mini|Staaten, die ab 2014 im Rahmen der Annexion der Krim Sanktionen gegen Menschen oder Institutionen verhängt haben:
Die Liste von Sanktionen nach der Krimannexion durch Russland führt Personen und Organisationen auf, die im Zusammenhang mit der Annexion der Krim 2014 von Sanktionen betroffen sind. Sie wurden später durch die Sanktionen gegen Russland seit dem Überfall auf die Ukraine erweitert oder ersetzt.
Geschichte Am 6. März 2014 erließ die Europäische Union (EU) die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 mit einer Liste von 18 Personen aus der ehemaligen Regierung der Ukraine beziehungsweise aus deren Umfeld. Die Finanzen und Vermögenswerte der Betroffenen innerhalb der Europäischen Union wurden dadurch eingefroren.
Am 6. März 2014 verhängte die EU die ersten drei Sanktionen gegen Russland mit Blick auf das für den 16. März angekündigte Referendum über den Status der Krim: Die Verhandlungen mit Russland über Visa-Erleichterungen sowie über das neue Grundlagenabkommen Russland-EU wurden ausgesetzt. Zusätzlich wurden die Vorbereitungen für das geplante G8-Treffen in Sotschi ausgesetzt.
Von den USA wurden am 17. März 2014 Einreiseverbote gegen 7 russische Personen verhängt, Vermögenswerte eingefroren und Bürgern und Unternehmen der USA verboten, Geschäfte mit den Sanktionierten zu machen. Ebenso wurde gegen 4 ukrainische Personen Beschränkungen durch das US-Finanzministerium verhängt.
Der Rat der Europäischen Union setzte am 17. März insgesamt 21 Personen auf eine Sanktionsliste, mit der Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen verbunden sind.
Am 20. März wurden von Seiten der USA 20 weitere Personen und die Bank Rossija auf die SDN-Liste gesetzt.
Als Reaktion auf die Sanktionen der US-Regierung veröffentlichte das Außenministerium der Russischen Föderation noch am gleichen Tag eine Liste mit 9 US-Amerikanern, denen die Einreise nach Russland untersagt wird.
Am 21. März publizierte die EU eine zusätzliche Sanktionenliste mit den Namen von 12 weiteren Personen, am 28. April eine Liste mit 15 weiteren Personen. Am 12. Mai wurden die Sanktionen auf die zwei von den Behörden der Autonomen Republik Krim konfiszierten Unternehmen PJSC TschernomorneftegasPJSC Tschernomorneftegas ist ein ukrainischer Gaslieferant mit Lizenzen für Bohrungen im Schwarzen Meer. und FeodosiaDer ukrainischen Firma Feodosia gehört unter anderem ein wichtiges Ölterminal am Schwarzen Meer ausgeweitet sowie weitere 13 Personen hinzugefügt.
Am 12. Juli 2014 wurden von Seiten der EU 11 weitere Personen mit Sanktionen belegt. Am 25. Juli erweiterte die Europäische Union ihre Sanktionsliste um 15 Personen und 9 konfiszierte Unternehmen. Erstmals wurden auch 9 im Zuge der Krimannexion gebildete Institutionen auf die Sanktionsliste gesetzt. Am 30. Juli kamen weitere 8 Personen und 3 Unternehmen hinzu. Am 31. Juli wurde in der EU der Handel und geschäftliche Verkehr mit 5 russischen Banken, die zu mehr als 50 % dem Staat Russland gehören untersagt – sofern der Geschäftsvertrag neu geschlossen ist und seine Laufzeit 90 Tage übersteigt.
Am 8. September erfolgte die Verlängerung und Erweiterung der Sanktionen. Dabei wurden zum 12. September 24 zusätzliche Personen auf die Sanktionsliste gesetzt. Erstmals wurde in der EU der Handel mit Anleihen von 15 russischen Unternehmen verboten.
Am 29. November sprach die EU weitere 13 Sanktionen gegen Personen aus und 5 gegen Institutionen.
Am 18. Dezember weitete die EU die Sanktionen gegen die Krim und die Stadt Sewastopol aus. Firmen mit Sitz in der EU dürfen demnach auf der Krim keine Immobilien, Finanzgesellschaften oder Dienstleistungsunternehmen erwerben, das Anbieten von touristischen Dienstleistungen auf der Halbinsel ist diesen Unternehmen ebenfalls verboten. Der Export von Gütern aus dem Bereich Energie, Öl- und Gasförderung, Transport und Telekommunikation wurde untersagt. Am 19. Dezember setzte US-Präsident Obama vergleichbare Sanktionen in Kraft, die Im- und Exportgeschäfte mit der Krim verbieten und US-Bürgern die Tätigkeit für Firmen auf der Krim untersagen. Zusätzlich wurden weitere Sanktionen gegen bestimmte Personen und Unternehmen verhängt.Barack Obama: "Executive Order “Blocking Property of Certain Persons and Prohibiting Certain Transactions with Respect to the Crimea Region of Ukraine”" US-Außenministerium vom 19. Dezember 2014, gesichtet am 19. Dezember 2014 (PDF)
Am 16. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Union eine Liste mit 19 weitere künftig sanktionierten Personen. 8 ukrainische, bewaffnete Separatistengruppen und die Bürgerbewegung „Neues Russland“ wurden ebenfalls sanktioniert.
Am 9. März 2016 beschlossen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU eine Verlängerung der Sanktionen gegen 146 Personen und 37 Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen bis Mitte September 2016.EU-Sanktionen gegen Putin-Vertraute werden verlängert
Eine Erweiterung um Personen und Firmen erfolgte im Sommer 2017.EU verhängt neue Sanktionen gegen Russland wegen Krim, Tagesanzeiger, 4. August 2017.
Im Januar 2018 wurden von den USA weitere 21 Personen und bis zu 20 Firmen, oft aus den Besetzten Gebieten der Ostukraine, den Listen hinzugefügt.NZZ, 27. Januar 2018, S. 2. Im März wurden die Sanktionen um ein weiteres Jahr verlängert.Die USA haben die Sanktionen gegen Russland um ein weiteres Jahr verlängert, Nowaja Gaseta, 2. März 2018.
Russland versuchte derweil, die Auswirkungen auf die betroffenen Firmen zu verringern und wichtige Geschäfte zu verschleiern. Wirtschaftliche Informationspflichten sollten ausgesetzt werden, eine in Staatsbesitz übergegangene Bank sollte zum Finanzinstitut für den Rüstungssektor werden.Moskau wappnet sich gegen amerikanische Vergeltung, NZZ, 28. Januar 2018.
Die Journalisten Bingener und Wehner kritisierten Anfang 2023, dass die Sanktionen in dieser Zeit weitgehend wirkungslos gewesen seien. Das habe daran gelegen, dass die Sanktionen nur unzureichend überwacht worden sind. Es habe in Deutschland, trotz der Annexion der Krim, der politische Wille dazu gefehlt. Bundeswirtschaftsminister Gabriel habe Sanktionen abgelehnt und ihre Aufhebung gefordert.
Durch die Europäische Union Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 Die Verordnung richtet sich gegen Personen aus der ehemaligen ukrainischen Regierung und deren Umfeld. Mit Inkrafttreten wurden am 6. März 2014 alle Finanzmittel und Vermögenswerte der Betroffenen innerhalb der EU eingefroren.
Der Beschluss zu dieser Verordnung gilt bis zum 6. März 2021.
# Name Funktion Gruppe Herkunft von 1 ehemaliger Staatspräsident der Ukraine Politik 2 ehemaliger Innenminister Politik 3 ehemaliger Generalstaatsanwalt der Ukraine Politik 4 ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes der Ukraine Geheimdienst 5 ehemaliger Berater des Staatspräsidenten der Ukraine Politik 6 ehemalige Justizministerin Politik 7 ehemaliger Leiter des ukrainischen Präsidialamtes Politik 8 ehemaliger stellvertretender Innenminister Politik 9 Sohn des ehemaligen Staatspräsidenten, Geschäftsmann Wirtschaft 10 Sohn des ehemaligen Staatspräsidenten, Mitglied der Werchowna Rada (ukrainisches Parlament) Politik 11 Sohn des ehemaligen Generalstaatsanwalts Wiktor Pschonka, stellvertretender Fraktionschef der Partei der Regionen im Werchowna Rada der Ukraine Politik 12 Geschäftsmann, Bruder von Andrij Kljujew Wirtschaft 13 Premierminister der Ukraine bis Januar 2014 Politik 14 Sohn des ehemaligen Premierministers Mykola Asarow Politik 15 Geschäftsmann Wirtschaft 16 ehemaliger Minister für Bildung und Wissenschaft Politik 17 ehemalige Gesundheitsministerin Politik 18 ehemaliger Berater des Staatspräsidenten der Ukraine Politik
Der Europäische Gerichtshof erklärte Ende 2020 die gegen Mykola Asarow verhängte Sanktionen für nichtig.
Beschluss 2014/145/GASP und Verordnung 2014/269 des Rates vom 17. März 2014 Der Beschluss und die Verordnung des Rates der Europäischen Union richten sich gegen natürliche und juristische Personen, welche die Stabilität und Sicherheit der Ukraine gefährden oder untergraben.
In Artikel 1 des Beschlusses ist das Verbot der Einreise in die EU und der Durchreise für natürliche Personen, deren Namen im Anhang gelistet sind, definiert., S. 3 f.
Artikel 2 der Verordnung definiert, dass sämtliche Vermögenswerte der sanktionierten Personen, deren Namen im Anhang I gelistet sind, in der EU eingefroren werden. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, diesen Personen Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen., S. 5.
Für jede Sanktionierung sind in der jeweiligen Liste Gründe angegeben und veröffentlicht worden., S. 6., S. 6. Die betroffenen Personen und Institutionen wurden über die Sanktionen, deren Gründe und die Rechtsmittel dagegen informiert., S. 9.
Aktuell (Stand Mai 2015) gilt der Beschluss bis zum 15. September 2015. Er kann jederzeit erweitert oder verlängert werden., S. 7.
Gegen Personen Gegen alle gelisteten Personen wurden gemäß Artikel 1 des Beschlusses die Ein- und Durchreisen und gemäß Artikel 2 der Verordnung Vermögenswerte beziehungsweise Finanzgeschäfte sanktioniert.
Zurzeit (Stand 8. Juni 2015) sind diese Sanktionen gegen 150 Personen ausgesprochen und aktiv – Ljudmila Iwanowna Schwezowa verstarb am 29. Oktober 2014.