Brückenherr oder auch Brückenwächter ist eine Bezeichnung für ein Mitglied einer historischen Behörde, die die Aufsicht über den ordnungsgemäßen Zustand einer Brücke in einer Gemeinde oder Stadt innehatte. Damit eingeschlossen ist etwa die Instandhaltung. Er war berechtigt, einen Brückenzoll zu erheben.Karlheinz Blaschke: Nikolaikirchen und Stadtentstehung in Europa: Von der Kaufmannssiedlung zur Stadt. Walter de Gruyter, 2013, ISBN 3-05-005951-6, S. 151

Literatur

Britta Mischke: Kapitularienrecht und Urkundenpraxis und Kaiser Ludwig dem Frommen (814–840). Dissertation, Universität Bonn 2013, . S. 114

Einzelnachweise

Kategorie:Historische Amtsbezeichnung Kategorie:Verwaltungsgeschichte (Deutschland)