige Amtsperiode des 29. Vorarlberger Landtags im Jahr 2014 zu Ende ging, wurden sämtliche 36 Abgeordnete neu gewählt.
Während die Vorarlberger Volkspartei erhebliche Stimmeneinbußen und den Verlust der absoluten Mehrheit hinnehmen musste, konnten die Grünen ihren Stimmanteil deutlich steigern und dadurch zwei Mandate im Landtag hinzugewinnen. Die NEOS, die das erste Mal bei einer Landtagswahl antraten, konnten mit 6,89 Prozent der Wählerstimmen und zwei Mandaten zwar keine Klubstärke, aber zumindest den Einzug in den Landtag erreichen. FPÖ und SPÖ verloren beide leicht, wobei die SPÖ Vorarlberg erstmals in ihrer Geschichte unter zehn Prozent fiel.
Als Resultat der Wahl kam es erstmals in der Geschichte Vorarlbergs zu einer schwarz-grünen Koalitionsregierung mit ÖVP und Grünen, die als Landesregierung Wallner II am 15. Oktober vom neu konstituierten Landtag gewählt wurde.
Ausgangssituation mini|Markus Wallner, amtierender Landeshauptmann und Spitzenkandidat der Volkspartei Bei der Landtagswahl 2009 konnte die Vorarlberger Volkspartei als stärkste Partei ihre absolute Stimmen- und Mandatsmehrheit im Landtag verteidigen, während die SPÖ Vorarlberg als größter Verlierer der Wahl ihr bundesweit schlechtestes Ergebnis aller Zeiten hinnehmen musste. Den größten Stimmen- und Mandatszugewinn verbuchten 2009 die Vorarlberger Freiheitlichen für sich, wobei sie ihren Stimmenanteil verdoppelten konnte. Mit leichten Zugewinnen wurden die Grünen drittstärkste Partei, die SPÖ landete erstmals nur noch auf dem vierten Platz.
Aufgrund eines Zerwürfnisses der beiden vormaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ bildete die Vorarlberger Volkspartei mit Landeshauptmann Herbert Sausgruber nach der Landtagswahl 2009 erstmals eine Alleinregierung (Landesregierung Sausgruber IV). Nach etwas mehr als zwei Jahren trat Herbert Sausgruber in der Landtagssitzung am 7. Dezember 2011 zurück und übergab das Amt als Landeshauptmann an seinen Parteikollegen und bisherigen Landesstatthalter Markus Wallner, der die Volkspartei nunmehr als Landeshauptmann in der Folge auch als Spitzenkandidat in die Landtagswahl 2014 führte.
Wahlkampf Der Vorarlberger Wahlkampf 2014 wurde von den Medien insgesamt als ereignisarm beschrieben. Die ÖVP wurde erstmals von Markus Wallner als Spitzenkandidat in die Wahl geführt. Der Volkspartei war bereits im Vorfeld der Wahl der Verlust der absoluten Mehrheit vorhergesagt worden. Mitverantwortlich dafür wollten die erstmals antretenden NEOS sein, deren Spitzenkandidatin erklärte, das „System ÖVP“ brechen zu wollen. Umfragen vor der Wahl sagten ein – schließlich nicht eingetretenes – Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen NEOS, Grünen und Sozialdemokraten um Platz drei voraus. Zur Wahlwerbestrategie der SPÖ gehörten Gartenzwerge anstelle von Plakaten; das Abhandenkommen mehrerer Hundert dieser Wahlkampf-Zwerge führte zur Erwähnung des Vorarlberger Wahlkampfs in internationalen Medien.
Ein sicherer zweiter Platz bei der Wahl wurde der FPÖ vorhergesagt, die insgesamt im Vergleich zur vorangegangenen Landtagswahl einen weniger polarisierenden Wahlkampf führte. 2009 hatte FPÖ-Spitzenkandidat Dieter Egger noch mit einem kontroversen „Exil-Jude“-Sager für Aufregung gesorgt. Bereits im ORF-Sommergespräch im August 2014 hatte Landeshauptmann Wallner erklärt, diese Aussage Eggers stehe nach wie vor im Raum, und vor einer erneuten Zusammenarbeit mit der FPÖ müsse es dazu jedenfalls eine Klarstellung von Eggers Seite geben. Der Vorfall war auch in einer vom ORF Vorarlberg ausgestrahlten Diskussionsrunde der Spitzenkandidaten im Wahlkampf 2014 ein emotionales Thema.
Wahlrecht
Zur Wahl des Vorarlberger Landtags im Jahr 2014 war automatisch wahlberechtigt, wer am Wahltag, dem 21. September 2014, zumindest das 16. Lebensjahr vollendet hatte, seinen Hauptwohnsitz am Stichtag, dem 24. Juni 2014, in Vorarlberg hatte und die österreichische Staatsbürgerschaft besaß und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war (vom Gericht bei bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen im Einzelfall explizit ausgesprochen).
Darüber hinaus waren auch Auslandsvorarlberger, die sich in die Wählerkartei hatten eintragen lassen, auf Antrag wahlberechtigt. Dies betraf Personen, die ihren Hauptwohnsitz unmittelbar von Vorarlberg ins Ausland verlegt hatten und nach wie vor Inhaber der Österreichischen Staatsbürgerschaft waren. Voraussetzung war allerdings, dass der Hauptwohnsitz zum 24. Juni 2014 weiterhin im Ausland begründet war und die Verlegung des Wohnsitzes nicht länger als zehn Jahre zurücklag.
Wahlberechtigt waren bei der Landtagswahl 2014 somit nach offizieller Bekanntgabe der Landeswahlbehörde insgesamt 267.104 Wähler. Von diesen beantragten bis zum 19. September, dem letzten möglichen Tag für eine Beantragung, 25.030 Personen eine Wahlkarte, um per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal als dem eigentlich vorgesehenen wählen zu können.
Neuerungen im Wahlrecht Wichtigste Neuerung im Landtagswahlrecht mit Auswirkung für die Landtagswahl 2014 war die im März 2014 von den Landtagsparteien einstimmig beschlossene Aufwertung der Vorzugsstimmen. Bislang wurden jedem Kandidaten pro vergebener Vorzugsstimme 16 Punkte zugerechnet, die insgesamt zu jenen Punkten dazu addiert wurden, die er aufgrund seiner Listenreihung erhielt. Aus der Summe an Vorzugsstimmen- und Listenreihungspunkten ergab sich schließlich die endgültige Reihung der Kandidaten zum Erhalt eines Landtagsmandats.
Die Anzahl der Wahlpunkte pro Vorzugsstimme wurde mit der Stärkung der Vorzugsstimmen auf 32 verdoppelt, zusätzlich konnten die Wähler bei der Landtagswahl 2014 erstmals fünf statt bisher drei Vorzugsstimmen für Kandidaten der gewählten Partei vergeben. Beide Änderungen bewirkten einen stärkeren Einfluss der Wähler auf die endgültige Reihung der Kandidaten.
Eine weitere Änderung im Wahlrecht betraf den Ausschluss von straffällig gewordenen Personen von der Wahl. Bislang waren in ganz Österreich Personen, die zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden waren, automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte darf ein solcher Wahlrechtsausschluss nicht mehr pauschal erfolgen, weshalb die entsprechenden Gesetze geändert werden mussten. Nach der neuen Regelung musste das zuständige Gericht im Urteilsspruch explizit den Ausschluss vom Wahlrecht aussprechen, damit dieser gültig ist. Außerdem darf ein solcher Ausschluss nur noch bei Verurteilungen zu mindestens fünfjährigen unbedingten Freiheitsstrafen oder bei speziellen Delikten, die mit mindestens einjähriger unbedingter Freiheitsstrafe geahndet werden, verhängt werden.
Auch im Bereich der Wahlkarten gab es eine essenzielle Änderung des Wahlrechts. Die achttägige Nachfrist zum Einlangen der per Post verschickten Wahlkarten bei der Wahlbehörde, die bisher mitunter „taktisches Wählen“ – also die (illegale) Stimmabgabe auch nach Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses – ermöglicht hatte, wurde gestrichen. Wahlkarten hatten nun spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde bei der Wahlbehörde einzulangen, um als abgegebene Stimmen gewertet zu werden.
Wahlbezirke und -sprengel Gewählt wurde in allen 96 Gemeinden, die in vier Wahlbezirke eingeteilt waren. Diese Wahlbezirke entsprachen den Verwaltungsbezirken Bludenz (Wahlbezirk Bludenz), Bregenz (Wahlbezirk Bregenz), Dornbirn (Wahlbezirk Dornbirn) und Feldkirch (Wahlbezirk Feldkirch).
In der Regel entsprach ein Wahlsprengel einer Gemeinde. Innerhalb einer Gemeinde konnten aber auch auf Beschluss der Gemeindewahlbehörde mehrere Wahlsprengel mit entsprechenden Sprengelwahlbehörden eingerichtet werden. So wurden etwa in der größten Gemeinde des Landes, der Stadt Dornbirn, insgesamt 40 Sprengelwahlbehörden eingerichtet. Kleinere Gemeinden, wie etwa Dünserberg oder Röns, kamen hingegen mit nur einem Wahlsprengel aus. im Webauftritt der Landeswahlbehörde.
Zur Wahl stehende Parteien Bereits im Landtag vertretene Parteien Parteien bei der Landtagswahl 2014 100px Landeshauptmann Markus Wallner– Vorarlberger Volkspartei VP 70px Vorarlberger Freiheitliche – FPÖ FPÖ 50px Die Grünen– Grüne Alternative Vorarlberg GRÜNE 50px Michael Ritsch – VorarlbergerSozialdemokratinnen und Sozialdemokraten SPÖ 70px NEOS Vorarlberg NEOS 100px Piratenpartei PIRAT 50px Männerpartei für ein faires Miteinander M WIR – Plattform für Familien WIR 50px Christliche Partei Österreichs CPÖParteienbezeichnungen und Reihenfolge der Parteien gem. Festlegungdurch die Landeswahlbehörde Auflistung der Parteien im Webauftritt der Landeswahlbehörde.. Offizielle Kundmachung aller Parteien und ihrer Kandidaten durch die Landeswahlbehörde (LGBl. 31/2014). Bereits frühzeitig gaben alle bislang im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien bekannt, auch bei der Landtagswahl 2014 kandidieren zu wollen. Die Vorarlberger Volkspartei trat dabei erstmals mit Landeshauptmann Markus Wallner als Spitzenkandidat bei der Wahl an, die Vorarlberger Freiheitlichen setzten wie 2009 auf ihren Parteiobmann Dieter Egger als Spitzenkandidaten. Ebenfalls wie 2009 kandidierten Johannes Rauch für die Grünen Vorarlberg und Michael Ritsch für die SPÖ Vorarlberg als Spitzenkandidaten.
Noch nicht im Landtag vertretene Parteien Von den noch nicht im Landtag vertretenen Parteien kündigte als erstes NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum, eine im Jahr 2012 maßgeblich vom Vorarlberger Matthias Strolz neugegründete liberale Partei, die bei der Nationalratswahl in Österreich 2013 in den Nationalrat einziehen konnte, an, bei der Landtagswahl zu kandidieren. Die Partei nominierte in der Folge in einem mehrstufigen Wahlverfahren, das nach Manipulationsvorwürfen abgeändert werden musste, Sabine Scheffknecht, die bisherige Landessprecherin, als Spitzenkandidatin.
Weiters kündigten auch die Piratenpartei, die Männerpartei, die Christliche Partei Österreichs, Die Buntkarierten und WIR – Plattform für Familien eine geplante Kandidatur an. Gemeinsam war all diesen noch nicht im Landtag vertretenen Parteien, dass sie für eine erfolgreiche Kandidatur mindestens 100 Unterstützungserklärungen in jedem Wahlbezirk, in dem sie kandidierten, sammeln mussten. Erreichte eine Partei in jedem der vier Wahlbezirke mindestens 100 Unterstützungserklärungen, so konnte die Partei zudem einen Landeswahlvorschlag einbringen. Bis auf Die Buntkarierten, die ihren Wahlvorschlag nicht fristgerecht einreichten und somit nicht zur Landtagswahl zugelassen wurden, schafften es all jene bislang nicht im Landtag vertretenen Parteien, die eine Kandidatur angekündigt hatten, in allen Wahlbezirken und somit auch landesweit zu kandidieren.
Im April 2014 gab Christoph Hagen, der Landesobmann des Teams Stronach für Vorarlberg, bekannt, dass das Team Stronach, das im österreichischen Nationalrat vertreten ist, bei der Landtagswahl nicht antreten werde. Ebenso kandidierten die bei der Landtagswahl 2009 noch angetretenen Parteien BZÖ, wir-gemeinsam.at, Die Gsiberger und Kiebitz bei dieser Wahl nicht. Die Gsiberger und die zu diesen gehörenden VAU heute, die 2004 noch eigenständig kandidiert hatten, erklärten, sich auf die Gemeindevertretungswahlen im Jahr 2015 konzentrieren zu wollen.
Wahlergebnis mini|270px|Mehrheiten in den Gemeinden bei der Landtagswahl 2014: