mini|Wladimir Antonowitsch Dybo auf dem Treffen zu seinem 80. Geburtstag (Moskau, 2011). Als Dybos Gesetz bezeichnet man in der historischen Sprachwissenschaft die Kürzung eines Langvokals unmittelbar vor l oder r, wenn die Folgesilbe den Akzent trägt. Das nach seinem Entdecker Wladimir Antonowitsch Dybo benannte Lautgesetz ist in den italischen, keltischen, germanischen und slawischen Sprachen wirksam; ausschlaggebend sind dabei die Betonungsregeln des Urindogermanischen. Betroffen sind auch solche Vokale, die erst infolge des Schwundes eines sogenannten Laryngals gelängt wurden, dagegen nicht solche, die durch Vokalisierung eines auf einen silbischen Resonanten folgenden Laryngals entstanden sind (z. B. lat. ‚laut, weithin schallend, hell‘ < *klāros < *ḱl̥h₁-ró-).

Beispiel: ahd. wer ‚Mann, Mensch‘, air. fer, lat. [], umbr. [] < *wīrós < uridg. *uiH-ró-s > aind. vīráḥ ‚Mann, Held‘, av. vīra- ‚ds.‘, lit. ‚Mann‘.

Mögliche Gegenbeispiele sind etwa lat. ‚Ruß‘, das wie aind. ‚Nebel‘ als Gutturalerweiterung zu idg. *dʰuh₂-li- (vgl. aind. ‚Rauch‘, lit. dū́lis ‚Räuchermasse zum Forttreiben der Bienen‘) gilt oder lat. ‚rein, lauter‘ bzw. air. úr ‚frisch‘, das als *ph₂ú-ro- interpretiert wird (IEW, S. 827; EDL, S. 500 f.).

Literatur Michiel de Vaan: Etymological Dictionary of Latin and the Other Italic Languages. (EDL). Brill, Leiden/Boston 2008. Gerhard Meiser: Historische Laut- und Formenlehre der lateinischen Sprache. Darmstadt 1998, § 57. Julius Pokorny: Indogermanisches etymologisches Wörterbuch. (IEW). 2 Bände. Francke Verlag, Bern/München, Band I, 1959, Band II 1969, .

Kategorie:Historische Linguistik Kategorie:Indogermanische Sprachen