Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 29. Mai 2014. ist das erste Abkommen eines neuen Typs im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der Nachbarschaftspolitik der EU. Es unterscheidet sich von den Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in den früheren Phasen der Erweiterung der EU, insofern es nicht die ausdrückliche Zielbestimmung einer zukünftigen Vollmitgliedschaft in der EU enthält und die Rechtsübernahme aus der EU auf Einzelbereiche beschränkt. Auch der Binnenmarkt wird nur teilweise geöffnet.Olga Batura: Das Assoziierungsabkommen mit der EU. Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine? In: Ukraine-Analysen, Nr. 162, 27. Januar 2016, S. 4.

Es wird mit seinem „politischen“ Teil seit November 2014, mit dem gesamten wirtschaftlichen Teil seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandtOlga Batura: Das Assoziierungsabkommen mit der EU. Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine? In: Ukraine-Analysen, Nr. 162, 27. Januar 2016, S. 2.http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ukraine/Aussenpolitik_node.html – vorbehaltlich der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten. Dieser Teil des Assoziierungsabkommens wurde am 21. März 2014 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Zuge eines EU-Gipfels in Brüssel unterzeichnet. Für die Ukraine unterschrieb Arsenij Jazenjuk, der Ministerpräsident der damaligen Übergangsregierung.

Der „wirtschaftliche“ Teil, der vor allem die Regelungen für ein Freihandelsabkommen enthält, wurde erst mit dem bei der ukrainischen Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 neu gewählten ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko am 27. Juni 2014 bei einem EU-Gipfel unterzeichnet.

Im niederländischen Referendum sprachen sich 61,0 % gegen das Assoziierungsabkommen aus. Daraufhin erwirkte die niederländische Regierung eine Zusatzerklärung, die unter anderem Sicherheitsgarantien, militärische Unterstützung für die Ukraine sowie jegliche Verpflichtung der EU, Ukrainern die Freizügigkeit in der EU zu gewähren, ausschloss, und ratifizierte im Mai 2017 als letztes Mitglied der EU das Abkommen.

mini| Europäische Union  Ukraine Hintergrund Der Vertrag ist im Vergleich zu den früheren Verträgen mit Nicht-Beitrittsländern außerhalb des Wirtschaftsraums der EU aufgrund der weitreichenden vertraglichen Regelungen einzigartigOlga Batura: Das Assoziierungsabkommen mit der EU: Welcher Anteil am Binnenmarkt für die Ukraine? In: Ukraine-Analysen, Nr. 162, 27. Januar 2016, S. 2.https://web.archive.org/web/20110327200415/http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ukraine/Aussenpolitik_node.html und „stellt eine neue Generation von Abkommen der EU mit Drittländern dar“.Thomas Vogel: Analyse: Wie weiter? Das Assoziierungsabkommen der EU im Spannungsfeld von Wirtschaft und Menschenrechten, Dossier Ukraine, Ukraine-Analysen. bpb 6. Juni 2012.

Das Abkommen enthält auf 1200 Seiten in sechs Kapiteln staatspolitische und gesellschaftspolitische Ziele (Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte), Maßnahmen zur Eindämmung der Korruption, Regelungen zur Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik, vor allem aber Regelungen zur Standardisierung und Angleichung im Handel, bei Zöllen, Steuern und Abgaben, im Wettbewerbsrecht, bei Energiefragen und im Bereich des Umweltschutzes.

Titel IV enthält die wirtschaftspolitisch zentrale Vereinbarung einer Vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA). Ziel ist, dass die Ukraine innerhalb von zehn Jahren die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen und Standards der EU durch tiefgreifende Reformen verwirklicht, so dass von der EU schrittweise, Zug um Zug, eine weitgehende Zoll- und Mengenfreiheit im Handel, die Visa-, Reise- und Beschäftigungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen und der freie Finanz- und Kapitalverkehr umgesetzt werden können.

Die Aussetzung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens am 21. November 2013 von der ukrainischen Regierung unter Präsident Wiktor Janukowytsch gilt als Auslöser für die Maidan-Proteste.

Vorgeschichte

Das Abkommen sollte schon im Dezember 2011 beim EU-Ukraine-Gipfel in Kiew paraphiert werden. Wegen der Gerichtsprozesse gegen führende Oppositionspolitiker (Julija Timoschenko) verschob die europäische Kommission die Paraphierung, die erst am 30. März 2012 erfolgte, wobei keine Spitzenvertreter der EU und der Ukraine beteiligt waren. EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle teilte mit: „Es ist nur ein erster Schritt. Alles beschränkt sich auf das rein technische Verfahren der Paraphierung des Dokuments durch die Leiter der Verhandlungsdelegationen, Miroslav Lajčák vom Europäischen Auswärtigen Dienst und Pawlo Klimkin, stellvertretender Außenminister der Ukraine“. Alles Weitere hänge von den politischen Entwicklungen in der Ukraine ab, so die EU-Kommission. Es sei noch ein weiter Weg bis zur Unterzeichnung des Abkommens.

Die deutsche Bundesregierung verlautbarte auf eine Anfrage von Abgeordneten hin, die Bundesregierung erwarte von der ukrainischen Regierung nachweisbare Fortschritte in Richtung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Andernfalls sei eine Unterzeichnung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens nur schwer vorstellbar". Nach der Meinung des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses im Europaparlament, Elmar Brok (EVP), sei die Parlamentswahl in der Ukraine 2012 entscheidend.

Michael Emerson vom Brüsseler Centre for European Policy Studies rechnete mit einer möglichen Unterzeichnung im November 2012 nach den Wahlen, falls sie als demokratisch eingestuft würden. Eine ganze Reihe von EU-Ländern wolle nach wie vor eine rasche Unterzeichnung des Abkommens. Kiew solle in der europäischen Integration eine Alternative zu Moskaus Plänen sehen, die Ukraine in die Zollunion mit Russland, Belarus und Kasachstan hineinzuziehen. Eine Integration in Moskaus Zollunion liege nicht im Interesse der Ukraine.

Aussetzung des Abkommens Am 21. November 2013 lehnte es die ukrainische Regierung von Wiktor Janukowytsch in einem Dekrethttps://web.archive.org/web/20131202225226/http://www.kmu.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id=246864953&cat_id=244276429 ab, den Vertrag zu unterzeichnen. Dies geschah, nachdem der russische Präsident – Wladimir Putin – unter Anwendung wirtschaftspolitischen Drucks auf Janukowytsch eingewirkt hatte. Vertrauten gegenüber erklärte Janukowytsch später die Nichtunterzeichnung als Ergebnis eines Gesprächs mit Putin, der ihm gedroht habe, die Krim und einen Teil der südöstlichen Ukraine zu okkupieren.

Am 22. November 2013 erläuterte Ministerpräsident Asarow in einer Parlamentsrede die Entscheidung der Regierung. Zur gleichen Zeit versuchte Julija Tymoschenko in einem Brief an Präsident Wiktor Janukowytsch vergeblich, diesen zu einer Revision der Entscheidung zu bewegen. Dokument in nichtoffizieller deutscher Übersetzung Der Schritt der Regierung erfolgte nach Angaben des Dekrets aus „Gründen der nationalen Sicherheit“. Die EU und die Ukraine sollten die Folgen des Abkommens zunächst gemeinsam mit Russland besprechen, hieß es. Als Begründung führte Janukowytsch aus, die Zeit sei noch nicht reif. Die Ukraine könne einen solchen Vertrag erst unterschreiben, wenn sie selbst stark sei: „Sobald wir ein Niveau erreichen, das uns bequem erscheint, wenn es unseren Interessen entspricht, wenn wir unter normalen Bedingungen verhandeln können, dann können wir über eine Unterzeichnung sprechen“, sagte Janukowytsch. „Wann dies sein wird, bald oder nicht so bald, wird die Zeit weisen.“ Janukowytsch sagte, dass der IWF der Ukraine bereits 2010 610 Millionen Euro technische Hilfe angekündigt habe: „Drei Jahre lang haben sie uns das wie ein Bonbon in einer schönen Verpackung gezeigt“. Am Ende hätten sich alle Hoffnungen, dass der IWF dem Land helfe, zerschlagen. Das sei „erniedrigend“ gewesen. Auf dem Osteuropa-Gipfel in Vilnius am 28. November 2013 wiederholte Janukowytsch seine Ablehnung gegenüber einem Kompromissvorschlag der EU. Er forderte Finanz- und Wirtschaftshilfen der EU. Die Ukraine sei mit ihren ernsten Finanz- und Wirtschaftsproblemen zuletzt alleine gelassen worden. Die von der EU angebotenen 600 Millionen Euro an Hilfen bezeichnete Janukowytsch als demütigend. 160 Milliarden Euro benötige sein Land, um sich innerhalb der nächsten Jahre dem EU-Standard anzunähern, reif zu sein für ein EU-Assoziierungsabkommen.

Angela Merkel sagte nach dem Treffen mit Janukowytsch 28. November 2013: „Der Präsident hat mir noch einmal gesagt, 50 Prozent der Exporte gehen nach Russland oder in die Republiken der Zollunion, 45 Prozent in die Europäische Union, also Bindung nach beiden Seiten. Und die Aufgabe für uns, die EU, wird sein, noch stärker mit Russland zu reden, wie wir aus dem Entweder-Oder, entweder Bindung an Russland oder Bindung an Europa – herauskommen und ich glaube, da liegt auch eine Aufgabe für Deutschland.“

Ministerpräsident Mykola Asarow sagte in einem Gespräch mit der APA in Kiew, angesichts der wirtschaftlichen Lage sei die Nichtunterzeichnung „die einzig richtige" Entscheidung gewesen: "Bis zum Frühjahr müssen wir unsere wirtschaftlichen Probleme lösen“. Er werde weiterhin versuchen, die EU von Dreier-Gesprächen mit Russland zu überzeugen.

Der frühere EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen sagte in einem Interview im November 2013, dass die EU bei den Verhandlungen mit der Ukraine zwei Fehler gemacht habe und daher die Hauptschuld trage. Einerseits habe die EU der Ukraine keine langfristige Perspektive gegeben und keine Klarheit zur Frage des Beitritts geschaffen, so dass die Menschen in der Ukraine nicht genau wüssten, ob sie in der EU erwünscht seien oder nicht. Man habe vermieden, der Ukraine zu sagen, dass das der Beginn eines langen Weges sei, der am Ende in die Europäische Union führen werde. Zum anderen sei die „ungeheure Komplexität“ der Ukraine nicht verstanden worden. Wir haben uns konzentriert auf die Frage der inneren Verhältnisse in der Ukraine und natürlich auch auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten, aber wir haben vollkommen unterschätzt offenbar in der EU-Diplomatie, welchem Druck die Ukraine von außen ausgesetzt ist, und zugelassen, dass der Eindruck entstand, wir sind hier in einem Tauziehen zwischen Russland und der Europäischen Union, und der Preis bei diesem Tauziehen – Sie haben das ausgedrückt mit dem Bild der Braut, um die man sich bewirbt – ist die Ukraine. Das ist ganz falsch.

Auswirkungen der Aussetzung

Die Aussetzung der Unterzeichnung löste landesweite Proteste gegen die Regierung unter Janukowytschs Präsidentschaft aus, die schließlich zu seinem Sturz führten.

Unterzeichnung Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens erfolgte in zwei Schritten. Im März 2014 wurde ein Teil des Abkommens unterschrieben, die restlichen Kapitel folgten im Juni.

Der „politische“ Teil des Assoziierungsabkommens wurde am 21. März 2014 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Zuge eines EU-Gipfels in Brüssel unterzeichnet. Für die Ukraine unterschrieb Arsenij Jazenjuk, der Ministerpräsident der damaligen Übergangsregierung. Die Passagen des Abkommens, die am 21. März unterschrieben wurden, sind die Präambel, Artikel 1 („Ziele“), Titel I („Allgemeine Grundsätze“), Titel II („Politischer Dialog und Reformen, Politische Assoziation, Zusammenarbeit und Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik“) sowie Titel VII („Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen“).https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/012/1801221.pdf

Ziele der Assoziierung sind:

Förderung einer schrittweisen Annäherung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Ukraine auf der Grundlage gemeinsamer Werte Schaffung eines geeigneten Rahmens für einen intensiveren politischen Dialog in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse Förderung, Erhalt und Stärkung von Frieden und Stabilität auf regionaler und internationaler Ebene