Der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) ist ein Verband deutscher, katholischer, nichtschlagender, farbentragender Studentenverbindungen.

Der Cartellverband hat 126 Vollmitgliedsverbindungen in Deutschland, der Schweiz, Italien und Polen, und eine Freie Vereindigung und drei befreundete Verbindungen in Belgien, Japan und Kamerun. Diese 130 Verbindungen haben zusammen rund 25.000 Mitglieder, davon etwa 4.000 Studenten (Stand 2023). Damit ist er der größte Korporationsverband Deutschlands.

In Österreich ist mit Cartellverband und CV meist der 1933 vom deutschen Cartellverband abgespaltene Österreichische Cartellverband (ÖCV) gemeint.

Organisation Verbindungen Der CV ist ein Zusammenschluss einzelner Verbindungen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzipes, das heißt größtmöglicher Beibehaltung ihrer Eigenständigkeit. Alle Mitgliedsverbindungen des CV sind gleichberechtigt und haben auf Sitzungen das gleiche Stimmrecht. Lediglich für den protokollarischen Ablauf gilt das Anciennitätsprinzip, wobei die Verbindungen nach ihrem Beitrittsdatum sortiert werden.

Die Aktivitates der einzelnen Verbindungen bilden gemeinsam den Studentenbund, die Altherrenschaften bilden gemeinsam den Altherrenbund.

In Städten, in denen mehrere Mitgliedsverbindungen ansässig sind, sollen diese Verbindungen Ortsverbände gründen, welche die Arbeit der Verbindungen untereinander koordinieren sollen. Ortsverbände gibt es unter anderem in: Aachen (7 Verbindungen), Bonn (7) Darmstadt (3), Freiburg im Breisgau (6), Hannover (3), Köln (6), München-Freising-Weihenstephan (10), Münster (7), Würzburg (5) und Erlangen-Nürnberg (3) sowie Mainz (3).

Zirkel In vielen deutschen Städten, etwa 247, sowie in Brüssel, Luxemburg, Paris und New York existieren CV-Zirkel. Hier können die Cartellbrüder, speziell die im Berufsleben stehenden Alten Herren, den Kontakt untereinander halten, selbst wenn es in der Stadt keine CV-Verbindung gibt. Der älteste CV-Zirkel ist der 1876 gegründete CV-Zirkel Confluentia Koblenz.

Willensbildende Organe Oberstes beschlussfassendes Organ ist die Cartellversammlung (C. V.). Einzelne Sitzungen finden nach Studentenbund und Altherrenbund getrennt statt. Hier hat jede Aktivitas beziehungsweise jede Altherrenschaft eine Stimme. Bei gemeinsamen Sitzungen von Aktiven und Alten Herren hat jede Verbindung zwei Stimmen, je eine für die Altherrenschaft und eine für die Aktivitas.

Neben den Tagungen ist die Cartellversammlung ein wichtiges gemeinsames Element der Cartellverbindungen. Über vier Tage findet ein umfangreiches Festprogramm statt, zu dem der zentrale Kommers des CV, ein Festball und die gemeinsame Heilige Messe sowie ein umfangreiches Rahmenprogramm gehören.

Neben der Cartellversammlung finden jährlich ein Studententag und ein Altherrentag (überregionales Treffen der Alten Herren) statt.

Geschäftsführende Organe Das oberste leitende Organ ist der CV-Rat. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Altherrenbundsvorstandes. Die drei anderen Mitglieder sind der Vorortspräsident und je ein von der Cartellversammlung gewählter Altherren- und Studentenvertreter. Der CV-Rat hat die organisatorische Oberleitung über andere von der Cartellversammlung beauftragte Organe. Zu diesen Einrichtungen zählen die CV-Ämter, darunter das Seelsorge-, das Schatz-, das Hochschul-, das Sozial- und das Rechtsamt.

Im jährlichen Wechsel übernimmt in der Regel eine einzelne Verbindung oder ein Ortsverband den Vorort, den Vorsitz im CV. Das Vorortspräsidium besteht aus dem Vorortspräsidenten und weiteren Fachreferenten (meist: Haushaltsreferent, Organisationsreferent, Bildungsreferent, Referent für Hochschul- und Gesellschaftspolitik, Auslandsreferent, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Referent für Glaube und Kirche). Der Vorort vertritt den Gesamtverband nach innen und nach außen. Das äußerliche Zeichen ist das Führen der CV-Standarte. Das Vorortspräsidium steht dem Studentenbund vor.

Im vierjährlichen Wechsel werden Vertreter des Altherrenbund gewählt. Der Altherrenbundvorstand besteht aus dem Altherrenbundvorsitzender und weiteren Regionalreferenten. Der Altherrenbundsvorstand steht dem Altherrenbund vor.

CV-Gerichte Der Cartellverband hat eine eigene Verbandsgerichtsbarkeit auf Verbindungsebene, Ortsverbandsebene, Regionalebene und Verbandsebene.

Verbandszeitschrift Der Cartellverband ist Herausgeber der eigenen Verbandszeitschrift Academia, die im zweimonatigen Rhythmus erscheint. Die über 100 Seiten starke Zeitschrift wurde 1888 gegründet. Die Auflage wird mit 23.939 Exemplaren im Jahr 2024 angegeben. Es werden neben den üblichen Mitteilungen zum Verband umfangreiche Beiträge zu Staat, Gesellschaft und Wissenschaft veröffentlicht.

Dem CV nahestehende Organisationen und Stiftungen Der CV verfügt seit 1974 über eine eigene Weiterbildungseinrichtung, die CV-Akademie. An dem Angebot können auch Nichtmitglieder teilnehmen. Die Studienstiftung Eugen Bolz unterstützt die demokratische und staatsbürgerliche Bildung von Studenten. Mit Hilfe der Felix Porsch-Johannes Denk-Stiftung werden gezielt junge Wissenschaftler beim Studium im In- und Ausland mit Stipendien gefördert. Der Alfons-Fleischmann-Studentenheimverein soll den Bau von Studentenwohnheimen unterstützen. Die CV-Afrika-Hilfe unterstützt verschiedene Projekte in Afrika und fördert afrikanische Studenten im Heimatland wie auch mit Stipendien für Auslandssemester. Dem Verband zugehörig ist weiterhin die Gesellschaft für Studentengeschichte und studentisches Brauchtum e. V.Vereine & Stiftungen des Cartellverbandes, abgerufen am 6. Juni 2018

Geschichte 250px|mini|links|Cartellvertrag zwischen Aenania München und Winfridia Breslau

Gründung Im Rahmen des Kulturkampfes, in dem gerade der preußische Staat den Einfluss der katholischen Kirche zurückdrängen wollte, wurden in der Mitte des 19. Jahrhunderts als Gegenbewegung der katholischen Studenten an verschiedenen Universitäten katholische Verbindungen gegründet, unter anderem die Bavaria Bonn (1844) und die Aenania München (1851). Diese Verbindungen gingen aus lockeren Zusammenschlüssen katholischer Studenten hervor, die bereits etwas früher unter Mitwirkung von Theologiestudenten entstanden waren. Sie lehnten sich in der inneren Verfassung und im äußeren Habitus an das herkömmliche Couleurstudententum an und führten das Lebensbundprinzip ein, erklärten die Convente zum höchsten Entscheidungsgremium und trugen Couleur, also Band und Mütze.

Die 1851 gegründete Aenania München suchte bereits früh den Kontakt zu katholischen Verbindungen an anderen Hochschulen. So ging sie am 6. Dezember 1856 ein Cartellverhältnis mit der gerade gegründeten Winfridia Breslau (heute Münster) ein, was heute als Geburtsstunde des Cartellverbandes angesehen wird.Peter Krause: O alte Burschenherrlichkeit. Die Studenten und ihr Brauchtum. 5. Auflage. Graz, Wien, Köln 1997, S. 108. Beide farbentragende Studentenverbindungen bildeten sich auf Grund identischer Prinzipien, religio, scientia et amicitia. 1864 traten Guestfalia Tübingen und Austria Innsbruck dem Cartellverhältnis bei. Nach dem Scheitern des Würzburger Bundes, der von 1864 bis 1865 bestand, trat 1865 die bereits 1844 gegründete, älteste katholische deutsche Verbindung, Bavaria Bonn bei, 1871 Alsatia, später Saxonia Münster und Markomannia Würzburg. 1873 traten Hercynia Freiburg, 1876 Suevia Berlin, 1880 Rhenania Marburg und Burgundia Leipzig. Dabei hatte das Anciennitätsprinzip Geltung als Kriterium für die Reihenfolge der Cartellverbindungen.

In den Anfangsjahren stießen die CV-Verbindungen auf erheblichen Widerstand der etablierten Corps und Burschenschaften sowie der Universitätsverwaltungen, was teilweise zum Verbot des Farbentragens und schließlich zur Auflösung der Alsatia Münster, später Saxonia Münster, 1878 führte. Trotzdem wuchs der CV in den folgenden Jahrzehnten.

1883 traten Norica Wien, Hasso-Rhenania Gießen und Silesia Halle (heute Bochum) bei. 1884 traten Badenia Straßburg (heute Frankfurt) und Palatia Göttingen dem Cartellverband bei. Im Jahr 1887 trat Arminia Heidelberg bei und 1889 trat Carolina Graz bei. 1891 traten Teutonia Fribourg (der Schweiz) und Alemannia Greifswald (heute Greifswald und Münster) bei und wurde Normannia Karlsruhe als befreundete Verbindung anerkannt, 1892 traten Gothia Erlangen und 1896 Ferdinandea Prag (heute Heidelberg) bei. 1897 traten Vindelicia München, Rheno-Guestfalia Kiel und Tuisconia Königsberg (heute Landshut) bei und Lovania Löwen und Nassovia Darmstadt wurden als befreundete Verbindungen anerkannt. 1898 trat Franconia Aachen bei.

1907 wurde ein weiteres Prinzip zu den schon bestehenden drei Prinzipien hinzugefügt, patria. Dieses bedeutete aber nicht die Beschränkung auf Mitglieder deutscher Abstammung oder deutscher, österreichischer oder Schweizer Herkunft. Verschiedene Beispiele illustrieren dieses. Bavaria Bonn rezipierte schon am 15. Mai 1892 den Belgier Armand Thiéry, am 31. Mai 1892 den Belgier Prosper Poullet, am 30. Oktober 1895 den Belgier Thomas Braun, 1896 den Iren John Pius Boland, am 24. April 1894 den Belgier Ferdinand Cattoir und am 3. November 1897 den Belgier Georges Holvoet. Die Teutonia Freiburg im Üechtland rezipierte schon am 29. Oktober 1894 den Niederländer August Povel, am 22. November 1895 den Niederländer Joseph Andreoli, am 10. Dezember 1897 den Luxemburger Johann Sax, am 26. Januar 1900 den Engländer Joseph Dohmen, am 22. Oktober 1900 den Niederländer Bernhard Timmermans und am 14. Juni 1901 den Luxemburger Alfons Urbany. Die Rheno-Franconia München nahm am 12. Oktober 1901 den Belgier Constant Vandekelder auf. Die Rappoltstein Straßburg (heute Köln) rezipierte schon am 28. Februar 1905 den Amerikaner Irville Charles LeCompte. Auch bei der Aenania München, Guestfalia Tübingen und Suevia Berlin sind Aufnahmen von Mitgliedern nicht-deutscher Abstammung nachweisbar.

Weitere katholische Verbände 450px|mini|Couleurkarte des Cartellverbandes der katholischen deutschen Studentenverbindungen (1905)

Seit seiner Gründung hatte sich der Cartellverband zunächst darauf beschränkt, an jeder Universität nur eine Mitgliedsverbindung aufzunehmen (Singularitätsprinzip). Allerdings entstanden in vielen Städten schnell weitere katholische Verbindungen, die sich zu den Grundsätzen des CV bekannten. Da ihnen die Aufnahme in den Cartellverband verwehrt blieb, gründete sich 1891 um die Sauerlandia Münster und die Novesia Bonn herum der Katholische Deutsche Verband farbentragender Studentenkorporationen (KDV). Obwohl das Singularitätsprinzip bereits 1899 aufgegeben wurde, traten die Mitgliedsverbindungen des KDV erst zwischen 1910 und 1912 zum CV über. Mit der Abschaffung des Singularitätsprinzips wurden die Ortsverbände gegründet, in denen die einzelnen Verbindungen einer Stadt zusammengefasst wurden.

Der Cartellverband schrieb seinen Mitgliedsverbindungen des Weiteren das Maturitätsprinzip vor, das heißt, alle Mitglieder einer CV-Verbindung sollten das Abitur (Matura) haben. Das Abitur war zu diesem Zeitpunkt keine zwingende Zugangsvoraussetzung für ein Studium an einer Technischen Hochschule, so dass die Normannia Karlsruhe (an der damaligen Technischen Hochschule Karlsruhe), die Nassovia Darmstadt (an der damaligen Technischen Hochschule Darmstadt) und die Rheno-Saxonia Köthen (am damaligen Höheren technischen Institut in Köthen) vorerst nicht als Vollmitglied in den CV aufgenommen wurden. Sie gründeten den Starkenburger Cartellverband, benannt nach der Starkenburg in Heppenheim, auf der am 12. Juni 1897 die offizielle Publikation stattfand. Da die drei Verbindungen bald das Maturitätsprinzip übernahmen, wurden sie 1901 Freie Vereinigungen und 1904 Vollmitglieder im CV.

Aus dem Unitas-Verband kamen 1910 die Alania Bonn (1905) und 1912 die Cheruskia Tübingen (1902), Nachfolger des Tübinger Gründungsvereins des Verband der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas, zum Cartellverband.