Das Universitäts-Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene Frankfurt am Main war ein erbbiologisches Forschungsinstitut der Universität Frankfurt in Frankfurt-Süd, das zugleich als amtsärztliche „erb- und rassenpflegerische“ Beratungsstelle diente. Nach der Gründung 1935 stand im Mittelpunkt der Forschung zunächst der Versuch, in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Gesundheitsamt einerseits eine „erbbiologische Bestandsaufnahme“ der Einwohner Frankfurts und andererseits der Bauernbevölkerung der 18 Dörfer der hessischen Schwalm zu erstellen. Im Rahmen der Funktion des Instituts als Beratungsstelle stellten die Mitarbeiter Erbgesundheitszeugnisse aus, erstellten Abstammungsgutachten und nahmen Gutachtertätigkeiten in Verfahren nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wahr. Das Institut und dessen Mitarbeiter waren auf diese Weise unmittelbar an der Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenhygiene und der nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma beteiligt. Als eine der größten Einrichtungen ihrer Art kam dem Institut Modellcharakter zu. Geleitet wurde es zunächst von Otmar Freiherr von Verschuer und von 1942 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges von Heinrich Wilhelm Kranz. Zu den bekanntesten Mitarbeitern gehörten Heinrich Schade, Hans Grebe, Gerhart Stein und Josef Mengele. Ab 1945 ging das Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene in dem Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Frankfurt am Main auf.

Geschichte Entstehung Nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ erfuhr die „Rassenhygiene“ in der Form negativ ausgerichteter Eugenik einen starken, staatlich geförderten Ausbau. Wurden auf der einen Seite rassenhygienische Maßnahmen wie Zwangssterilisationen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verfügt, so betrieb man auf der anderen Seite die Institutionalisierung der Rassenhygiene an Universitäten und großen Forschungseinrichtungen. Durch die Umwidmung und den Ausbau vorhandener anthropologischer und hygienischer Institute sowie Neugründungen wurden flächendeckend Lehrstühle und Institute für „Rassenhygiene“, „Erbbiologie“, „Rassenbiologie“, „Erb- und Rassenpflege“, „Rassenkunde“ und dergleichen geschaffen. 1943 waren vom Reichsministerium des Innern die Direktoren und Assistenten von 22 Instituten als Sachverständige für erb- und rassenkundliche Gutachten anerkannt.Bernard vom Brocke: Bevölkerungswissenschaft im nationalsozialistischen Deutschland. In: José Brunner (Hrsg.): Demographie - Demokratie - Geschichte. Deutschland und Israel. (= Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte 2007). Wallstein, Göttingen 2007, S. 153f.

Die Einrichtung des Frankfurter Instituts erfolgte auf einen im Mai 1934 gestellten Antrag der medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt. Der Dekan der Fakultät, Hans Holfelder, argumentierte dabei, Erbbiologie und Rassenhygiene seien von unschätzbarem Wert für die Ziele der deutschen Gesundheit. Für die Stelle des Institutsleiters schlug man Otmar Freiherr von Verschuer beziehungsweise Lothar Loeffler vor und zwar ausdrücklich ohne Präferenz. Beide waren Schüler des Anthropologen Eugen Fischer. Fischer war es auch gewesen, der Holfelder Ende 1933 eigens darauf hingewiesen hatte, dass im preußischen Kultusministerium unter Bernhard Rust Interesse daran bestand, an preußischen Universitäten neue Lehrstühle für Erbbiologie einzurichten. Loeffler entschied sich Mitte 1934 jedoch dafür, nach Königsberg zu gehen, um das dortige Rassenbiologische Institut zu übernehmen. Angeblich war ihm „Frankfurt mit seinen vielen Juden als zu konfliktreich“ erschienen.Sheila Faith Weiss: The Loyal Genetic Doctor, Otmar Freiherr von Verschuer, and the ‘Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene’. Origins, Controversy, and Racial Political Practice. In: Central European History. 45 (2012), S. 635 f. Das Zitat stammt aus einer Archivalie im Stadtarchiv Frankfurt am Main. Zitiert nach: Peter Weingart, Jürgen Kroll, Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-518-57886-3, S. 441. Damit blieb Verschuer, bis dahin Abteilungsleiter am Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik, als Institutsleiter übrig.

Die Stadt Frankfurt unterstützte das Vorhaben, nicht zuletzt weil man sich von der Gründung eine Stärkung Frankfurts als Wissenschaftsstandort erhoffte.Peter Sandner: Frankfurt, Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main. Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 1998, S. 180. Die Stadt stellte Räumlichkeiten im zweiten Stock des erst fünf Jahre zuvor errichteten Gebäudes der Allgemeinen Ortskrankenkasse („Haus der Volksgesundheit“) in der Gartenstraße 140 in Aussicht. Verschuer entwarf einen großzügigen Plan, der sechs Räume für sich, einen Oberarzt und vier Assistenten vorsah, zwei Sekretariate, einen Seminarraum, einen Hörsaal, drei Räume für Forschungen, ein Labor, eine Bibliothek, ein Archiv, ein Fotostudio mit Dunkelkammer sowie Stallungen für Versuchstiere und eine Garage. Damit nicht genug erwartete er Ausstattung, Personal und die Einrichtung einer Poliklinik. Er schätzte das Budget auf 52.000 RM, davon 42.500 RM jährliche Personalkosten.Sheila Faith Weiss: The Loyal Genetic Doctor. 2012, S. 636f. Im Februar 1935 signalisierte das Kultusministerium seine Zustimmung, während die Stadt Frankfurt sich bereit erklärte, die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen und außerdem die Hälfte der Kosten zu tragen.Sheila Faith Weiss: The Loyal Genetic Doctor. 2012, S. 637f. Es handelte sich damit um eine Maßnahme, welche die bisherigen Institutsunterstützungen um ein Vielfaches übertraf.Gerda Stuchlik: Goethe im Braunhemd. Universität Frankfurt 1933–1945. Röderberg, Frankfurt am Main 1984, S. 187. Das 1928 von Franz Weidenreich gegründete und geleitete Anthropologische Institut wurde in der Folge 1935 aufgelöst und als Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene neu gegründet. Weidenreich war als Jude 1934 von der Universität vertrieben worden.Christine Hertler: Franz Weidenreich und die Anthropologie in Frankfurt. Weidenreichs Weg an die Frankfurter Universität. In: Jörn Kobes, Jan-Otmar Hesse (Hrsg.). Frankfurter Wissenschaftler zwischen 1933 und 1945. Wallstein, Göttingen 2008, ISBN 978-3-8353-0258-7, S. 121.

Die Wünsche Verschuers wurden zwar nicht vollständig, aber weitgehend erfüllt. Verschuer erhielt am 2. Mai 1935 die offizielle Ernennung zum Institutsdirektor und vom Ministerium eine Startfinanzierung von 70.000 RM.Sheila Faith Weiss: The Loyal Genetic Doctor. 2012, S. 639. Das Frankfurter Universitäts-Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene wurde am 19. Juni 1935 in Anwesenheit von Vertretern aus Politik und öffentlichem Leben feierlich eröffnet.

Organisation und Aufbau Intention Verschuer war nicht nur Leiter des neuen Instituts, sondern übernahm zugleich eine Professur der medizinischen Fakultät. Seine Arbeitsschwerpunkte lagen einerseits in der „Erbbiologie“. Er hatte sich durch Zwillingsforschungen einen Namen gemacht. Andererseits sollte er sich gerade in seiner Zeit in Frankfurt auch auf anderen Gebieten der NS-Rassenforschung engagieren. So war er beispielsweise im Sachverständigenbeirat der „Forschungsabteilung Judenfrage“ des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschland für die Gebiete der „Erbbiologie“ und „Rassenfrage“ zuständig.

In seinem programmatischen Vortrag zur Eröffnung des Instituts definierte Verschuer als Aufgabenbereiche Forschung, Lehre und praktische Arbeit, die gleichzeitig verfolgt werden sollten. Durch Forschung sollten „bessere Grundlagen für die Rassenpolitik des nationalsozialistischen Staates“, insbesondere für den weiteren Ausbau rassenpolitischer Gesetze zur „Entlastung des Wohlfahrtsetats durch die Eindämmung der erblichen Belastung“ geschaffen werden. Unterrichtet werden sollten nicht nur Medizinstudenten, sondern auch approbierte Ärzte, um sie fortzubilden. Schließlich forderte Verschuer die Anerkennung des Instituts als ärztliche Beratungsstelle, um die theoretischen Kenntnisse in der Praxis der Erbgesundheitspflege, der Eheberatung und der Sterilisationsbegutachtung anwenden zu können.Gerda Stuchlik: Goethe im Braunhemd. 1984, S. 187. Für die Ausbildung des Erbarztes der Zukunft sei dies unabdingbar. Einen entsprechenden Antrag hatte Verschuer bereits Anfang Juni 1935 gestellt.Monika Daum, Hans-Ulrich Deppe: Zwangssterilisation in Frankfurt am Main 1933–1945. Campus, Frankfurt am Main 1991, S. 70.

Die gesetzliche Regelung sah indes vor, dass die praktische Erbgesundheitspflege den Gesundheitsämtern unterstand. Verschuers Anspruch brachte ihn deshalb in Konflikt mit dem städtischen Gesundheitswesen und deren Erbbegutachtungsstelle. Der Leiter dieser Stelle, der ambitionierte Stadtarzt Kurt Gerum, wollte sein erbärztliches Beratungsmonopol nicht einfach aufgeben. Er schlug vor, Verschuer solle sich auf die Erstellung von Sippentafeln und Ermittlungen von „sekundär Probanden der Familie bereits angezeigter oder sterilisierter Personen“ konzentrieren. Damit war jedoch Verschuer nicht einverstanden und verlangte, dass in Frankfurt nur noch das erbbiologische Universitäts-Institut erbgesundheitspflegerisch tätig werden dürfe, während sich die Abteilung Erbbegutachtung des Stadtgesundheitsamtes auf den Ausbau ihrer Erbkartei und ihres Erbarchivs beschränken sollte. Deren Leiter bot er an, sich im Gastzimmer des Instituts unter seiner, Verschuers, Leitung an den Begutachtungen zu beteiligen. Weder Gerum noch sein Amtsleiter, der Stadtrat Werner Fischer-Defoy, wollten diesen Arbeitsplan akzeptieren, der zugleich den Bestimmungen des GzVeN widersprach. Der monatelange Streit wurde durch den Innenminister entschieden, der die Einrichtung einer amtsärztlichen „Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege“ für Frankfurt-Süd zum 1. Oktober 1935 genehmigte. Es ergab sich dadurch die für das Deutsche Reich einmalige Situation, dass ein Universitäts-Institut neben seinem universitären Auftrag auch Teilfunktionen eines Gesundheitsamtes wahrnahm. Unter der Bezeichnung „Gesundheitsamt des Stadkreises Frankfurt/Main Beratungsstelle II für Erb- und Rassenpflege“ war ihm das linksmainische Gebiet mit ca. 90.000 Einwohnern zugewiesen.Monika Daum, Hans-Ulrich Deppe: Zwangssterilisation in Frankfurt am Main 1933–1945. Campus, Frankfurt am Main 1991, S. 70–74; Stuchlik: Goethe im Braunhemd. 1984, S. 187–189; Sheila Faith Weiss: The Loyal Genetic Doctor, Otmar Freiherr von Verschuer, and the ‚Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene‘. Origins, Controversy, and Racial Political Practice. In: Central European History. 45 (2012), S. 642–644.

Aufbau Bei seiner Gründung war das Frankfurter Universitäts-Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene eines der größten seiner Art im Deutschen Reich. Es bezog 58 von der Stadt angemietete Räume im zweiten Stock des „Hauses der Volksgesundheit“ in der Gartenstraße 140, dem heutigen Theodor-Stern-Kai 3. Die Einrichtung und Ausstattung von Weidenreichs früherem Lehrstuhl wurden aus dem Senckenberg-Museum in das neue Institutsgebäude gebracht.

Gegliedert war das Institut in drei Hauptaufgabenbereiche, wobei sich der Bereich der Wissenschaftlichen Forschung in vier Abteilungen unterteilte. I. Wissenschaftliche Forschung 1. Zwillingsforschung, 2. Familienforschung, 3. Erbbiologische Bestandsaufnahmen ganzer Bevölkerungen, 4. Tierexperimentelle Forschungen II. Erbärztliche Praxis III. erbbiologischer Unterricht im Rahmen des Medizinstudiums