mini|Kennzeichnung eines Naturschutzgebietes in Wien In Wien gibt es zwei Naturschutzgebiete, wobei eines zugleich Teil eines Nationalparks ist, und deren Flächen zusammen addiert rund 4.500 ha betragen.

Amtliche Festlegung von Naturschutzgebieten Das Wiener Naturschutzgesetz definiert Naturschutzgebiete als:

Im Naturschutzgebiet ist grundsätzlich jeder Eingriff in die Natur untersagt.§ 23 Abs. 1 Punkt 5 Wiener Naturschutzgesetz Bei der Verordnung eines Naturschutzgebietes können Nutzungen zugelassen werden, sofern dadurch die Erhaltung der Ursprünglichkeit, der Pflanzen- und Tierarten, der Lebensräume, der Naturdenkmäler sowie der ökologischen Besonderheit dieses Gebietes nicht wesentlich beeinträchtigt werden.§ 23 Abs. 3 Wiener Naturschutzgesetz Zudem kann die Naturschutzbehörde mittels Bescheid einzelne Eingriffe in die Natur bewilligen, wenn diese den Schutzzweck nicht wesentlich beeinträchtigen.§ 23 Abs. 4 Wiener Naturschutzgesetz

Liste der Naturschutzgebiete

Literatur

Landesgesetzblatt für Wien, Verordnung: Erklärung von Teilen des 13. Wiener Gemeindebezirkes zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten) (PDF; 1,2 MB) Jahrgang 1998, Ausgegeben am 23. Jänner 1998, 2. Stück (PDF; 1,2 MB) Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Schutz der Lobau (Lobauverordnung) (PDF; 37 kB) Der Weg zum Nationalpark

Weblinks

Naturschutzgebiet Lobau Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten

Einzelnachweise

*Naturschutzgebiet Wien