mini|Jörg Kachelmann (2016)

Der Kachelmann-Prozess war ein Strafverfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann in Deutschland in den Jahren 2010 und 2011. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Nebenklage warfen Kachelmann eine besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung an seiner Geliebten vor. Kachelmann bestritt diese Vorwürfe und wurde am 31. Mai 2011 vor dem Landgericht Mannheim freigesprochen. Das Verfahren erregte erhebliche Aufmerksamkeit.

Im September 2016 wurde in einem Zivilverfahren geurteilt, dass der Vergewaltigungsvorwurf zum Nachteil Kachelmanns von seiner Geliebten vorsätzlich wahrheitswidrig erhoben worden war. Im März 2017 leitete die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Freiheitsberaubung ein, das sie im September 2017 mit der Begründung eines nicht hinreichenden Tatverdachtes wieder einstellte.

Vorgeworfene Tat Jörg Kachelmann hatte seit etwa zehn Jahren mit der späteren Nebenklägerin Claudia D. ein Verhältnis. Er pflegte zeitgleich auch mit anderen Frauen vergleichbare Verhältnisse. Die Einschätzung der Art ihrer Beziehung unterschied sich. Während die spätere Nebenklägerin in Kachelmann „die Liebe ihres Lebens“ sah, war das Verhältnis für den Moderator ein gelegentliches Treffen in gegenseitigem Einvernehmen. Die beiden verabredeten sich per Chat am frühen Nachmittag des 8. Februar 2010 für die Nacht auf den 9. Februar 2010 in der Wohnung von Claudia D. in Schwetzingen. Er wollte spätestens gegen 23 Uhr vorbeikommen; sie teilte ihm mit, sie habe schon vorgekocht.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 82.

Beider Darstellungen vom Geschehen in der Wohnung weichen voneinander ab:

Laut den ersten Aussagen von Claudia D. im Ermittlungsverfahren hatte sie nach dem Chat etwa um 17 Uhr in ihrem Briefkasten einen anonymen Brief gefunden. Darin enthalten gewesen seien Kopien zweier Flugscheine der Lufthansa für Flüge nach Kanada. Einer sei auf Kachelmann ausgestellt gewesen, der andere auf den Namen einer „Isabella M.“. Ferner habe der Umschlag ein Blatt Papier enthalten, auf dem gestanden habe: „Er schläft mit ihr!“ Laut der späteren Nebenklägerin konfrontierte sie Kachelmann mit diesem Brief unmittelbar nach seinem Eintreffen bei ihr. Es soll zum Streit gekommen sein, in dem Kachelmann schließlich zugegeben habe, ihr nicht treu gewesen zu sein. Sie habe erklärt, die Beziehung sei beendet. Er habe erklärt, dass er selbst entscheide, wann es vorbei sei. Daraufhin habe er ein Tomatenmesser aus der Küche geholt und ihr an den Hals gehalten. Er habe sie in das Schlafzimmer gedrängt und dort vergewaltigt. Schließlich sei er gegangen. Sie habe anschließend nicht schlafen können und habe staubgesaugt, Geschirr gespült und CDs sortiert.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 12, S. 18.

Kachelmann stellte den Verlauf in seiner einzigen Aussage so dar: Nach intensivem SMS-Austausch habe er gegen 23 Uhr an D.s Haustür geklingelt, sei hinaufgegangen und durch die offene Wohnungstür eingetreten. Sie habe im Schlafzimmer gewartet. Dort sei es einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen. Anschließend hätten sie im Wohnzimmer ferngesehen, gegessen und ein Glas Weißwein getrunken. Hiernach sei das Gespräch auf den Brief gekommen. Er habe zugegeben, ihr nicht treu gewesen zu sein, und letztlich akzeptiert, dass sie die Beziehung beendet habe. Er habe dann die Wohnung verlassen und sei weggefahren. Die Nacht habe er in einem Hotel in Mörfelden verbracht. Am nächsten Tag sei er von Frankfurt nach Vancouver zu den Olympischen Winterspielen geflogen.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 85–87.

Strafverfahren mini|Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Mannheim, in dem die Hauptverhandlung stattfand

Kachelmann wurde am 20. März 2010 nach seinem Rückflug aus Kanada, wo er bei den Olympischen Winterspielen 2010 in Vancouver für Das Erste das Wetter moderiert hatte, auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens festgenommen.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 50–55. Er verbrachte über 130 Tage in Untersuchungshaft, bevor der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 29. Juli 2010 den Haftbefehl aufhob.

Ermittelnde Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Mannheim waren Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge und Oberstaatsanwalt Oskar Gattner.Malte Arnsperger: Kachelmann und „Teufels Küche“. In: Stern. 31. März 2011. Verteidigt wurde Kachelmann zunächst durch den Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock aus Köln sowie Rechtsanwalt Klaus Schroth aus Karlsruhe. Während der Hauptverhandlung wechselte Kachelmann den Strafverteidiger und beauftragte nun den Anwalt Johann Schwenn aus Hamburg mit seiner Verteidigung. Dieser wurde ihm vom Justizirrtumsopfer Ralf Witte empfohlen, der in ähnlicher Konstellation fünfeinhalb Jahre in Haft gehalten wurde. Weiter gehörten als Pflichtverteidigerin Andrea Combé aus Heidelberg und als Medienanwalt Ralf Höcker aus Köln zum Anwaltsteam Kachelmanns.

Strafverfahren bis zur Hauptverhandlung Ermittlungsverfahren bis zur Festnahme Claudia D. begab sich am Morgen des 9. Februar 2010 in das nebenan befindliche Wohnhaus ihrer Eltern und erklärte ihnen, Kachelmann habe sie vergewaltigt. Ihr Vater kontaktierte daraufhin den Notruf der Polizei. Seine Tochter schilderte in dem Anruf, sie sei von ihrem Freund vergewaltigt worden.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 14–16. Etwa eine halbe Stunde später begab sie sich mit ihrer Mutter zur Polizeidienststelle Schwetzingen. Mitgebracht zur Polizei wurden ein Strickkleid und ein Slip, die sie bei der Vergewaltigung getragen haben will. Auf der Polizeidienststelle schilderte sie ihre Version des Geschehens in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010. Die Vernehmung durch eine Beamtin dauerte eine Dreiviertelstunde.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 17–20. Anschließend wurde sie zur Frauenklinik des Universitätsklinikums Heidelberg gefahren, wo eine gynäkologische Untersuchung durch eine Assistenzärztin durchgeführt wurde. Die Medizinerin stellte am Hals, am linken Unterschenkel und am linken Unterarm rötliche Striemen und an beiden Oberschenkelinnenseiten handtellergroße rötlich-blaue Hämatome fest.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 20. Claudia D. schilderte den Hergang nach 12 Uhr auch dem damaligen Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universität Heidelberg, Rainer Mattern, der dann ein fünfseitiges Gutachten verfasste: In dem Gutachten ordnete er die festgestellten Verletzungen zeitlich dem möglichen Tatgeschehen zu. Die festgestellten Rötungen am Hals könnten auf das mehrfache Andrücken eines Messers mit dem Messerrücken zurückgeführt werden. Sie könnten aber auch durch horizontales Kratzen entstehen. Kräftige Blutunterlaufungen an den Innenseiten der Oberschenkel seien Folge heftiger Gewalteinwirkungen, die Konturen sprächen für mehrfache Einwirkungen. Form und Lage der Hämatome ließen an gewaltsames Auseinanderdrücken der Beine denken. Kratzerartige Verletzungen an Oberschenkel, Bauch und Unterarm könnten durch eine Messerspitze entstanden sein. Es gebe keine Halteverletzungen durch festes Zupacken durch einen möglichen Täter. Das Verletzungsbild hänge aber von Ausmaß und Art der Gegenwehr des Opfers ab und sei selten charakteristisch. Mattern kam zu dem Schluss, offensichtliche Widersprüche zum geschilderten Tatverlauf ließen sich nicht feststellen. Selbstverletzungen könnten nicht ausgeschlossen werden, ungewöhnlich dafür wären aber die großen Hämatome.

Während der medizinischen Untersuchungen erfolgte zugleich eine Spurensicherung in der Wohnung von Claudia D.

Da am 9. Februar 2010 nur die Aussage von Claudia D. vorlag, wurde der nach StPO für die Anordnung der Untersuchungshaft erforderliche dringende Tatverdacht zunächst durch die Staatsanwaltschaft verneint und Kachelmann konnte nach Kanada ausreisen.Thomas Darnstädt: Der Richter und sein Opfer – Wenn die Justiz sich irrt. Piper, München/Zürich 2013, ISBN 978-3-492-05558-1, S. 67. Das erste fünfseitige Gutachten durch Mattern zu den Verletzungen an der Geliebten kam schließlich zu dem Schluss, die Verletzungen ließen sich mit dem Tatgeschehen in Übereinstimmung bringen. Größere Widersprüche bestünden nicht.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 46/47. Die Staatsanwaltschaft sah nun den dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 StPO als gegeben an. Am 22. Februar 2010 beantragte sie daher einen Haftbefehl gegen Kachelmann. Als Haftgrund gab sie Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) an.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 45 f. Kachelmann hatte zu der Zeit keinen festen Wohnsitz in Deutschland und verfügte in der Schweiz und bei Bridge Lake in Kanada über Grundvermögen. Kachelmanns damaliges Unternehmen Meteomedia hatte seinen Sitz in der Schweiz. Der zuständige Ermittlungsrichter bei dem Amtsgericht Mannheim erließ den beantragten Haftbefehl.

Festnahme Kachelmanns hochkant=1.5|mini|Die Justizvollzugsanstalt in Mannheim

Nachdem Kachelmann am 20. März 2010 nach dem Rückflug aus Kanada in Frankfurt gelandet war, wurde er auf dem Flughafengelände festgenommen. Anwesend war auch seine damalige Geliebte und spätere Frau Miriam, die ihn abgeholt hatte. Die Festnahme erfolgte unter Vermeidung öffentlichen Aufsehens auf einem abgesperrten Parkdeck.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 51 ff. Kachelmann nahm die Festnahme nach Meinung der beteiligten Polizei relativ gelassen auf, er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Als Rechtsanwalt benannte er Ralf Höcker, der ihn bereits in medienrechtlichen Angelegenheiten beriet. Da Höcker kein Strafrechtler ist, vermittelte er Reinhard Birkenstock, der sich am selben Tag in Frankfurt als Strafverteidiger meldete.Knellwolf: Die Akte Kachelmann. 2011, S. 55. Am Abend des Tages wurde Kachelmann in der Justizvollzugsanstalt Mannheim untergebracht.