Das Herzogtum Modena-Breisgausiehe Genealogisches Reichs- und Staats-Handbuch auf das Jahr 1805, Zweyter Theil, Frankfurt am Main, Varrentrapp und Wenner 1806, S. 437–439 Digitalisat war ein kurzlebiges reichsunmittelbares Territorium im Breisgau und der Ortenau, das sich 1803 bildete und bereits 1806 – als Folge des Friedens von Preßburg – überwiegend Teil des Kurfürstentums Baden wurde. Eine eigene Verwaltung hatte dieses Gebilde nur vom 2. März 1803 (Übernahme von Österreich) bis 25. September 1805 (Besetzung durch Frankreich).

Langwierige Geburt eines neuen Reichsfürstentums Breisgau und Ortenau gehörten zur Manövriermasse bei der napoleonischen Neuordnung Süddeutschlands.

Der Friedensvertrag von Campo Formio vom 17. Oktober 1797 hatte bereits bestimmt:

„ART. XVIII. Seine Majestät der Kaiser, König von Ungarn und von Böhmen, verpflichtet sich, an den Herzog von Modena als Entschädigung für die Länder, die dieser Prinz und seine Erben in Italien hatten, das Breisgau abzutreten, das er zu denselben Konditionen besitzen soll wie jene, zu denen er das Modenensische besaß.“

Nach dem Frieden von Campo Formio lehnte Ercole III. Rinaldo d’Este, der Herzog von Modena, den Breisgau als Entschädigung für seine italienischen Besitzungen ab, da dessen Wert ihm nicht angemessen erschien. Er verlangte nun zusätzlich die Ortenau. Im Juli 1802 gab es auch Gerüchte, dass der Herzog seine Ansprüche auf den Breisgau für 6 Millionen Gulden an den badischen Markgrafen Karl Friedrich verkaufen wolle.s. Allgemeines Intelligenz- oder Wochen-Blatt für das Land Breisgau und die Ortenau, Nr. 56 vom 14. Juli 1802; S. 364 bei der UB Freiburg Erst in einem Abkommen zwischen dem deutschen Kaiser – vertreten durch Philipp von Cobenzl – und Frankreich – vertreten durch Joseph Bonaparte – vom 26. Dezember 1802 wurde der Konflikt unter russischer Vermittlung beigelegt und dem Herzog die Ortenau zugestanden. Österreich durfte sich im Gegenzug die Fürstbistümer Brixen und Trient einverleiben. Da gleichzeitig schon klar war, dass Erzherzog Ferdinand alle Ländereien des Herzogs von Modena erben würde, war dies für das Haus Habsburg eine vorteilhafte Regelung.s. Kopf S. 82; Vertragstext unter Google-Buchsuche

Der Friedensvertrag von Lunéville vom 9. Februar 1801 enthält folgende Bestimmung für den Breisgau:

„Art. IV. Der 18te Artickel des Tractats von Campo Formio wird ebenfalls dahin erneuert, daß Se. Maj. der Kaiser und König sich verbinden, dem Herzoge von Modena, zu seiner Entschädigung für die Länder, die dieser Fürst und seine Erben in Italien besaßen, das Breisgau abzutreten, welches derselbe mit den nemlichen Bedingnissen besitzen soll, unter welchen Er das Modenesische besaß.“online im Internet-Portal westfälische Geschichte

Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 regelt in § 1, Absatz 4:

„Das Breisgau und die Ortenau werden die Entschädigung des vormaligen Herzogs von Modena für das Modenesische, dessen Zugehörden und Zuständigkeiten ausmachen. Dieser Fürst und seine Erben werden beide Lande nach dem buchstäblichen Inhalte des vierten Artikels des Lüneviller Friedensschlusses besitzen; welcher in dieser Rücksicht ohne einigen Vorbehalt oder Einschränkung von der Ortenau, wie von dem Breisgau zu verstehen ist.“

Die Reichsstädte Offenburg, Zell am Harmersbach, Gengenbach in der historischen Landschaft Ortenau wurden in § 5 dem Kurfürstentum Baden zugewiesen. Breisgau und Ortenau meinten lediglich die bisher vorderösterreichischen Oberämter Breisgau und Offenburg (früher Landvogtei Ortenau).

In § 32 wurde festgelegt, welche neuen, zusätzlichen Virilstimmen im Reichsfürstenrat vertreten sind. Dem Herzog von Modena wurden dabei jeweils 1 Stimme für den Breisgau und die Ortenau zugestanden, wobei der Breisgau die 67. und die Ortenau die 101. Stimme hatten.

Die Tochter des Herzogs von Modena, Maria Beatrice, war seit 1771 mit dem österreichischen Erzherzog Ferdinand Karl, dem vierten Sohn der Kaiserin Maria Theresia verheiratet. Nach dem Tod des Herzogs von Modena am 14. Oktober 1803 erbte Erzherzog Ferdinand, dessen Besitzungen im Breisgau und in der Ortenau.

Die administrative Loslösung des neuen Herzogtums aus dem österreichischen Staatsverband und der Aufbau einer neuen Verwaltung und eines neuen Justizwesens nahm einige Zeit in Anspruch. Hermann von Greiffenegg wurde zum Regierungspräsidenten ernannt.

Der schnelle Untergang Mit dem Beginn des Dritten Koalitionskrieges überschritten die französischen Truppen am 25. September 1805 den Rhein und besetzten auch den Breisgau.

Nach der für Napoleon siegreichen Schlacht bei Austerlitz am 2. Dezember 1805 trieb er die von ihm gewünschte Neuordnung des deutschen Südwestens kraftvoll voran, und Kaiser Franz I. von Österreich musste im Frieden von Preßburg auch auf die Gebiete seines Onkels im Breisgau und in der Ortenau verzichten. In Artikel VIII. des Friedensvertrages handelt er auch im Namen der Prinzen seines Hauses.

„Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Österreich leistet sowohl für sich, seine Erben und Nachfolger, als für die Prinzen seines Hauses, ihre Erben und resp. Nachfolger auf nachbenannte Fürstenthümer, Herrschaften, Domainen und Gebiete Verzicht, und überläßt und tritt ab...“

„An Se. Durchlaucht den Kurfürsten von Baden das Breisgau, mit Ausschluß der vorhin benannten und abgesonderten Besitzungen, die Ortenau mit allem, was dazu gehört, die Stadt Konstanz und die Kommenthurei Meinau.“

Zu Beginn des Jahres 1806 kam es aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Vertragstextes zu einer kurzfristigen württembergischen Besetzung des östlichen Breisgaus.

Am 15. April 1806 erfolgte die Übergabe des Breisgaus an Baden durch die französische Besatzungsmacht. Erzherzog Ferdinand Karl verstarb bereits am 24. Dezember 1806. Den Breisgau hatte er – wie auch sein Schwiegervater – nie betreten.

Napoleon machte im Zusammenhang mit dem Preßburger Frieden eine vage Zusage, dass er sich für eine Entschädigung von Erzherzog Ferdinand verwenden werde. Eine solche Entschädigung für den Breisgau erfolgte jedoch nie, und man kam auf österreichischer Seite zu dem Schluss, dass Frankreich auch nie ernsthaft an eine solche Entschädigung dachte.s. J.H.A. Scharfenberg: Geschichte des Herzogthums Modena und des Herzogthums Ferrara bis zum Jahre 1815, Mainz 1859 online in der Google-Buchsuche

Wiederbelebung des Herzogtums Modena Der Wiener Kongress sprach Franz IV. von Österreich-Este, dem Sohn von Erzherzog Ferdinand Karl, wieder das Herzogtum Modena zus. Artikel 98 der „Wiener Congreß-Acte“ vom 8. Juni 1815., das er bis zu seinem Tode 1846 beherrschte, und das danach noch bis 1859 von seinem Sohn, Franz V. regiert wurde.

Stationen der Abtrennung des Breisgaus von Österreich Datum Ereignis Anmerkungen Link auf Dokument17. Oktober 1797Friede von Campo FormioDem Herzog von Modena wird der Breisgau als Entschädigung zugesprochender Teil südlich des Hochrheins (Fricktal) wurde im Geheimartikel VI an die Schweiz abgetretenART. XVIII.9. Februar 1801Friede von LunévilleDem Herzog von Modena wird der Breisgau als Entschädigung bestätigtArt. IV.online im Internet-Portal westfälische Geschichte1. November 1802Urkunde des Herzogs von ModenaDer Herzog von Modena ernennt Erzherzog Ferdinand zum Administrator für den Breisgau26. Dezember 1802französisch-österreichischer VertragDem Herzog von Modena wird zusätzlich die Ortenau als Entschädigung zugesprochenArt. I.online in der Google-Buchsuche25. Februar 1803ReichsdeputationshauptschlussDem Herzog von Modena werden der Breisgau und die Ortenau als Entschädigung bestätigt§ 1, Absatz 42. März 1803ÜbergabeaktDie österreichische Regierung übergibt Breisgau und Ortenau an den von Erzherzog Ferdinand zu seinem Regierungspräsidenten ernannten Hermann von GreiffeneggEntlassungs-PatentAllgemeines Intelligenz- oder Wochen-Blatt für das Land Breisgau und die Ortenau; Nr. 20 vom 9. März 1803; S. 118 bei der UB Freiburg; Entlassungs-Patent Übernahms-PatentAllgemeines Intelligenz- oder Wochen-Blatt für das Land Breisgau und die Ortenau; Nr. 21 vom 12. März 1803; S. 125–128 bei der UB Freiburg; Übernahms-Patent von Erzherzog Ferdinand1. Oktober 1803Landesordnung für das Herzogtum Breisgau-OrtenauDer Präsident H. von Greiffenegg legt die Verwaltungs- und Justizstruktur festLandesordnungAllgemeines Intelligenz- oder Wochen-Blatt für das Land Breisgau und die Ortenau; Nr. 84 vom 19. Oktober 1803; S. 594–596 bei der UB Freiburg; Landesordnung der Herzoglich Breisgau und Ortenauischen Landesregierung14. Oktober 1803Herzog Herkules III. von Modena †Erzherzog Ferdinand erbt Breisgau und OrtenauZeitungsnotizAllgemeines Intelligenz- oder Wochen-Blatt für das Land Breisgau und die Ortenau; Nr. 87 vom 29. Oktober 1803; S. 618 bei der UB Freiburg; Meldung über den Todesfall und den Regierungsantritt von Erzherzog Ferdinand11. Dezember 1805Vertrag von Brünn zwischen Frankreich und WürttembergEin Teil des Breisgaus wird Württemberg zugesprochenArt. 4.20. Dezember 1805Vertrag von Wien zwischen Frankreich und BadenDer Breisgau wird größtenteils dem Kurfürstentum Baden zugesprochenArt. 1er.Politische Correspondenz Karl Friedrichs von Baden 1783-1806, herausgegeben von der Badischen Historischen Commission, bearbeitet von Karl Obser, Heidelberg 1901, 5. Band, S. 405–408 im Internet Archive französischer Vertragstext26. Dezember 1805Friede von PreßburgDer Breisgau wird nochmals größtenteils dem Kurfürstentum Baden zugesprochenArt. VIII.15. April 1806Protokoll über die gepflogene Landes-ÜbergabeDie französische Besatzungsmacht übergibt Breisgau und Ortenau an das Kurfürstentum BadenProtokollAllgemeines Intelligenz- oder Wochen-Blatt für das Land Breisgau und die Ortenau Nr. 33 vom 23. April 1806; S. 259–264bei der UB Freiburg12. Juli 1806RheinbundakteBaden erhält von Württemberg die Herrschaft Bonndorf, sowie auf Villingen, Bräunlingen und TuttlingenArt. 1412. September 1806Übergabe BonndorfFrankreich übergibt die ehemalige Reichsherrschaft Bonndorf an Baden.

Literatur Franz Quarthal: Vorderösterreich. 8. Stationen des Herrschaftsverlustes 1790-1805. b) Das Ende Vorderösterreichs und die modenesische Regierung im Breisgau. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 1: Allgemeine Geschichte. Teil 2: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des alten Reiches. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2000, ISBN 3-608-91948-1, S. 771–774. Hermann Kopf: Die Stadt Freiburg und der Breisgau unter der Herrschaft des Herzogs von Modena. Dargestellt auf Grund der Akten des Staatsarchivs Modena. In: Schau-ins-Land Jahrgang 76 (1958), S. 82–109 online bei der UB Freiburg Carl von Rotteck, Carl Theodor Welcker (Herausgeber): Staats-Lexikon - Encyklopädie der Staatswissenschaften, 3. Auflage, 10. Band 1864: Messen und Märkte – Oldenburg, S. 643 online in der Google-Buchsuche Franz Laubenberger: Hercules III. Rinaldo von Modena, Landesherr der Ortenau. In: Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden, 81. Heft, 2001, S. 663–667 Freiburger historische Bestände- digital Otto Kähni: Die Landvogtei Ortenau. In: Friedrich Metz (Hrsg.), Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde, 2., erw. u. verbess. Aufl. Freiburg 1967, S. 491–503. Heinrich Schreiber: Geschichte der Stadt und Universität Freiburg im Breisgau. V. Lieferung: Geschichte der Stadt Freiburg IV. Theil. Vom dreißigjährigen Krieg bis zum Übergang der Stadt an das großherzogliche Haus Baden. Freiburg im Breisgau 1858, S. 389–418 online bei der Uni Freiburg Joseph Bader: Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau. Nach den Quellen bearbeitet. Freiburg im Breisgau: Herder, 1883, Band 2, S. 315–342 online bei der UB Heidelberg Franz Laubenberger: Breisgau-Archivalien im Staatsarchiv Modena (1797-1807), Freiburg 1980.