Die Einweisung von Häftlingen in die Strafkompanie gehörte im KZ Auschwitz zu den schwersten Lagerstrafen. Die Häftlinge dieser Strafabteilung unterlagen unter schwersten Arbeits- und Lebensbedingungen einem Dezimierungsprogramm seitens der sie beaufsichtigenden Kommandoführer der Lager-SS und Funktionshäftlinge. Die Todesrate unter den Häftlingen der Strafkompanie war außerordentlich hoch, daher kam die Einweisung in die Strafkompanie in vielen Fällen einem Todesurteil gleich. Zunächst wurde im August 1940 eine Strafkompanie für männliche Häftlinge im Stammlager des KZ Auschwitz gebildet, die später ins KZ Auschwitz-Birkenau verlegt wurde. Ab Juni 1942 existierte auch eine Strafkompanie für Frauen, zunächst in Budy bei Oświęcim und später im Frauenlager des KZ Auschwitz-Birkenau. Als weiteres Strafkommando für Männer existierte 1941 für wenige Monate noch die sogenannte Erziehungskompanie. Die Strafkompanien im KZ Auschwitz existierten bis zur kriegsbedingten Räumung des Lagers im Januar 1945.

Männer-Strafkompanie mini|Kennzeichen der Strafkompanie

Anfang August 1940 wurde im Stammlager des KZ Auschwitz die Strafkompanie für Männer gebildet, deren Zweck im Rahmen der Lagerstrafen die Isolierung von den anderen Häftlingen und die Verrichtung erschöpfender Schwerstarbeit im Laufschritt war. Des Weiteren waren die Häftlinge der Strafkompanie unter anderem vom Briefverkehr ausgeschlossen, das Rauchen war ihnen in der Freizeit nicht gestattet und ihre Essensrationen waren geringer als üblich. Die von den anderen Häftlingen abgeschottete Strafkompanie war zunächst im Obergeschoss des Blocks 3a des Stammlagers untergebracht und später im Block 13 (ab August 1941 als Block 11 geführt). Am 9. Mai 1942 wurde die Strafkompanie ins KZ Auschwitz-Birkenau überführt und dort auf dem Lagerareal mehrfach verlegt.Raphael Gross, Werner Renz (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965). Kommentierte Quellenedition. Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 1, Frankfurt am Main / New York 2013, S. 207.

Gründe, die zur Einweisung in die Strafkompanie führten, waren beispielsweise Fluchtversuche, verbotene Kontakte zu Zivilisten oder der Besitz verbotener Gegenstände (Geld, Fotografien, Briefe, Bekleidung) sowie eine im Sinne der SS ungenügende Arbeitsleistung (Ruhepausen, langsames Arbeiten). Die Dauer der Zuweisung zur Strafkompanie betrug einen bis zwölf Monate oder länger. Über 6000 Häftlinge wurden von 1940 bis 1945 in die Strafkompanie eingewiesen. Anfangs befanden sich in der Strafkompanie hauptsächlich Juden und polnische Geistliche. Die Häftlinge dieser Kompanie erhielten auf der KZ-Häftlingskleidung als zusätzliches Kennzeichen ihrer Isolierung innerhalb des Lagers einen schwarzen Punkt auf der Vorder- und Rückseite ihrer Jacke sowie an der Hose.Irena Strzelecka: Strafen und Folter. In: Wacław Długoborski, Franciszek Piper (Hrsg.): Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Oswiecim 1999, Band II: Die Häftlinge – Existenzbedingungen, Arbeit und Tod, S. 460ff. Nach Bildung der Strafkompanie mussten die SK-Häftlinge zunächst unter schwersten Bedingungen mit einer Straßenwalze Planierungsarbeiten im Stammlager vornehmen, Fundamente für die Häftlingsblöcke ausheben und in der Kiesgrube außerhalb des Lagers Kies abfahren. Nach Verlegung ins KZ Auschwitz-Birkenau mussten die Angehörigen der Strafkompanie dort einen als Königsgraben bezeichneten Entwässerungsgraben anlegen. Von 1940 bis 1942 kam die Einweisung in die Strafkompanie einem Todesurteil gleich: Nach Aussagen des Auschwitzüberlebenden und Angehörigen der Strafkompanie Jan Pilecki starben teils mehr als hundert Häftlinge am Tag.Raphael Gross, Werner Renz (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965). Kommentierte Quellenedition. Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 1, Frankfurt am Main / New York 2013, S. 207f.

Kommandoführer der Strafkompanie war zeitweise der berüchtigte SS-Hauptscharführer Otto Moll. Erster Kapo und späterer Blockältester der Strafkompanie war Ernst Krankemann, letzter Blockältester war Emil Bednarek. Die Häftlinge der Strafkompanie wurden durch die Kommandoführer und Funktionshäftlinge oft schwer misshandelt, so dass es zu einer extrem hohen Todesrate kam. Eine Massenflucht von vierhundert Häftlingen der Strafkompanie am 10. Juni 1942 aus dem Lagerbereich scheiterte, lediglich neun Häftlinge erlangten die Freiheit. Von den Wiederergriffenen starben mehr als 350 an den folgenden Repressalien, davon 320 in der Gaskammer.

In dem Buch der Strafkompanie wurden die dort eingewiesenen Häftlinge verzeichnet mit Häftlingsnummer, Geburtsdatum, Dauer der Zuweisung sowie Entlassungs- bzw. Todesdatum. Das Buch der Strafkompanie wurde sowohl vom jeweiligen SK-Häftlingsschreiber als auch in der Hauptschreibstube geführt. Die Aufzeichnungen vom 19. Juli 1943 bis zum 24. November 1944 sind erhalten. Unter den dort aufgeführten 1069 Eintragungen befinden sich 17, in denen die zweimalige Einweisung eines Häftlings in die Strafkompanie registriert ist. 95 Einträge verzeichnen den Tod des Häftlings, davon drei Erschießungen während Fluchtversuchen.Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Sterbebücher von Auschwitz. Band 1: Berichte. K. G. Saur, München 1995, ISBN 3-598-11263-7, S. 233.

Der polnische Auschwitzüberlebende Józef Kret äußerte sich 1959 in der ersten Ausgabe der Hefte von Auschwitz folgendermaßen über die Strafkompanie: Zitiert nach Irena Strzelecka: Strafen und Folter. In: Wacław Długoborski, Franciszek Piper (Hrsg.): Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Oswiecim 1999, Band II: Die Häftlinge – Existenzbedingungen, Arbeit und Tod. S. 460. Der Text findet sich auch in allen Ausgaben von: H. G. Adler, Hermann Langbein, Ella Lingens-Reiner (Hrsg.): Auschwitz. Zeugnisse und Berichte. Zuletzt: Schriftenreihe 1520. Bundeszentrale für politische Bildung BpB, Bonn 2014, ISBN 978-3-8389-0520-4, S. 23–43.

Frauen-Strafkompanie mini|Strafkompanie Budy, ehemaliges Schulgebäude, Nachkriegsaufnahme ca. 1955 mini|Skizze der Frauen-Strafkompanie in Bor-Budy

Nachdem am 24. Juni 1942 der polnischen Strafgefangenen Janina Nowak die Flucht aus einem Häftlings-Arbeitskommando gelang, welches nahe der Soła zur Heuernte eingeteilt worden war, ordnete der damalige Lagerkommandant Rudolf Höß bereits am folgenden Tag die Einrichtung einer Frauen-Strafkompanie an.Maximilian Grabner, Eigenhändige Niederschrift des Obersturmbannführers Grabner, Wien, am 28. August 1945, S. 10 Am 26. Juni 1942 wurden die verbleibenden etwa 200 Polinnen aus jenem Kommando, aus dem Nowak geflüchtet war, als Politische Häftlinge in die neuerrichtete Frauen-Strafkompanie eingewiesen. Später wurden in die auf etwa 400 weibliche Häftlinge angewachsene Strafkompanie neben deutschen Häftlingsfrauen auch Insassinnen aus der Sowjetunion, Tschechinnen, Jugoslawinnen sowie slowakische und französische Jüdinnen eingewiesen. Die Häftlinge der Frauen-Strafkompanie, welche als einzige Strafkompanie außerhalb des Lagerkomplexes Auschwitz angesiedelt warJacek Lachendro, Bor/Budy. The secrets of the camp - the unknown history of KL Auschwitz-Birkenau, Onlinevideo [Foundation of Memory Sites Near Auschwitz-Birkenau], 14 Min., Brzeszcze 2020, wurden ca. fünf Kilometer vom Stammlager entfernt in einem ehemaligen Schulgebäude sowie einer unmittelbar dahinter befindlichen Holzbaracke in Bór-Budy (heute Brzeszcze) untergebracht. Zudem war auf dem Gelände der Frauen-Strafkompanie eine Häftlingsküche eingerichtet, in der sich heute eine Feuerwache befindet. Das Gelände der Frauen-Strafkompanie war mit einem doppelten Stacheldrahtzaun umgeben, der nachts weder elektrisch geladen noch ausreichend beleuchtet war.

Die erste Leiterin des Frauen-Straflagers in Budy, SS-Aufseherin Elfriede Runge wurde im Oktober 1942 von der SS-Aufseherin Elisabeth Hasse in dieser Funktion abgelöst. Etwa 25 Mann der SS-Wachmannschaften wurden zur Bewachung der Strafkompanie in Budy dauerhaft unter zusätzlicher Verwendung von Wachhunden eingesetzt. Die Häftlinge der Frauen-Strafkompanie verrichteten ebenfalls, unter Misshandlungen von Aufseherinnen und weiblichen Funktionshäftlingen, Schwerstarbeit: Neben der Heuernte, dem Schilfschneiden und dem Entschlammen bzw. Vertiefen der Fischteiche des Nebenlagers Harmense mussten sie auch erschöpfende Arbeiten wie den Transport von Baumstämmen sowie Dammbautätigkeiten an der Weichsel verrichten. Die ohnehin kargen Lebensmittelrationen im Konzentrationslager Auschwitz waren in der Strafkompanie noch einmal reduziert und bestanden pro Häftling aus einem halben Liter Wassersuppe sowie zwei Scheiben Brot täglich. Aufgrund von Mangelernährung, arbeitsbedingter körperliche Auszehrung und katastrophalen hygienischen Bedingungen litten die meisten der Häftlingsfrauen an Durchfallerkrankungen sowie Phlegmonen. Bereits in den ersten 52 Tagen nach Einrichtung der Frauen-Strafkompanie verstarben 243 Häftlingsfrauen.

Im April 1943 wurde die Frauen-Strafkompanie ins Frauenlager des KZ Auschwitz-Birkenau (Lagerabschnitt B Ia, Block 25) überführt. Kommandoführerinnen der Frauenstrafkompanie in Birkenau waren zeitweise Irma GreseErnst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen und Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon, Frankfurt am Main 2013, S. 150. und Erna Kuck. Zusätzlich zu den SS-Aufseherinnen, welche anfänglich in der Frauen-Strafkompanie selbstständig als Kommandoführerinnen agierten, wurden ab 1943 männliche Kommandoführer in der Frauen-Strafkompanie eingesetzt. Diese Aufgabe wurde zuerst SS-Unterscharführer Johann Ruiters und ab 1944 SS-Unterscharführer Michael Mokrus übertragen.

Massaker in Budy (auch Budyrevolte)