Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses ist seit 1960 der Titel eines Werkes, das von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke erstmals 1947 als Das Diktat der Menschenverachtung. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen kommentiert herausgegeben und im Verlag Lambert Schneider in Heidelberg publiziert worden ist. Die Herausgeberschaft kam zustande, weil der junge Mitscherlich mangels Bereitschaft seitens etablierter Standesvertreter den Vorsitz der sechsköpfigen Kommission der Westdeutschen Ärztekammern zur Beobachtung des Nürnberger Ärzteprozesses für die Dauer von zehn Monaten übernommen hatte – unter der Bedingung, dass von allen Universitäten in Deutschland die medizinischen Fakultäten der Teilnahme der Ärztekommission am Prozess zustimmen.Jürgen Peter: Unmittelbare Reaktionen auf den Prozeß. In: Angelika Ebbinghaus, Klaus Dörner (Hrsg.): Vernichten und Heilen. Der Nürnberger Ärzteprozess und seine Folgen. Aufbau Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-351-02514-9, S. 452–475.
Das Diktat der Menschenverachtung (1947) mini|hochkant|Das Diktat der Menschenverachtung (1947)Die Westdeutsche Ärzteschaft entsandte eine Beobachterkommission zum Nürnberger Ärzteprozess, der eine große Sprengkraft barg. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Ärzten sowie die Ehre eines ganzen Berufsstandes schien auf dem Spiel. Als Leiter wurde der junge Privatdozent Alexander Mitscherlich eingesetzt. Die deutsche Ärzteschaft sah sich „frei von Schuld“ und nur eine kleine nationalsozialistische Clique habe „sich die Finger verbrannt“.
Der Zwischenbericht der Kommission von 1947 erschien im Verlag Lambert Schneider, obwohl er vor allem unter Medizinern hatte verbreitet werden sollen. Das war ironischerweise den Redaktionsmitgliedern der Deutschen Medizinischen Wochenschrift zu verdanken, die sich entgegen der Planung weigerten, den Bericht in der Standeszeitschrift zu veröffentlichen.
Zur Publikationsabsicht Im August 1947 zitiert Alexander Mitscherlich im ersten Beitrag zum sogenannten Dokumentenstreit den in seinem „Vorwort zu der Broschüre ausdrücklich festgestellten Grundsatz der Publikationsabsicht“, „der auf Seite 13 wie folgt formuliert ist: »Wir wollen nicht – wozu wir nicht berufen sind – die Sicht auf die Schuld einzelner Männer freilegen, sondern einen Teil der wirkenden Gesamtzusammenhänge unserer Zeit spürbar machen, in die alle Völker leidend verstrickt sind.«“„Der Dokumentenstreit“, in: Göttinger Universitätszeitung, Nr. 17/18, 15. August 1947, S. 6–8; „Mitscherlich antwortet“, Teil 1: Alexander Mitscherlich: „Unmenschliche Wissenschaft“, S. 6–7, S. 6, linke Spalte. Die Dokumentation sei „in erster Linie nicht als Prozessbericht zu lesen“, schreibt Mitscherlich in seinem Vorwort in der Ausgabe von 1960, „sondern als Teilstück einer Zeitchronik“.Alexander Mitscherlich, „Von der Absicht dieser Chronik“, in: Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Hrsg.), Fischer Taschenbuchverlag, Frankfurt 1960, 17. Auflage 2009, Seite 9–22. Darin formuliert Mitscherlich unter anderem, es habe in der Folge des Nürnberger Ärzteprozesses weder in der Ärzteschaft noch in der deutschen Gesellschaft eine Auseinandersetzung um die nationalsozialistischen Medizinverbrechen gegeben.Vgl. „Unter den Medizinern hatte der Nationalsozialismus eine überdurchschnittliche Basis gefunden. Rund 45 Prozent der praktizierenden Ärzte traten der NSDAP bei; 26 Prozent gehörten der SA an, neun Prozent der SS.“, »Medizin ohne Menschlichkeit«. Vor 60 Jahren begann der Nürnberger Ärzteprozess, in: Antifaschistisches Infoblatt, 73, 4.2006, Seiten 46–49.
Göttinger Dokumentenstreit (1947/1948) Der Göttinger Physiologe Friedrich Hermann Rein gab in seiner Rezension vom 20. Juni 1947 an, einzelne Kollegen seines Berufsstandes vor falschen Vorwürfen schützen zu wollen.F. H. Rein: „Wissenschaft und Unmenschlichkeit. Bemerkungen zu drei charakteristischen Veröffentlichungen“, in: Göttinger Universitätszeitung, No. 14, 20. Juni 1947, S. 3–5. Die Rezension von Rein in der Göttinger Universitätszeitung (GUZ) und die darin geäußerten Vorbehalte verschafften der Publikation einige Aufmerksamkeit in einer allgemeinen Wissenschaftszeitschrift, die landesweit gelesen wurde, was bis zum Mai 1948 den sogenannten Dokumentenstreit nach sich zog.
Um Das Diktat der Menschenverachtung wurde in der Göttinger Universitätszeitung ein Streit ausgetragen. Jürgen Peter fasst es so zusammen: Eröffnet wurde die Kontroverse durch den Göttinger Physiologen Friedrich Hermann Rein mit seiner Rezension des Bandes unter dem Aspekt der (Nicht-)Verschuldung der Wissenschaft. Nach Mitscherlichs erster Entgegnung äußerten sich auch der Berliner Pharmakologieprofessor Wolfgang Heubner, der der nationalsozialistischen Rechtspraxis recht unkritisch gegenüberstand, und der Berliner Chirurg Ferdinand Sauerbruch. Es wurde die Forderung erhoben, dass die Medizin gegenüber der Wahrung der „reinen“ Wissenschaft einer neuen ethischen Fundierung bedürfe. Die Auseinandersetzung entwickelte sich zu einem Dokumentenstreit in der Hinsicht, dass es vor allem um die authentische Wiedergabe der Vorgänge ging, die im Band Das Diktat der Menschenverachtung geschildert werden.
In seiner ersten Entgegnung auf Mitscherlich benennt F. H. Rein im August 1947 in der GUZ einen weiteren Streitpunkt, die Ehre deutscher Vertreter eines Berufsstandes: „Es bleibt eine Gewissensfrage für Dr. Mitscherlich, ob der die auf S. 42 seiner Broschüre getane Äußerung beibehalten will, durch welche er dieser den Charakter einer Dokumentation genommen hat. Hierum geht es, und nicht ›um die Ehre deutscher Wissenschaftler‹, sie ist unantastbar.“Der Dokumentenstreit, in: Göttinger Universitätszeitung, Nr. 17/18, 15. August 1947, S. 6–8; „Mitscherlich antwortet“, Teil 2: F. H. Rein: „Rein: Vorbeigeredet“, S. 7–8, S. 8, rechte Spalte. Rein könnte demnach die folgende Stelle gemeint haben: „Keiner der Teilnehmer der Tagung, unter ihnen namhafteste Vertreter der Wissenschaft, hat über die Versuchsanordnung weitere Aufklärung verlangt, oder gegen sie Protest erhoben.“Das Diktat der Menschenverachtung. Eine Dokumentation von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, 175 Seiten, Lambert Schneider, Heidelberg, März 1947, S. 42.
Auch gegen die amerikanische Ausgabe mit dem Titel Doctors of infamy. The story of the Nazi medical crimes (1949) wurde seitens Teilen der deutschen Ärzteschaft opponiert.Julius Brandel, „Das Diktat der Menschenverachtung. Deutsche Aerzte versuchen ein amerikanisches Buch gegen Nazi-Aerzte zu verhindern“, in: Aufbau, Band 15, 18. Februar 1949, Nr. 7, Seite 19, Spalte a–c.
Wirkung Noch während des Nürnberger Ärzteprozesses wurden die Herausgeber aufgrund von Unterlassungsklagen seitens der Professoren Franz Büchner, Wolfgang Heubner und Ferdinand Sauerbruch in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Dabei ging es vor allem um die Darstellung von Referaten bei der sogenannten „Luftfahrtmedizinischen Tagung“ vom 26./27. Oktober 1942 in Nürnberg. In ihnen war über Ergebnisse von Humanversuchen an unfreiwilligen Probanden berichtet worden, deren Tötung in Kauf genommen worden war. In den späteren Ausgaben wurden daraufhin bestimmte Textstellen nicht mehr verzeichnet., zuletzt abgerufen am 26. März 2014.
In der Göttinger Universitätszeitung wurde zwischen dem 20. Juni 1947 und dem „Schlußwort zum Dokumentenstreit“ in Nr. 17 von 1948Jürgen Peter, „Die Kontroverse in der Göttinger Universitätszeitung (GUZ) zum Diktat der Menschenverachtung (1947/1948)“, Kapitel 8 in: Der Nürnberger Ärzteprozess im Spiegel seiner Aufarbeitung anhand der drei Dokumentensammlungen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Lit-Verlag, Münster 1994; 2. Auflage 1998, 3., überarbeitete Auflage, 2013, ISBN 978-3-8258-2112-8, S. 209–226. eine Auseinandersetzung geführt, zu fachlichen und ideologischen Aspekten sowie mit teils persönlichen Angriffen gegen die Herausgeber. Jürgen Peter ist der Auffassung, dass die Debatte in der GUZ „partiell einer Fortsetzung des Rechtsstreites“ ist, dessen „Einwände gegen bestimmte Textstellen [...] in der Dokumentenbroschüre nicht ganz ungerechtfertigt“ sind. Die Absicht einer generellen Ablehnung der Dokumentationen sei ein Mythos.
Einige Monate später, am 16. und 17. Oktober 1948, tagte der 51. Deutsche Ärztetag, der mit seinem Beschluss die Publikation beauftragte, und zwar als Abschlussbericht der Mitglieder der deutschen Ärztekommission aus sechs Personen, darunter Alexander Mitscherlich (Leitung, noch ohne Professur) und Fred Mielke (Medizinstudent), die von der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern zum I. Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg entsandt worden waren. Für die Ausgabe von 1949 lautete der Titel Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Medizinische und Eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg.Wiedergegeben nach der 17. Auflage 2009, S. 5 (das ist die Seite vor dem Inhaltsverzeichnis)
Im Abschnitt »Von der Absicht dieser Chronik« der Ausgabe von 1960 geht Mitscherlich dem „bisherigen seltsamen Schicksal“ des Buches und seiner Vorgängerbroschüre nachHier als alleiniger Autor, da Fred Mielke nur bis 1959 lebte. und stellt fest, dass die Wirkung der Ausgabe von 1949 völlig ausgeblieben sei, obwohl 10.000 Exemplare an die Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern gegangen seien, zur Verteilung an die Ärzteschaft. 1960 resümiert Mitscherlich die Wirkung folgendermaßen: „Nahezu nirgends wurde das Buch bekannt, keine Rezensionen, keine Zuschriften aus dem Leserkreis; unter den Menschen, mit denen wir in den nächsten zehn Jahren zusammentrafen, keiner, der das Buch kannte. Es war und blieb ein Rätsel – als ob das Buch nie erschienen wäre.“„Mitscherlich selbst vermutete rückblickend, dass die Dokumentation kurz nach ihrem Erscheinen von den Ärztekammern aufgekauft worden ist, um deren Verbreitung zu verhindern“, heißt es dazu im Beitrag »Medizin ohne Menschlichkeit«. Vor 60 Jahren begann der Nürnberger Ärzteprozess, in: Antifaschistisches Infoblatt, 73, 4.2006, Seiten 46–49 auf Seite 48 in der mittleren Spalte.Vgl. Vermutungen von H.-M. Lohmann und R. J. Lifton sowie erhellende Informationen in Briefen von Mielke und Mitscherlich („Nur wenige 100 Exemplare kamen in den Buchhandel“, Seite 69, Fußnote 141) in: Jürgen Peter, „Das umstrittene Schicksal der Dokumentation Wissenschaft ohne Menschlichkeit (1949)“, Kapitel 3.3 in: Der Nürnberger Ärzteprozess im Spiegel seiner Aufarbeitung anhand der drei Dokumentensammlungen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Lit-Verlag, Münster 1994; 2. Auflage 1998, ISBN 3-8258-2112-9, Seite 68–71, Fußnote 137. Der Weltärztebund nutzte das Buch als Beweis für die Distanzierung von den Verbrechen, so dass die deutsche Ärzteschaft wieder als Mitglied aufgenommen wurde. Mitscherlich-Nielsen zitiert in ihrem Beitrag von 1999 aus den Ärztlichen Mitteilungen von 1950, wo H. Neuffer im Artikel zum Weltärztebund meinte, dass jetzt ein „endgültiger Schlußstrich unter die Vergangenheit der letzten Jahre“ gezogen werden könne.Margarete Mitscherlich-Nielsen, „Wissenschaft ohne Menschlichkeit – Medizin und Antisemitismus“, in: psychosozial, 22 (1999), Heft IV (Nr. 78), S. 21–30.
Wissenschaft ohne Menschlichkeit (1949)