Das Bundesamt für äußere Restitutionen (BAR) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit Sitz in Koblenz.Koblenz, Schloss Hauptgebäude, vgl. Oeckl, Taschenbuch des Öffentlichen Lebens, Deutschland 2016. 65. Auflage. Festland Verlag, Bonn 2015, ISBN 978-3-87224-140-5, S. 319. Ihre Aufgabe ist die Restitution von Raubkunst.
Rechtsgrundlage und Aufgaben mini|Türschild des Bundesamtes in Koblenz Das Bundesamt wurde 1955 gegründet und hatte anfangs seinen Sitz in Bad Homburg vor der Höhe. 1999 verlagerte es seinen Sitz nach Koblenz, 2001 folgten die Unterlagen. Die Rechtsgrundlage bildete völkerrechtlich der Überleitungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten. In dessen fünftem Teil, Artikel 1 heißt es:
Der Anhang zum fünften Teil lautet auszugsweise:
In der Bekanntmachung durch die Bundesminister des Auswärtigen und der Finanzen heißt es:
Die Äußere Restitution beruhte auf dem allgemeinen Völkerrecht und setzte keine spezifisch nationalsozialistische Verfolgung voraus.Walter Schwarz: Rückerstattung nach den Gesetzen der Alliierten Mächte. In: (= Bundesminister der Finanzen, Walter Schwarz (Hrsg.): Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. Bd. I) Beck, München 1974, ISBN 3-406-03665-1, S. 342 ff. Dennoch ist sie Teil der deutschen Wiedergutmachungspolitik. Gegen die Entscheidungen des Bundesamtes konnte die 1971 aufgelöste Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland angerufen werden. Nach der Einschätzung von Walter Schwarz war die wirtschaftliche Bedeutung der Äußeren Restitution nicht erheblich.
Einzelheiten über den Umfang der vom Bundesamt geleisteten Arbeit kann man der Antwort der Bundesregierung vom 27. Juni 1997 auf eine Kleine Anfrage mit dem Thema Beutekunst entnehmen., S. 3 ff. Das Bundesamt, dessen Arbeit im Wesentlichen als abgeschlossen galt, ist im Zuge der in den 2010er-Jahren verstärkten Auseinandersetzung mit der Raubkunst wieder in das öffentliche Interesse gerückt.
Am 1. Juli 2019 wurde das BAR nach einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aus dem Geschäftsbereich des BMF in den Geschäftsbereich der BKM überführt.
Behördenbezeichnung in anderen Sprachen
Literatur Stephan Articus u. a. (Hrsg.): Staatshandbuch. Die Bundesrepublik Deutschland. Bund. Ausgabe 2016. Heymanns, Köln 2016, ISBN 978-3-452-28662-8, S. 191.
Weblinks BAR bei bund.de
Einzelnachweise
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