Die Liste der Plebiszite in Deutschland enthält alle direktdemokratischen Abstimmungen in den gesetzgebenden Gebietskörperschaften Deutschlands, also in den jeweiligen Gesamtstaaten und Gliedstaaten, seit der Ausrufung der Weimarer Republik im Jahre 1918 bis heute.

Zur Darstellung der Liste Der Artikel ist gemäß der politischen Perioden Deutschlands seit der erstmaligen Einführung von Plebisziten in Abschnitte unterteilt: Weimarer Republik, Zeit des Nationalsozialismus, Nachkriegszeit, Deutsche Demokratische Republik, Bundesrepublik Deutschland während der Deutschen Teilung und schließlich das wiedervereinte Deutschland. Dieser letzte Abschnitt ist zur besseren Übersicht zusätzlich nach Jahrzehnten untergliedert.

Es werden ausschließlich Plebiszite aufgeführt, die von hierzu ermächtigten politischen Behörden durchgeführt wurden, also keine selbstorganisierten Volksabstimmungen privater Akteure. Es sind sowohl Plebiszite aufgeführt, die den Grundsätzen einer demokratischen Abstimmung entsprachen, als auch solche, die unter undemokratischen Umständen abgehalten wurden. Die Liste enthält alle Formen von Volksabstimmungen, unabhängig von ihrem Gegenstand (Verfassung, Gesetz, Gebietszugehörigkeit, Abkommen und so weiter), der Urheberschaft der abgestimmten Vorlage (aus dem Stimmvolk, vom Parlament, von der Regierung, aufgrund eines internationalen Vertrags), der Art ihrer Auslösung (Initiative aus dem Volk, Parlaments- oder Regierungsbeschluss, Rechtsvorschrift) und der Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses (Entscheidung oder Befragung). Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz (beispielsweise in Landkreisen oder den preußischen Provinzen) sind nur dann aufgeführt, wenn sie die Frage der Gebietszugehörigkeit zu Deutschland beziehungsweise zu einem deutschen (Bundes-)Land zum Gegenstand hatten. Alle anderen Abstimmungen unterhalb der Ebene der Länder (also beispielsweise Bürgerentscheide), sind nicht aufgeführt.

Die Abstimmungen werden nach einheitlichen Regeln in den Tabellen der Abschnitte sortiert und zusammengefasst.Folgende Regeln gelten für die Sortierung der Plebiszite in den Tabellen: Alle Plebiszite sind aufsteigend nach Datum sortiert. Plebiszite mit mehreren Stimmgängen an verschiedenen Tagen sind dem Datum des ersten Stimmgangs zugeordnet (Beispiel: Schleswig 1920). Gleichzeitige Plebiszite zur gleichen Angelegenheit in verschiedenen Abstimmungsgebieten sind dem gleichen Datumseintrag zugeordnet (Beispiel: Ost- und Westpreußen 1920). Gleichzeitige Plebiszite in einem Abstimmungsgebiet zu verschiedenen Angelegenheiten sind dem gleichen Datumseintrag und Gebietseintrag zugeordnet. Handelt es sich dabei um gleichzeitige Verfassungsänderungen, sind diese gemäß der offiziell verwendeten Reihenfolge durchnummeriert (Beispiele: Bayern 2013 oder Hessen 2017). Bei Plebisziten, in denen über mehr als eine Vorlage abgestimmt wurde (beispielsweise einer Vorlage aus einem Volksbegehren und einer Gegenvorlage aus dem Parlament), sind diese der gleichen Angelegenheit zugeordnet und entsprechend der offiziellen Reihenfolge auf dem Stimmzettel untereinander aufgeführt. Angaben, die dabei auf mehrere Vorlagen gleichermaßen zutreffen (beispielsweise die Zahl der Stimmberechtigten), werden vorlagenübergreifend dargestellt (Beispiel: Berlin 2014).

In jedem Tabelleneintrag sind die zentralen Angaben zu einem Plebiszit zusammengefasst (Datum, Stimmgebiet, Form des Plebiszits, Angelegenheit, Stimmzahlen und Ergebnis). Jeder Eintrag schließt mit einer knappen Erläuterung, in der der Auslöser des Plebiszits genannt, der Gegenstand der Vorlage(n) in knapper und neutraler Form beschrieben, ob es zusammen mit einer Wahl durchgeführt wurde und ggf. Besonderheiten zum Abstimmungsmodus oder dem Umgang mit dem Ergebnis. Als Beleg für den gesamten Eintrag wird beim Datumseintrag möglichst eine offizielle Quelle der Amtlichen Endergebnisse angegeben, wenn nicht verfügbar, dann eine andere zeitgenössische Veröffentlichung mit den Endergebnissen. Für Anmerkungen zu einzelnen Angaben eines Eintrags steht die Fußnote hingegen direkt an der einschlägigen Stelle.

Die Einträge in den jeweiligen Spalten folgen nachstehenden technischen Vorgaben: Datum / Beleg: Tag des Plebiszits in der Vorlage ‚DatumZelle‘ und durch einen Geviertstrich abgetrennt darunter der Beleg. Gebietskörperschaft: Flagge und Name des (Teil-)Staats mit der Vorlage ‚Ländervorlage mit Flagge‘. Wenn das Stimmgebiet nicht deckungsgleich mit einem (Teil-)Staat ist, wird es genau benannt und der betreffende (Teil-)Staat darunter klein in Klammern gesetzt. Typ: Die Art des Plebiszits ist nach Kategorien aufgeteilt: Verfassungsreferendum ( VR ): Ein Referendum über die Annahme einer (neuen) Verfassung. Obligatorisches Referendum ( OR ): Ein Referendum, dessen Abhaltung durch die Verfassung vorgeschrieben ist (meist bei Verfassungsänderungen). Initiativverfahren ( IV ): Ein aus dem Stimmvolk per Volksinitiative und Volksbegehren angestoßener Volksentscheid, teilweise auch mit Gegenvorlage. Parlaments- oder Regierungsreferendum ( PR ) oder ( RR ): Ein durch das Parlament oder die Regierung angesetztes Referendum. Völkerrechtlicher Vertrag ( VV ): Ein im Zusammenhang mit einem völkerrechtlichen Vertrag (beispielsweise dem Versailler Vertrag) abgehaltenes Referendum, in aller Regel über die Frage von Gebietszugehörigkeiten. Angelegenheit: Der Gegenstand des Plebiszits wird in knapper Form und neutraler Sprache beschrieben, Eigenbezeichnungen von Vorlagen werden nicht wiedergegeben. Wenn es einen Eintrag in der Wikipedia zum Plebiszit gibt, kann dieser hier verlinkt werden, alternativ in den Erläuterungen. Quorum: Angabe, ob und welchem Quorum die Abstimmung unterlag. Stimmverteilung: Die Verteilung der Stimmen in absoluten Zahlen und jeweils darunter als prozentualer Anteil gerundet auf zwei Nachkommastellen. Die für das Endergebnis maßgeblichen Ergebnisse sind gefettet, unbekannte oder geschätzte Angaben sind kursiv geschrieben. Die Spalte Stimmverteilung ist untergliedert in: Stimmbeteiligung und im gleichen Feld darunter in Klammern Stimmberechtigte sowie der prozentuale Anteil der Abstimmenden an den Stimmberechtigten. Ungültige Stimmen in absoluten Zahlen sowie darunter der prozentuale Anteil der ungültigen Stimmen an den abgegebenen Stimmen. Gültige Stimmen in absoluten Zahlen sowie darunter der prozentuale Anteil der gültigen Stimmen an den abgegebenen Stimmen. Ja- und Nein-Stimmen in absoluten Zahlen sowie darunter der prozentuale Anteil der Stimmen an den gültigen Stimmen, den abgegebenen Stimmen und den Stimmberechtigten. Wenn bei einem Plebiszit anders als mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt werden konnte oder mehr als zwei Antwortmöglichkeiten bestanden, ist dies ausdrücklich ausgewiesen. Ergebnis: Das Ergebnis des Plebiszits als Piktogramm 20px|erfolgreich: Die Vorlage wurde angenommen. 20px|gescheitert: Die Vorlage wurde abgelehnt. 20px|unecht gescheitert: Die Vorlage ist am Quorum unecht gescheitert. Bei Fragen der Gebietszugehörigkeit ist stattdessen die Flagge des bevorzugten Gebiets per Vorlage ‚Ländervorlage mit Flagge‘ (bspw. ) angegeben.

Weimarer Republik (1918–1933)

Die Weimarer Republik sah als erster gesamtdeutscher Staat eine unmittelbare Volksgesetzgebung vor. Auch in den meisten Gliedstaaten (Ländern) wurden plebiszitäre Elemente in unterschiedlicher Ausprägung verankert.

Es wurden zwei reichsweite Volksentscheide über einfache Gesetze durchgeführt, die beide am Beteiligungsquorum scheiterten.

Auf Ebene der Länder wurden 17 direktdemokratische Abstimmungen über 18 Vorlagen abgehalten, wobei nur im ersten und im letzten Plebiszit die Vorlagen angenommen wurden. Das erste Plebiszit fand 1919 in Baden statt, es war zugleich das einzige bei dem über mehr als eine Vorlage abgestimmt wurde und in dem es um die Annahme einer Landesverfassung sowie den Fortbestand der Nationalversammlung ging. Der überwiegende Teil der Plebiszite (zehn) hatte die Auflösung des Parlaments oder die Ablösung der Regierung zum Ziel und wurden von Parteien als Fortsetzung der parlamentarischen Kämpfe betrieben. Gleiches gilt für das Plebiszit in Bayern, das eine Verfassungsänderung zum Gegenstand hatte und auf eine autoritäre Staatsumgestaltung zielte. Nur in Lippe wurde ein Volksentscheid über ein einfaches Gesetz abgehalten. Weitere vier Abstimmungen bezogen sich auf Fragen der territorialen Umgliederung des Reichsgebiets, also der Zusammenlegung oder Aufspaltung von Ländern.

Eine Besonderheit und Folge des Ersten Weltkriegs sind sechs Plebiszite in fünf preußischen Provinzen über die territoriale Zugehörigkeit einzelner Landesteile hinzu, die im Versailler Vertrag geregelt waren. So wurde im schleswigschen Teil der Provinz Schleswig-Holstein in zwei Stimmgängen über einen Beitritt zu Dänemark, in den Provinzen Ostpreußen und Westpreußen sowie in Oberschlesien und Niederschlesien über die Angliederung von Gebieten an Polen abgestimmt. Die Abstimmungen wurden jeweils von international besetzten Kommissionen geleitet, die in den Abstimmungsgebieten zeitlich befristet auch die Regierungsgewalt übernahmen.

Ausdrücklich nicht in die Liste aufgenommen ist das sogenannte „Plebiszit in Ostbelgien“, da es sich faktisch um keine Abstimmung, sondern um eine bloße Listeneintragung zur Willensbekundung handelte (26. Januar bis 23. Juli 1920). Ebenfalls nicht aufgeführt sind die beiden in der Republik Deutschösterreich abgehaltenen Volksabstimmungen in Tirol (24. April 1921) und dem Salzburger Land (29. Mai 1921), in denen zwar nominell über einen Anschluss an das Deutsche Reich abgestimmt wurde, die jedoch von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs nicht anerkannt wurden und daher folgenlos blieben. Ebenfalls nicht anerkannt und folgenlos blieben die in den südbadischen Gemeinden Büsingen im Oktober, und dann im Dezember 1918 erneut und auch in Lottstetten sowie Jestetten abgehaltenen Gemeindeversammlungen, in denen sich die Gemeindebevölkerungen jeweils mehrheitlich für einen Anschluss an die Schweiz aussprachen.