Als Zwangsumtausch bezeichnet man die staatlich erzwungene Abgabe von Werten gegen vermeintlich Gleichwertiges: umgangssprachlich den erzwungenen Umtausch von Devisen bei der Einreise in bestimmte Länder, insbesondere bei der Einreise in sozialistische Länder des RGW, siehe Mindestumtausch bei der Einreise nach Myanmar, siehe Kyat den erzwungenen Umtausch von Vermögenswerten in staatliche Schuldverschreibungen, zum Beispiel unter August III. die im Mittelalter typischen Münzverrufe von Brakteaten in jeweils neue Münzen

Siehe auch