Die Liste der Naturdenkmale in Leipzig enthält alle Bäume, Weine, geologischen Einzelobjekte sowie Flächennaturdenkmale, die als Naturdenkmal in der kreisfreien Stadt Leipzig durch Rechtsverordnung geschützt sind.
Im Stadtgebiet von Leipzig gibt es 148 Baum-Naturdenkmale, 12 geologische Denkmale mit teilweise mehreren Findlingen als ein Naturdenkmal, 13 Flächennaturdenkmale sowie ein als Naturdenkmal einstweilig sichergestelltes Naturgebilde.Zahlen und Fakten. In: Landschaftsplan. Erläuterungsbericht. Stand: 02/2013, S. 86
Erklärung lfd. Nr.: Laufende Nummer nach der Dokumentation der Schutzgüter der Stadt Leipzig vom 1. Februar 2001.Listen und Erläuterungen zum Plan „Schutzgebiete/-objekte“. In: Landschaftsplan. Erläuterungsbericht. Stand: 02/2013, Anhang I, S. 247–278 offizieller Name: Nennt die amtliche Bezeichnung des Naturdenkmals. lat. Name: Nennt den lateinischen Namen der Pflanzenart. Gemarkung: Nennt die Zugehörigkeit zur jeweiligen Gemarkung. Flurstück Nummer: Nennt die Flurstücke auf welchen sich das Naturdenkmal befindet. geschützte Umgebung: Durchmesser der geschützten Umgebung (entspricht im Wesentlichen der Kronentraufe) Schutzzweck: Erläutert den Grund der Unterschutzstellung. Beschluss-Nr.: Nennt die Nummer des jeweiligen Ratsbeschlusses, durch welchen die Unterschutzstellung erfolgte. Bild: Abbildung des Naturdenkmals Lage: Der Link führt zu verschiedenen Kartendarstellungen und nennt die Koordinaten des Naturdenkmals.
Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen und Weine
ND-Nr.offizieller Namewiss. Name GemarkungFlurstück Nummer geschützte UmgebungSchutzzweckSchutzzweck ist die Sicherung und Erhaltung der Naturdenkmale sowie deren unmittelbar angrenzender Umgebung aus folgenden Gründen: Erhaltung aus wissenschaftlichen Gründen, Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen, Erhaltung aus landeskundlichen Gründen, Erhaltung aus kulturellen Gründen, Erhaltung zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen, Erhaltung wegen deren Seltenheit, Erhaltung wegen deren besonderer Ausprägung und Eigenart, Erhaltung wegen deren landestypischer Schönheit. Beschluss-Nr.Die Unterschutzstellung erfolgte durch die aus den folgenden Ratsbeschlüssen resultierenden Verordnungen: Beschlüsse Nr. 601/96 und 602/96 der Ratsversammlung vom 18. September 1996. Veröffentlicht als Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale Nr. 01 bis 79 im Stadtkreis Leipzig (Leipziger Amtsblatt Nr. 23 vom 9. November 1996). Beschluss Nr. 603/96 und 602/96 der Ratsversammlung vom 18. September 1996. Veröffentlicht als Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung des Naturdenkmals Nr. 21: „Echter Weinstock am Markt 7“ (Leipziger Amtsblatt Nr. 23 vom 9. November 1996). Beschluss Nr. 1036/97 der Ratsversammlung vom 20. November 1997. Veröffentlicht als Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale Nr. 81 bis 100 im Stadtkreis Leipzig (Leipziger Amtsblatt Nr. 3 vom 31. Januar 1998). Beschluss Nr. 1037/97 der Ratsversammlung vom 20. November 1997. Veröffentlicht als Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale Nr. 101 bis 106 im Stadtkreis Leipzig (Leipziger Amtsblatt Nr. 3 vom 31. Januar 1998). Beschluss Nr. 1142/98 der Ratsversammlung vom 18. März 1998. Veröffentlicht als Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale Nr. 107 bis 130 im Stadtkreis Leipzig (Leipziger Amtsblatt Nr. 13 vom 20. Juni 1998). Beschluss Nr. 1522/99 der Ratsversammlung vom 24. Februar 1999. Veröffentlicht als Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale Nr. 131 bis 160 im Stadtkreis Leipzig (Leipziger Amtsblatt Nr. 8 vom 10. April 1999).