mini|Blick auf Block 11 (links) von der rekonstruierten Schwarzen Wand aus (Aufnahme vom April 2014)
Als Block 11 (bis August 1941 Block 13) oder Todesblock wird ein zweigeschossiges Backsteingebäude des Stammlagers des KZ Auschwitz bezeichnet, in dessen Kellergeschoss sich von Juli 1940 bis zur Evakuierung des Konzentrationslagers im Januar 1945 das Lagergefängnis befand. Die Häftlinge bezeichneten das Lagergefängnis als Bunker; offiziell hieß es Kommandanturarrest. Viele der dort inhaftierten Häftlinge starben aufgrund der grausamen Haftbedingungen und Misshandlungen. Tausende Häftlinge wurden nach Bunkerselektionen und Polizei-Standgerichtsverfahren vor der im Hof zwischen Block 10 und 11 befindlichen Schwarzen Wand erschossen. Im Herbst 1941 wurde im Keller des Blocks 11 die erste Massenvergasung von Menschen mit Zyklon B durchgeführt. Dem Block 11 als Gefängnis im Gefängnis kommt aufgrund dieser Sonderfunktionen eine besondere Bedeutung im Terrorsystem des KZ Auschwitz zu.
Die im Block 11 an Häftlingen begangenen Verbrechen waren auch Verfahrensgegenstand im ersten Frankfurter Auschwitzprozess. Heute ist der Block 11 Teil des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau und für die Öffentlichkeit zugänglich. Eine wissenschaftliche Studie zum Block 11 liegt derzeit noch nicht vor.
Einrichtung, Aufbau und Funktion des Blocks mini|Block 11 und der Hof zum Block 10 mit der Schwarzen Wand im Jahr 2000 mini|Transportabler Galgen, heute in Block 11 ausgestellt
Ab Juli 1940 wurden zunehmend Gebäude der ehemaligen polnischen Artilleriekaserne in Oświęcim für den Ausbau des zwei Monate zuvor dort eingerichteten KZ Auschwitz genutzt. Dazu wurden in der alten Kaserne, die teils von einer Mauer umgeben war, 18 Backsteingebäude zum Teil aufgestockt.Irena Strzelecka: Bau, Ausbau und Entwicklung des KL Auschwitz und seiner Nebenlager. In: Aleksander Lasik, Franciszek Piper, Piotr Setkiewicz, Irena Strzelecka: Auschwitz 1940-1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz., Band I: Aufbau und Struktur des Lagers, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Oświęcim 1999, S. 77. Ein am südwestlichen Eck des Lagerareals gelegener Backsteinbau mit ziegelgedecktem Walmdach wurde in diesem Zuge für den Lagerarrest und Sonderfunktionen verwendet.Aleksander Lasik: Die Organisationsstruktur des KL Auschwitz, in: Aleksander Lasik, Franciszek Piper, Piotr Setkiewicz, Irena Strzelecka: Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, Band I: Aufbau und Struktur des Lagers, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Oświęcim 1999, S. 242 f. Dieser Block wurde zunächst als Block 13 und nach der Lagererweiterung ab August 1941 (wahrscheinlich 9. August 1941) als Block 11 bezeichnet.Danuta Czech: Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939–1945, Reinbek 1989, S. 110.
Dieses Gebäude verfügte neben einem Erd- und Obergeschoss auch über einen Dachboden sowie ein Kellergeschoss, das als Lagerarrest genutzt wurde. Seitens der Häftlinge wurde das Gebäude auch Todesblock () genannt, da eine Einweisung in den Lagerarrest häufig zum Tod des betreffenden Häftlings führte.Danuta Czech: Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939–1945, Reinbek 1989, S. 50. Die Fenster des Blocks waren vergittert.Anmerkung 14 zum Broadbericht. In: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Auschwitz in den Augen der SS, Oswiecim 1998, S. 99. Im Kellergeschoss befanden sich lediglich winzige Fenster an vorgelagerten Lichtschächten, durch die Tageslicht einfallen und Luft einströmen konnte.Robert Jan van Pelt: Auschwitz. In: Günter Morsch, Bertrand Perz: Neue Studien zu nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Berlin 2011, S. 191. Im Obergeschoss des Blocks wurden die Fenster später bis auf einen kleinen Spalt zugemauert.
Der Hof zwischen Block 11 und Block 10 mit der Schwarzen Wand war an den Stirnseiten der beiden parallel zueinander stehenden Gebäude mit hohen Backsteinmauern eingesäumt und damit sichtgeschützt. An der dem Lagerbereich zugewandten Hofseite befand sich ein massives und aus zwei Flügeln bestehendes Holztor mit verschließbarer Sichtklappe, das von innen verriegelt war. Neben der Schwarzen Wand, an der tausende Häftlinge mittels Kleinkalibergewehr durch Genickschuss ermordet wurden, befanden sich auf dem Hof auch zwei „transportable“ Galgen zur Hinrichtung von Häftlingen sowie mehrere Pfähle zum Vollzug der Strafe des Pfahlbindens.Anmerkung 33 zum Broadbericht. In: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Auschwitz in den Augen der SS, Oswiecim 1998, S. 111.
mini|400px|Stammlager: Lage des Blocks 11 (links unten, Nummer u)
Der über wenige Steinstufen erreichbare Haupteingang des Blocks lag an der Stirnseite des Gebäudes in Richtung Lagerstraße. Rechts neben dem Haupteingang befand sich ein kleines schwarzes Schild mit der Blocknummer. Die Eingangstür am Haupteingang verfügte über eine kleine Klappe, durch die einzulassende Personen von dem diensthabenden Blockführer überprüft wurden. Innerhalb des Lagers war Block 11 streng isoliert und stets verschlossen. Lediglich der Lagerkommandant, der Schutzhaftlagerführer, die Rapportführer, der Leiter und die Referatsleiter der so genannten Politischen Abteilung (Lagergestapo) sowie die in diesem Block untergebrachten Funktionshäftlinge hatten Zugang zu diesem Block.Aleksander Lasik: Die Organisationsstruktur des KL Auschwitz, in: Aleksander Lasik, Franciszek Piper, Piotr Setkiewicz, Irena Strzelecka: Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, Band I: Aufbau und Struktur des Lagers, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Oświęcim 1999, S. 244. Aufgrund der Sicherungsmaßnahmen war eine Flucht aus Block 11 praktisch ausgeschlossen.
Erdgeschoss Vom Haupteingang aus teilte ein breiter Hauptgang das Erdgeschoss des Blockes in zwei Hälften. Rechts vom Haupteingang aus gesehen befand sich zunächst das Dienstzimmer des Blockführers. In den folgenden Zimmern befanden sich Stuben der im Block 11 eingesetzten Funktionshäftlinge (Blockschreiber, Blockältester etc.). In der Mitte des Blocks führte vom Hauptgang aus ein Flur zum Seitenausgang des Blocks, durch den der Hof betreten werden konnte. Des Weiteren befanden sich im Erdgeschoss u. a. noch Wasch- und Latrinenräume.Quelle: Aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main in der Strafsache gegen Mulka und andere vom 19./20. August 1965, 2. Abschnitt. In: Raphael Gross, Werner Renz (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965). Kommentierte Quellenedition, Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 2, Frankfurt am Main / New York 2013, S. 605 f.
Dachboden und Obergeschoss Im Obergeschoss beziehungsweise auf dem Dachboden befanden sich anfangs die Räumlichkeiten der Strafkompanie (1940/42) und jene der nur wenige Monate bestehenden Erziehungskompanie.Aleksander Lasik: Die Organisationsstruktur des KL Auschwitz, in: Aleksander Lasik, Franciszek Piper, Piotr Setkiewicz, Irena Strzelecka: Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, Band I: Aufbau und Struktur des Lagers, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Oświęcim 1999, S. 243. Zeitweilig waren im Obergeschoss in das Lager neu eingewiesene Häftlinge untergebracht wie auch kurz vor der Entlassung stehende Insassen sowie inhaftierte SS-Angehörige.Quelle: Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main in der Strafsache gegen Mulka und andere vom 19./20. August 1965, 2. Abschnitt. Raphael Gross, Werner Renz (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965). Kommentierte Quellenedition, Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 2, Frankfurt am Main / New York 2013, S. 606.
Zellenbau Der Zellenbau war nur über das Erdgeschoss durch ein ständig verschlossenes Eisengitter erreichbar. Das Kellergeschoss war wie das Erd- und Obergeschoss durch einen breiten Hauptgang geteilt, der durch zwei Gittertüren unterteilt war. Auf der von der Lagerstraße aus gesehen linken Hälfte befanden sich die Zellen 1 bis 14 und rechts die Zellen 15 bis 28.Franciszek Brol, Gerad Włoch, Jan Pilecki: Das Bunkerbuch. In: Hefte von Auschwitz, Nr. 1, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau 1959, S. 7. Laut dem Blockschreiber Jan Pilecki waren die Zellen 1 bis 7 für weibliche Häftlinge vorgesehen. Außer mit KZ-Häftlingen wurden einige Zellen mit Polizeihäftlingen, Zivilisten und zuvor in SS-Diensten stehenden ukrainischen Nationalisten belegt.Franciszek Brol, Gerad Włoch, Jan Pilecki: Das Bunkerbuch. In: Hefte von Auschwitz, Nr. 1, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau 1959, S. 20. Prominente Häftlinge wurden in Zelle 21 eingesperrt. In Zelle 22 befanden sich vier Stehzellen, weitere Zellen dienten als Dunkelzellen.Quelle: Schwurgerichtsanklage der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main in der Strafsache gegen Mulka und andere vom 16. April 1963. In: Raphael Gross, Werner Renz (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965). Kommentierte Quellenedition, Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 1, Frankfurt am Main / New York 2013, S. 226.
Lagerarrest Das Kellergeschoss des Blocks wurde ab Ende 1940 zu einem Lagerarrest ausgebaut.Irena Strzelecka: Strafen und Folter. In: Wacław Długoborski, Franciszek Piper (Hrsg.): Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz., Oswiecim 1999, Band II: Die Häftlinge – Existenzbedingungen, Arbeit und Tod, S. 464. Bereits ab Juli 1940 wurden jedoch erstmals Häftlinge in den Lagerarrest des Blocks eingewiesen.Danuta Czech: Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939–1945, Reinbek 1989, S. 41. Offiziell wurde der Arrestbereich als Kommandanturarrest bezeichnet.Aleksander Lasik: Die Organisationsstruktur des KL Auschwitz, in: Aleksander Lasik, Franciszek Piper, Piotr Setkiewicz, Irena Strzelecka: Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, Band I: Aufbau und Struktur des Lagers, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, Oświęcim 1999, S. 224. Inoffiziell nannten die Häftlinge diesen Zellenbau Bunker.
Einweisende Instanzen, Haftgründe und Strafzumessung Das Lagergefängnis war offiziell der Lagerkommandantur (Abteilung 1) zugeordnet. Die Einweisung eines Häftlings in den Lagerarrest konnten jedoch neben dem Lagerkommandanten auch der Schutzhaftlagerführer oder insbesondere der Leiter der Politischen Abteilung verfügen. Die Häftlinge wurden in der Regel zum Vollzug des Lagerarrests durch den diensthabenden Blockführer oder Angehörige der Politischen Abteilung zum Block 11 verbracht. Äußerst selten wurden Häftlinge auch durch Funktionshäftlinge zu Block 11 geführt und dort dem Blockführer übergeben, beispielsweise bei „aggressiven Ausschweifungen“ homosexueller Häftlinge. Solche Einweisungen wurden am Folgetag durch den Lagerkommandant autorisiert.Franciszek Brol, Gerad Włoch, Jan Pilecki: Das Bunkerbuch. In: Hefte von Auschwitz, Nr. 1, Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau 1959, S. 16. Einweisungsgründe waren beispielsweise:
Sabotage oder Verdacht auf Sabotage.Irena Strzelecka: Strafen und Folter. In: Wacław Długoborski, Franciszek Piper (Hrsg.): Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz., Oswiecim 1999, Band II: Die Häftlinge – Existenzbedingungen, Arbeit und Tod, S. 465. Teilnahme am Lagerwiderstand oder der Verdacht darauf Kontakt mit der Zivilbevölkerung oder entsprechender Verdacht Besitz von Lebensmitteln, Wertgegenständen u. a. Dingen, die ins Lager geschmuggelt wurden Vorbereitung einer Flucht, Fluchthilfe, Fluchtversuche oder ein entsprechender Verdacht sowie gescheiterte Fluchten Verstöße gegen die Lagerordnung wie Diebstahl und weitere Vergehen im Sinne der Lager-SS