Als Deutsche in der Ersten Tschechoslowakischen Republik werden die Angehörigen der deutschsprachigen Minderheit bezeichnet, die innerhalb der 1920 im Vertrag von Saint-Germain festgelegten Grenzen des neu gegründeten tschechoslowakischen Staates lebte. Bei der Volkszählung 1921 gab es über 3,1 Millionen tschechoslowakische Staatsangehörige deutscher Nationalität, was 23 Prozent der Gesamtbevölkerung entsprach.

Nach der Proklamation der Tschechoslowakei (ČSR) am 28. Oktober 1918 verloren die dort lebenden Deutschösterreicher die dominierende politische Rolle, die sie in der Habsburgermonarchie bis zu deren Zusammenbruch gespielt hatten. Die Siegermächte des Ersten Weltkriegs betrachteten Tschechen und Slowaken als Verbündete und gestanden dem neuen Staat im Wesentlichen die Grenzen zu, die ihre Führer Tomáš Garrigue Masaryk, Edvard Beneš und Milan Rastislav Štefánik auf den Pariser Friedenskonferenzen 1919 gefordert hatten. Entgegen dem von den Alliierten propagierten Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde dabei auf die ethnische Zusammensetzung der betroffenen Regionen und den Willen ihrer Bevölkerung kaum Rücksicht genommen. Die Tschechoslowakei stimmte jedoch einem Vertrag zum Minderheitenschutz zu und garantierte auch Deutschen, Ungarn und Ruthenen alle staatsbürgerlichen Rechte.

Anfängliche Autonomiebestrebungen verloren daher im Laufe der Zeit an Stoßkraft und entwickelten sich zu Forderungen nach politischer Gleichberechtigung. Eine erste Verständigung zwischen Deutschen und Tschechoslowaken kam 1926 zustande, als Vertreter deutscher Parteien (s. u.) an der Regierung beteiligt wurden. Im Streit zwischen Aktivisten und Negativisten, also zwischen deutschen Befürworten und Gegnern des tschechoslowakischen Staats, setzten sich jedoch letztere in den 1930er Jahren durch. Die Sudetendeutsche Partei unterstützte Hitlers Aggression gegen die Tschechoslowakei. Im September 1938 verschärfte Deutschland die Sudetenkrise, und im Rahmen ihrer Appeasement-Politik stimmten Frankreich und Großbritannien im Münchner Abkommen der durch Kriegsdrohung erzwungenen Abtretung der deutschen Siedlungsgebiete, des Sudetenlandes, an das Deutsche Reich zu.

Zerfall Cisleithaniens mini|hochkant=1.3|Provinzen im beanspruchten Gebiet der Republik Deutschösterreich nach dem Zerfall Österreich-Ungarns, November 1918 Noch vor dem österreichisch-italienischen Waffenstillstand in der Villa Giusti bei Padua am 3. November 1918 proklamierten sich auf einem Teil der westlichen Reichshälfte (Cisleithanien) der Donaumonarchie zwei Staatswesen mit widerstreitenden Gebietsansprüchen: am 21. Oktober 1918 trat in Wien die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen und am 28. Oktober wurde in Prag die Tschechoslowakische Republik ausgerufen.

In den von der Tschechoslowakischen Republik vollständig beanspruchten Ländern der böhmischen Krone hatten nach der Volkszählung vom 31. Dezember 1880 insgesamt 2.927.684 Deutsche gelebt, was 36,04 % der Gesamtbevölkerung entsprach.Alfred Bohmann: Das Sudetendeutschtum in Zahlen. Hrsg. vom Sudetendeutschen Rat, München 1959, S. 16. 1910 lebten in den bisherigen Ländern der Böhmischen Krone (Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien) 6,33 Millionen Tschechen und 3,49 Millionen Deutsche (Deutschböhmen und Deutschmährer sowie Deutschschlesier, später oft alle als Sudetendeutsche zusammengefasst).

Seit dem 21. Oktober 1918 bildeten die 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten aller deutschen Regionen Cisleithaniens in Wien die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich. Die deutschen Abgeordneten aus Böhmen und Mähren proklamierten am 29. Oktober 1918, dem Tag nach der Ausrufung der ČSR, die Gründung der deutschösterreichischen Provinzen Deutschböhmen und Sudetenland unter dem Vorsitz von Landeshauptmännern. Andere von Deutschösterreich beanspruchte deutsche Siedlungsgebiete im Böhmerwald und in Südböhmen („Böhmerwaldgau“ unter Kreishauptmann Friedrich Wichtl) sowie in Südmähren („Deutschsüdmähren“ unter Kreishauptmann Oskar Teufel) sollten von Ober- und Niederösterreich verwaltet werden.Gesetz, StGBl. Nr. 40 und Staatserklärung, StGBl. Nr. 41/1918. Hinsichtlich des Kreishauptmannes Oskar Teufel in Südmähren siehe Biografie von Oskar Teufel (Website der Parlamentsdirektion Republik Österreich).

Am 30. Oktober 1918 bestellte der deutschösterreichische Staatsrat (der Exekutivausschuss der Provisorischen Nationalversammlung) die erste republikanische Regierung, die Staatsregierung Renner I, deren Staatskanzler Karl Renner aus Südmähren stammte. Aus den Ländern der Böhmischen Krone stammten auch die Staatssekretäre [= Minister] : Josef Mayer (deutschnational), Ferdinand Hanusch (Sozialdemokrat), Karl Urban (christlichsozial) und der erst einige Tage amtierende Landeshauptmann der Provinz Deutschböhmen, Raphael Pacher (deutschnational) sowie Unterstaatssekretär Leopold Waber (deutschnational).

Die Provisorische Nationalversammlung Deutschösterreichs erklärte ihr Staatsgebiet durch Gesetz vom 30. Oktober 1918 als Bestandteil des Deutschen Reiches, noch bevor dort am 9. November die Republik ausgerufen wurde. Der Anspruch auf alle deutschen Siedlungsgebiete und der Beitritt zur Deutschen Republik konnte aber realpolitisch schon im Spätherbst 1918 nicht realisiert werden, später noch viel weniger.

Militärische Besetzung der deutschen Siedlungsgebiete

Während die Truppen des Habsburgerreichs aus Angehörigen mehrerer Nationalitäten bestanden und kapituliert hatten, standen der tschechoslowakischen Regierung die Tschechoslowakischen Legionen, die auf der Seite der Entente gekämpft hatten, als Grundstock einer neuen Tschechoslowakischen Armee zur Verfügung. Ab dem 13. November 1918 setzte sie diese ein, um ihren Anspruch auf die strittigen Gebiete militärisch zu bekräftigen. Zu einem flächendeckenden Widerstand kam es nicht. Nur in ungefähr acht Orten stellten sich bewaffnete Gruppen dem Militär entgegen (beispielsweise am 27. November 1918 in Most, damals Brüx, und am 2. Dezember 1918 in Kaplice, damals Kaplitz).

Die Landesregierung Deutschböhmens ersuchte US-Präsident Woodrow Wilson mit einer von der Schwedischen Gesandtschaft übermittelten Kabeldepesche um Gewährleistung des von ihm proklamierten Selbstbestimmungsrechtes der Völker. Gleichzeitig protestierte die Landesregierung gegen „Vergewaltigungen, welchen unser Staatsgebiet durch Truppen des Czecho-slowakischen Staates ausgesetzt ist“.Wiener Zeitung vom 10. Dezember 1918, Nr. 285, S. 6 (unter „Telegramme, Reichenberg, 9. Dezember“, online). Diese und andere Zeitungen mit lesenswerten Beiträgen aus der Nachkriegszeit (1918) sind online abrufbar.

Aufbau der neuen Staatlichkeiten mini|Anteil der deutschen Volksgruppe in den Bezirken Böhmens und Mähren-Schlesiens bei der tschechoslowakischen Volkszählung 1930 Die Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung Deutschösterreichs am 16. Februar 1919 konnte nur in den heutigen österreichischen Bundesländern (ausgenommen dem Burgenland, das damals noch Teil Ungarns war) stattfinden. In den deutschen Gebieten im heutigen Tschechien bzw. der damaligen Tschechoslowakei(!) wurde die Abhaltung dieser Wahl von der tschechoslowakischen Obrigkeit verhindert. Die Überlegung, für jene Wahlkreise, in denen nicht gewählt werden konnte, Abgeordnete anhand der Parteilisten einzuberufen, wurde für einige wenige Wahlkreise an der Südgrenze Österreichs realisiert, die wenigstens zum Teil im heutigen Staatsgebiet lagen. Auf die Wahlkreise der Deutschösterreicher in der Tschechoslowakei wurde diese Praxis nicht angewandt, sodass diese von der deutschösterreichischen Politik nicht mehr vertreten wurden.

Am 29. Februar 1920 nahm die Provisorische Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Republik deren Verfassung an. Die Deutschen in Böhmen und Mähren hatten aus ihrer Ablehnung gegen diesen Staat die Nationalversammlung boykottiert und so die Gelegenheit verpasst, sich an der Gestaltung seiner Regeln zu beteiligen.

Am 4. März 1919, dem Tag des Zusammentritts der neu gewählten Nationalversammlung Deutschösterreichs in Wien, fanden in vielen Orten im deutschen Siedlungsgebiet Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht und die Zugehörigkeit zu Deutschösterreich statt. Dabei wurden 54 Deutsche erschossen und fast 200 Personen verletzt.

Die ersten Parlamentswahlen zum Abgeordnetenhaus und Senat der Tschechoslowakischen Republik fanden am 18. April 1920 statt.

Der am 16. Juli 1920 in Kraft getretene Vertrag von Saint-Germain bestätigte die seit November 1918 eingetretenen faktischen Machtverhältnisse und Grenzziehungen. Auch der Versailler Vertrag beinhaltete ein Anschlussverbot Österreichs sowie der mehrheitlich deutsch bevölkerten Gebiete der ČSR an das Deutsche Reich bis 1946. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Saint-Germain wurden die Deutschen in der Tschechoslowakei tschechoslowakischen Staatsbürger. Die von ihnen beanspruchte deutsche Staatsangehörigkeit erlosch nach Art. 76.Walter Franz Schleser: Die deutsche Staatsangehörigkeit. 4. Auflage, Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3-8019-5603-2, S. 87.

Fortsetzung des seit 1848 bestehenden Nationalitätenkonfliktes Der Vertrag von Saint-Germain bestätigte den tschechischen Standpunkt von der Einheit der Länder der Böhmischen Krone. Damit setzte sich der seit Mitte des 19. Jahrhunderts ausgetragene Nationalitätenkonflikt in diesen Ländern nun unter umgekehrten Vorzeichen fort.

Sichtbar geworden war dieser Konflikt mit dem Slawenkongress vom Juni 1848 (PDF-Datei; 189 kB) (→ Jungtschechen). Dieser basierte auf der „nationalen Wiedergeburt“ der Tschechen. Stationen des erwachenden Nationalbewusstseins waren im 19. Jahrhundert insbesondere die Weckung des Interesses an der tschechischen Sprache, an Literatur und Theater, die Besinnung auf Patriotismus und Historismus, schließlich erfolgreiche politische und sprachliche Forderungen wie die Dekretierung von Tschechisch als zweite Amtssprache 1880 und die Teilung der Karlsuniversität in Prag 1882.Näheres unter Prague Minos Guide: Die nationale Wiedergeburt. Böhmische Bewegung im 18. und 19. Jahrhundert, Digital Urban Legends, 2009 und bei Jörg K. Hoensch: Geschichte Böhmens. 4. Auflage, C.H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65015-4, S. 305 ff.

Der Versuch eines österreichisch-tschechischen Ausgleichs nach dem Muster des österreichisch-ungarischen Ausgleichs von 1867 oder auch nur ein innerböhmischer Ausgleich zwischen Tschechen und Deutschen analog zum Mährischen Ausgleich von 1905 war von den Deutschböhmen blockiert worden. Nun wurde die Tschechoslowakische Republik entgegen der Zusage der Pariser Note vom 20. Mai 1919 nicht zu einer zweiten Schweiz. Unter anderem verstand sie Tschechen und Slowaken zusammen als Staatsvolk der Tschechoslowaken, obwohl andererseits gleichzeitig mit der Verfassung ein Gesetz in Kraft trat, das Tschechisch als Landessprache Böhmens, Mährens und Schlesiens, Slowakisch als Landessprache der Slowakei festschrieb. Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs hatte die Slowakei als Oberungarn der ungarischen Reichshälfte Österreich-Ungarns angehört. Die ihr am 30. Mai 1918 im Pittsburgher Vertrag zugesicherte Autonomie wurde ihr nicht gewährt. Die Nationalitätenfrage wurde schließlich internationalisiert und 1938 von Adolf Hitler in der Sudetenkrise instrumentalisiert.

Tschechisierungspolitik ab 1918