Der Begriff Gestaltung der Betreuung von Menschen mit Behinderung (GBM) beschreibt ein Gesamtkonzept, das die Planung und Organisation bedarfsorientierter Dienstleistung zum Ziel hat und vorwiegend im Bereich der Behindertenhilfe eingesetzt wird. Die Grundlage des Verfahrens bildet die Erhebung des individuellen Assistenzbedarfs (need(s) assessment)S. Lee, T. C. Reeves: Roger Kaufman. A Significant Contributor to the Field of Educational Technology. In: Educational Technology. Mai/Juni 2009, S. 43–45. und ein Konzept der strategischen Steuerung professioneller und ehrenamtlicher Hilfesysteme mit dem Ziel bedarfsorientierter Dienstleistung im Sinn des Controllings und des Qualitätsmanagements (nach der ISO 9001).

GBM wird vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) seinen Mitgliedseinrichtungen für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung empfohlen,Homepage BeB, Über GBM (Stand: 11. Juli 2014). findet aber auch in Einrichtungen und Diensten anderer Verbände unter der Bezeichnung Planung und Organisation in Betreuung und Assistenz (POB&A)W. Haisch, H. Kolbe: Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten: Planung und Organisation. Centaurus Verlag, Freiburg 2013, ISBN 978-3-86226-223-6, S. 14.Website des Verfahrens POB&A (Planung und Organisation in Betreuung und Assistenz) von W. Haisch (Stand: 12. Juli 2014)Website Fa. Brains, Betreuer des GBM für die Schweiz (Stand: 12. Juli 2014) Anwendung. Autor des 1989 entwickelten Verfahrens Profilseite Werner Haisch, dort Abschnitt: „Arbeits- und Forschungsschwerpunkte“ (Stand: 8. November 2014) ist Werner Haisch, Professor für Psychologie an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, der es auch fortentwickelt. (Seinem Sprachgebrauch entsprechend werden Begriffe wie „Betreuung“, „Assistenz“ und „Unterstützung“ nachfolgend synonym verwendet.)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht darin hauptsächlich ein Verfahren zur Personalbemessung, (Stand: 4. Juni 2014): Erster Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner, Kap. 7.7 (Stand [des Berichtes]: 15. August 2006) während Einrichtungen und Dienste, die damit arbeiten, die Fachlichkeit und die Betreuungsqualität, die das Verfahren möglich macht, in den Vordergrund stellen.Als Beispiele: Homepage Samariteranstalten Fürstenwalde, Abschnitt "Individualität und Gemeinschaft" (Stand: 18. August 2019) (Download) Rummelsberger Dienste für Menschen mit Behinderung (Hrsg.), "Unser fachliches Konzept", Schwarzenbruck, S. 10 (Stand: 23. Januar 2018) Homepage St. Josefs-Stift Würzburg. (Stand: 3. Juni 2014) (Stand: 3. Juni 2014)

Das GBM ist eines der ersten Verfahren, das versucht, die notwendige Kooperation von professionellen oder auch ehrenamtlichen Dienstleistern über verallgemeinerbare und diskussionsfähige fachwissenschaftliche Kriterien für individuellen Bedarf und bedarfsorientierte Dienstleistung zu ermöglichen. Ziel dabei ist eine Planung und Organisation pflegerischer und sozialer Dienstleistung, die sich am individuellen Bedarf des Menschen orientiert, der von Hilfe abhängig ist. Diese Arbeit kann stattfinden z. B. in einem Heim, in Wohngruppen oder in selbständigen, ambulant betreuten Wohnformen, aber auch in Tagesstätten, Förderstätten, Werkstätten u. a. Jährlich findet ein internationales Treffen der GBM- und POB&A-Anwender statt.Homepage BeB, gemeinsame Anwendertreffen von GBM und POB&A (Stand: 15. Mai 2014) Zurzeit wird dieses Verfahren in unterschiedlichem Umfang bei einer großen Anzahl von Menschen mit Behinderung in allen Formen von Betreuungseinrichtungen in DeutschlandAnnette Clauß: Tagung in der Diakonie Stetten: Zuerst kommt der Mensch, dann das Geld. Zeitungsverlag Waiblingen, Mai 2008. und in kleinerem Umfang in der Schweiz(Download), „Fachbereiche Kindes- und Erwachsenenschutz, Behinderung und Suchthilfe: Höchsttaxen und -beiträge 2010 für die Leistungsvergütung und Berechnung von Ergänzungsleistungen – Modalitäten der Anpassung der Ergänzungsleistungen“, vom 15. Dezember 2009 (Stand: 18. August 2019).Kanton Solothurn, „Konzept zur Förderung der Eingliederung“, Dez. 2009, S. 21 (Stand: 28. Juli 2014). Bundesamt für Sozialversicherungen [BSV] (Hrsg.), (2007a), „Pilotversuch Assistenzbudget – Abklärung des Assistenzbedarfs“, Forschungsbericht Nr. 7/07, S. 100 (Stand: 27. September 2017). (Download) angewendet.

Elemente des Verfahrens Da Haisch mit dem Verfahren eine Verbindung zwischen Pädagogik und Betriebswirtschaft in der Arbeit für Menschen mit Behinderungen herstellen wollte, kommen Begriffe zur Anwendung, die vielen Pädagogen fremd sind, weil sie der Wirtschaftslehre wie auch dem Sport bzw. dem Militärwesen entliehen sind, um die Organisation eines großen Betriebes oder sozialen Gefüges auf verschiedenen Ebenen zu beschreiben, wobei die Begriffe bereits erweitert und für den jeweiligen Zweck ergänzt wurden.

So ist mit „Operation“ nicht nur im Militärwesen ein Vorgehen „im Feld“ gemeint, mit dem ein praktisches Ziel erreicht werden soll, sondern auch beim Sport (beim Fußball der Angriff auf das gegnerische Tor oder die „Operation Weltmeisterschaft“). Im Bereich der Betriebswirtschaftslehre spricht man dabei von „operativem Geschäft“, das bei sozialen Institutionen aus der Dienstleistung besteht, die für eine bestimmte Zielgruppe erbracht wird. „Taktik“ ist die vorausschauende Planung des Vorgehens unter Berücksichtigung möglicher alternativer Bedingungen (wer unter spezifischen Bedingungen nach vorne läuft und wer die Abwehr stellt) und „Strategie“ betrifft die langfristige Ausrichtung der gesamten Organisation auf das Ziel.dtv-Lexikon in 20 Bänden. F. A. Brockhaus, Mannheim / Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1997, S. 308.

Das GBM besteht aus einem umfangreichen konzeptionellen, methodischen und technischen Instrumentarium, das dazu dient, die Planung und Organisation der Arbeit in Betreuung und Assistenz bedarfsorientiert zu gestalten. Der individuelle Bedarf des betreuten Menschen stellt den Standard dar, von dem so wenig wie möglich abgewichen werden soll – den Sollwert. Um ihn zu erheben, wird immer wieder sein Bedarf an Assistenz- (Unterstützungs-) und Betreuungsleistungen abgefragt. Diese Erhebung geschieht über einen teilstandardisierten Fragebogen (FIL – Fragebogen zur individuellen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen), der eine Liste der möglichen Erscheinungsbilder der Klientel in verschiedenen Lebensbereichen enthält: z. B. im Leistungsbereich Pflege/Selbstpflege (Körperpflege, Toilette, Mobilität usw.), im Bereich Beschäftigung/Lebensführung (Bewegung, Betätigung, Gewohnheit usw.). Protokolliert wird dabei die Auswahl der – auf eine Person zutreffenden – Erscheinungsbilder.Fragebogen zur individuellen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen – FIL. Version 5/95 (AZ 37.1-12 St, 1. September 1995) © VEEMB. In die Erhebung des individuellen Bedarfs darf keine Vorentscheidung darüber einfließen, wie der Bedarf letztendlich befriedigt werden soll (z. B. mit welcher Leistung, in welcher Wohnform, in welchem Assistenzsystem); die Beteiligung der Person selbst ist unverzichtbar und wird ermöglicht durch Methoden der Erhebung/des Interviews, v. a. durch Konzepte „in leichter Sprache“ oder durch „stellvertretende Artikulation“ von Bedürfnissen.V. Liedel: Das Modell der Lebensformen in leichter Sprache. In: W. Haisch, H. Kolbe (Hrsg.): Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg 2013, S. 217–247. Konzeptionell begründetes Leistungsangebot: Den Erscheinungsbildern, die über die Bedarfserhebung für eine Person ermittelt wurden, können (über MIB: Matrix des individuellen Betreuungsbedarfs)MIB – Matrix des individuellen Betreuungsbedarfs (AZ 37.1-12 St, 1. September 1995) © VEEMB. typisierte Leistungen zugeordnet werden. Diese Leistungsbeschreibungen repräsentieren den spezifischen Standard der Dienstleistung, den der Betrieb/das Hilfesystem (bzw. die Abteilung) für das jeweilige Erscheinungsbild als angemessen und realisierbar betrachtet. Sie müssen sich als bedarfsgerechte Leistungen begründen lassen und geben allgemein beschriebene Möglichkeiten der Bedarfsdeckung an, die erst in der operativen Assistenzplanung (siehe unten) auf den individuellen Einzelfall bezogen und konkretisiert werden. Ganzheitliche Assistenzplanung: Aus der Menge der zugeordneten, auf allgemeiner Grundlage entworfenen (typisierten) Leistungen wird mit jeder Person ein individueller, ganzheitlicher Betreuungs- bzw. Assistenzplan entworfen: Die praktische Ausführung der typisierten Leistungen soll am individuellen Bedarf orientiert dargestellt werden, entsprechend der Leistungsstandards (Sollwerte, siehe oben), die der Hilfeleister erfüllen kann und will (Wer? Wo? Wann? Mit welchen Mitteln, in welchen Kooperationsverhältnissen? usw.). So entsteht der Förder- oder Betreuungsplan (der betriebswirtschaftlich als operativer Plan bezeichnet werden kann) seitens der Einrichtung, der mit spezifischen Dokumentations- und Evaluationsaufgaben ausgestattet ist und von Seiten des Kostenträgers als Hilfeplan betrachtet werden kann. Dokumentation und Fortschreibung der Planung: In der Durchführung des Assistenzplans über kontinuierliche Dokumentation der Leistungen und der Rückmeldung durch die bedürftige Person selbst wird die Planung – auch im Sinne des Qualitätsmanagements – fortgeschrieben. Dieses Verfahren ermöglicht immer wieder neu eine „Null-Punkt-Planung“, indem es die bisherigen Formen der Assistenzleistungen gemessen am individuellen Bedarf kontinuierlich und grundsätzlich in Frage stellt. Strategische betriebliche Planung und Organisation: Parallel zu den Sollwerten des individuellen Bedarfs (siehe oben) werden kontinuierlich Istwerte des tatsächlich erbrachten Aufwands an Assistenz- und Betreuungsleistungen über einen Fragebogen zur Arbeitsorganisation (FAO/FOB; Fragebogen zur Arbeitsorganisation/Fragebogen zur Organisation der Betreuung) erhoben, die im Sinne eines betrieblichen Controllings einen kritischen Ist-Soll-Vergleich ermöglichen und die Datenbasis liefern für weitere Personalplanung und Organisationsentwicklung (z. B. über den Vergleich von Kennzahlen im Benchmarking).

Jedes der oben genannten Elemente kann und muss für die speziellen Bedarfslagen der jeweiligen Zielgruppe, die betreut werden soll, und für die Zielsetzung sowie Möglichkeiten des Hilfesystems, das die Hilfe erbringt, angepasst bzw. neu entworfen werden.

Das Verfahren der Bedarfserhebung, der individuellen Hilfeplanung und der arbeitsorganisatorischen Umsetzung der Hilfen verfügt nicht nur über einen reflektierten Bedarfsbegriff (siehe nächsten Abschnitt), sondern auch über eine systematische Begründung der grundlegenden Bedarfe eines Menschen im Prozess des Entwickelns, des Lernens und der Lebensführung.W. Haisch: Lebensformen. In: W. Haisch, H. Kolbe (Hrsg.): Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg 2013, S. 107–216. Dazu liefert das „Modell der Lebensformen“ Begründungen, die allen Beteiligten zugänglich gemacht werden können und daher auch diskutierbar sind – insbesondere natürlich für die Mitarbeiter an der Basis und für den unterstützungsbedürftigen Menschen selbst. Daher müssen diese Begründungen auch in „leichter Sprache“ formuliert werden (siehe z. B. Liedel, Volker). Dies ermöglicht zudem eine begründete Zustimmung bzw. Ablehnung des Verfahrens bzw. seiner einzelnen methodischen Schritte und theoretischen Annahmen. Überdies schafft eine solche grundlegende Qualifikation die notwendige Flexibilität in der Unterscheidung der individuellen Bedarfslagen ebenso wie in der individuellen Konzeption unterschiedlicher Leistungen – gegen den Schematismus und die Normierung, zu der ein solch systematisiertes Verfahren in der Praxis verleiten könnte.