Die Bundesautobahn 89 (Abkürzung: BAB 89) – Kurzform: Autobahn 89 (Abkürzung: A 89) – ist eine aufgegebene Autobahnplanung, die den Raum Ulm mit Biberach an der Riß, Ravensburg und Friedrichshafen verbinden sollte. Das Projekt wird seit 1979 als autobahnähnlicher Neu- und Ausbau der Bundesstraße 30 fortgeführt, nachdem die A 89 im Jahre 1980 aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wurde.

Trassenverlauf Gegenwärtig sind insgesamt 57,9 Kilometer auf der ursprünglich für die A 89 vorgesehenen Trasse als B 30 vierstreifig fertiggestellt.

Günzburg – Ulm Beginnend (an der A 8) bei Günzburg sollte die A 89 südlich von Nersingen die A 7 kreuzen, an Neu-Ulm vorbeiführen und auf das Autobahnkreuz Neu-Ulm (A 80) stoßen. Als Bauvorleistung wurden im Autobahndreieck Neu-Ulm (B 28/B 30) bereits die Brückenbauwerke der Richtungsfahrbahnen über die ehemalige A 80 und drei Ohren des Kleeblattes realisiert. Ein weiteres Ohr (Fahrtbeziehung Günzburg - Senden) ist auf Luftbildaufnahmen in der Trassierung erkennbar. Die Strecke wurde bis 2016 weder als A 89 noch als Bundesstraße errichtet und ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 nicht enthalten. Vielmehr wurde die parallel verlaufende B 10 östlich der A 7 bei Nersingen herabgestuft. Die A 8 und die A 7 verbinden Günzburg östlich und nördlich von Ulm über die verbleibende B 10 beziehungsweise die ehemalige B 19 mit Ulm und Neu-Ulm. Der vierstreifige Ausbau der B 10 von der Anschlussstelle Neu-Ulm der B 28 bis zur Anschlussstelle Nersingen der A 7 begann 2018.B10-Auffahrt bei Burlafingen wegen Bauarbeiten mehrere Wochen gesperrt, erschienen am 6. Juni 2021, abgerufen am 5. September 2021.

Ulm – Biberach Der Bau dieses Abschnittes begann in der Mitte der 1960er mit der zweistreifigen Ortsumgehung von Laupheim im Zuge der B 30 (Abschnitt Dellmensingen - Baltringen). In den 1970er und 1980er Jahren wurde die A 89 bzw. nach Aufgabe der Autobahnplanung die B 30 in Teilabschnitten von Ulm bis Biberach-Jordanbad fertiggestellt. Bei Biberach sollte die A 89 die A 88 kreuzen.

Biberach – Baindt (Egelsee) Zwischen Biberach und Unteressendorf ist die 1. Fahrbahn der A 89 bereits 1965 als kreuzungsfreie B 30 errichtet worden. Im Bereich von Oberessendorf sollte die A 89 östlich am Ort vorbeigeführt werden. Dieser Neubau und die Ergänzung der 2. Fahrbahn erfolgten jedoch bisher nicht.

Im Abschnitt Oberessendorf – Bad Waldsee-Nord war beabsichtigt, die A 89 im Wesentlichen parallel zur alten B 30 unter Meidung der Ortslagen neu zu errichten.

Die Ortsumgehung Bad Waldsee wurde bereits 1961 als B 30 zweistreifig fertiggestellt. Die Planung zur A 89 sah vor, hier lediglich eine zweite Fahrbahn zu ergänzen. Bisher wurde dieses Vorhaben auch als Bundesstraßenausbau nicht realisiert.

Die A 89 sollte auch im Abschnitt Bad Waldsee-Süd – Baindt (Egelsee) im Wesentlichen parallel zur alten B 30 geführt werden, jedoch unter Umgehung der Orte Gaisbeuren und Enzisreute.

Baindt (Egelsee) – Ravensburg (Süd) Vor Aufgabe des Autobahnprojektes kam die Strecke nicht zur Realisierung. Dieser Abschnitt wurde jedoch im Zuge des Neubaus der B 30 fertiggestellt. Die um ca. 1–3 Kilometer westlich verlegte B 30n (n=neu) bei Weingarten ist großteils im Sonder-Querschnitt SQ24 24 Meter breit ausgebaut. Beim SQ24 handelt es sich um einen Regelquerschnitt RQ20, bei dem beidseitig 2 m breite Standstreifen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angefügt wurden. Der Neubau diente zur Entlastung der alten B 30, die durch die Städte Weingarten und Ravensburg sowie die Gemeinden Baindt und Baienfurt führte. In der Höhe von Berg bis Höhe Ravensburg-Weststadt wurden beim Bau der B 30n zum Teil sehr aufwendige Lärmschutzmaßnahmen eingebaut. Im Bereich westlich von Ravensburg liegt die B 30n abschnittsweise fast genau auf der Trasse, die nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst für den (Rhein-Main-) Donau-Bodensee-Kanal frei gehalten wurde (siehe Weblinks). Dadurch konnte das Projekt umgesetzt werden, ohne das Schussental in Anspruch zu nehmen. Die Bereiche rechts und links dieser freigehaltenen Trasse wurden in der Nachkriegszeit jedoch dicht bebaut. PDF: Museumsleiter Frank Brunecker: „Wie kommt LIEBHERR 1953 nach Biberach?“ Seite 5, unten Die ursprünglich geplante Anschlussstelle auf Höhe des Wernerhoftunnels mit der Meersburger Straße (ehemalige B 33) wurde aufgrund einer daraus resultierenden ungünstigen Verkehrsverlagerung auf die Ravensburger Weststadt inzwischen aufgegeben.

Nordwestlich von Baienfurt war ein Dreieck mit der A 85 vorgesehen.

Ravensburg – Friedrichshafen Die A 89 sollte zwischen Ravensburg und Friedrichshafen in deutlichem Abstand westlich der alten B 30 verlaufen. Die Trassenführung war ab Ravensburg-Süd östlich Oberzell, westlich Untereschach, östlich Ettenkirch bzw. westlich Meckenbeuren-Brugg und Brochenzell, östlich Hirschlatt, westlich Friedrichshafen-Allmannsweiler und des Regionalflughafens Friedrichshafen nach Friedrichshafen-Sankt Georgen vorgesehen. Bei Meckenbeuren war ein Kreuz mit der A 98 geplant.

Bis zur Aufgabe der Autobahnplanung kam es zu keiner Realisierung der Strecke. Auch bis heute ist diese zum großen Teil nur als einbahnige B 30 ausgebaut.

Einzig der Abschnitt Ravensburg-Süd - Eschach ist seit dem 2. Dezember 2019 als B 30 vierstreifig ausgebaut. Vorangegangen waren 2006 der Planfeststellungsbeschluss und erste Vorarbeiten für die Verlegung der Schussen, und der symbolische erste Spatenstich am 3. Juli 2013.

Für den Abschnitt Eschach - Friedrichshafen laufen die Planungsarbeiten für eine vierstreifige B 30; hier erfolgte 2013 die Variantenuntersuchung im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs. Die seit 1979 linienbestimmte Westumfahrung Meckenbeurens ist jedoch aufgrund „erheblicher Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Arten“ nicht mehr genehmigungsfähig. Am 23. Oktober 2018 gab das Regierungspräsidium Tübingen daher bekannt, die Planung der Ostumfahrung weiter fortzuführen.

Planungsgeschichte In den Netzplänen der Nationalsozialisten findet sich bis zu Beginn des Jahres 1941 eine Autobahnverbindung Ulm – Friedrichshafen oder Ulm – Lindau nicht. Erst der Netzplan vom Mai 1941 enthält eine Verbindung Ulm – Lindau – Raum Dornbirn.

Der Ausbauplan für die Bundesfernstraßen des Gesetzes vom 27. Juli 1957Bundesgesetzblatt, Jg. 1957, Teil I, S. 1189 sah zwar noch keinen Bau einer Bundesautobahn vor, doch war die B 30 zwischen Ulm, Ravensburg und Friedrichshafen in das „Blaue Netz“ der neu oder auszubauenden Bundesstraßen aufgenommen. Zudem war der Neubau einer Bundesstraße von Leipheim (Dreieck mit der A 8) – Senden bzw. Vöhringen – Ochsenhausen – Bad Wurzach – Wangen – Lindau vorgesehen.Ausbauplan für die Bundesfernstraßen. Aufgestellt vom Bundesminister für Verkehr. Bundesdruckerei, Bonn 1957, Anlage 1

Der Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971Bundesgesetzblatt Jg. 1971, Teil I, S. 873 enthielt ebenfalls noch keine Bundesautobahnplanung. Dafür war allerdings der vierstreifige Neubau der B 10 und der B 30 vorgesehen. Das Vorhaben gliederte sich in folgende Teilprojekte:

KurzbezeichnungAbschnittAusbauStandB 10nBubesheim bei Günzburg (Dreieck mit der „Autobahn 21“, später A 8) – südlich Nersingen (Kreuz mit der „Autobahn 24“, später A 7)vierstreifigIIB 30nsüdlich Nersingen (Kreuz mit der A 7) – südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der B 19, später A 80) – Wiblingen (Dreieck mit der geplanten Querspange zur B 311)vierstreifigIB 30Wiblingen – Laupheim – Äpfingen (nördlich Biberach)vierstreifig1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I; der Abschnitt Achstetten – Laupheim-Nord war bereits vierstreifig unter VerkehrB 30Äpfingen – Ummendorf (Kreuz mit der B 312, später A 88)vierstreifiglaufendes VorhabenB 30Ummendorf (Kreuz mit der B 312) – Unteressendorfvierstreifig1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe IIIB 30Unteressendorf – nördlich Bad Waldseevierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe IIIB 30OU Bad Waldseevierstreifig1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe IIIB 30 vierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe IIIB 30nördlich Baindt – Baienfurt (Dreieck mit der B 32, später A 85) – Weingarten – Ravensburg – Meckenbeuren (Kreuz mit der „Autobahn 22“, später A 98) – Friedrichshafen (Einmündung in die OU Friedrichshafen der B 31)vierstreifigStufe I

Mit der Neustrukturierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 eingeführt wurde, erhielt der gesamte Streckenzug die einheitliche Bezeichnung „Bundesautobahn 89“.

In der Netzkarte der Bundesregierung vom 1. Januar 1976 war die Bundesautobahn 89 unverändert enthalten.

Im Bedarfsplan des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976Bundesgesetzblatt Jg. 1976, Teil I, S. 2093 war die Bundesautobahn 89 zwar unverändert im Trassenverlauf enthalten, doch änderte sich die Dringlichkeit zahlreicher Teilprojekte. Es ergab sich folgendes Bild:

AbschnittAusbauStandBubesheim bei Günzburg (Dreieck mit der A 8) – südlich Nersingen (Kreuz mit der A 7)vierstreifigmöglicher weiterer Bedarfsüdlich Nersingen (Kreuz mit der A 7) – südlich Neu-Ulm (Kreuz mit der A 80)vierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarfsüdlich Neu-Ulm (Kreuz mit der A 80) – Wiblingen (Dreieck mit der geplanten Querspange zur B 311)vierstreifigDringlichkeitsstufe IaWiblingen – Laupheim – Äpfingen (nördlich Biberach)vierstreifig1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia; der Abschnitt Achstetten – Laupheim-Nord war bereits vierstreifig unter VerkehrÄpfingen – Ummendorf (Kreuz mit der A 88)vierstreifigDringlichkeitsstufe Ia mit Ausnahme der 2. Fahrbahn im Bereich Mettenberg, die der Dringlichkeitsstufe Ib zugeordnet wurdeUmmendorf (Kreuz mit der A 88) – Unteressendorfvierstreifig1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer BedarfUnteressendorf – Oberessendorfvierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer BedarfOberessendorf – nördlich Bad Waldseevierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer BedarfOU Bad Waldseevierstreifig1. Fahrbahn unter Verkehr, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarfsüdlich Bad Waldsee – Enzisreutevierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer BedarfEnzisreute – nördlich Baindt – Baienfurt (Dreieck mit der A 85) – Weingarten – Ravensburg – Meckenbeuren (Kreuz mit der A 98) – Friedrichshafen (Einmündung in die OU Friedrichshafen der B 31)vierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980Bundesgesetzblatt Jg. 1980, Teil I, S. 1614 kam das Aus für die A 89. Die Verbindung Günzburg (A 8) – südlich Nersingen (A 7) war ersatzlos entfallen. Die Planungen beschränkten sich auf den Aus- und abschnittsweisen Neubau der Bundesstraße 30: