Als defence of consent (engl. ‚Einrede der Einwilligung‘) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine defence (Verteidigungseinrede). Es handelt sich nicht um eine defence im strengen Sinne: Regelmäßig muss die prosecution nämlich die Abwesenheit der Einwilligung nachweisen, nicht der defendant die Einwilligung: Vergewaltigung mit Einwilligung ist keine Vergewaltigung, ein Kuss mit Einwilligung ist kein assault. Das Recht erlaubt jedoch nicht die Einwilligung in jede Straftat: Dies gilt besonders in Fällen von manslaughter und Mord. In welchen Fällen dies im Einzelnen der Fall ist, gehört zu den umstrittensten und unklarsten des englischen Strafrechts.
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Strafrecht (England und Wales)