mini|hochkant|Sebastian Edathy (2013)

Als Edathy-Affäre werden die politischen und juristischen Vorgänge sowie die Auseinandersetzungen und Debatten bezeichnet, die Ende Januar 2014 durch ein Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy ausgelöst wurden.

Gegenstand der Ermittlungen war der Verdacht, dass Edathy sich strafrechtlich relevantes kinderpornografisches Material beschafft habe. Edathy legte zum 7. Februar 2014 sein Bundestagsmandat nieder. Am 8. Februar 2014 teilte Edathy mit, er habe sich aus gesundheitlichen Gründen dazu entschieden. Für ihn rückte Gabriele Groneberg in den Deutschen Bundestag nach.

Die Affäre weitete sich zu einer Regierungskrise aus, nachdem bekannt geworden war, dass der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel im Oktober 2013, während der Koalitionssondierungen nach der Bundestagswahl 2013, durch den damaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) von den laufenden Ermittlungen unterrichtet worden war. Friedrich trat daraufhin am 14. Februar 2014 nach nur zwei Monaten Amtszeit von seinem neuen Amt als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft zurück. Das Gerichtsverfahren gegen Edathy wurde aufgrund dessen „geständigen Einlassung“ gemäß StPO gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt.

Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung

2010 bis 2012 Nachdem die gegen Kinderpornografie gerichtete internationale Operation Spade („Spaten“) im Herbst 2010 in Toronto begonnen hatte, übergaben die kanadischen Ermittler über Interpol im Oktober 2011 die gesammelten Daten der Kunden aus Deutschland an das Bundeskriminalamt (BKA). Beim BKA wurde die 800 Namen umfassende Kundenliste erst am 10. Januar 2012 grob durchgesehen; bei dieser Grobsichtung wurde im Februar 2012 der Name eines führenden BKA-Beamten auf der Liste festgestellt. Der Fall des Spitzenbeamten, der jahrelang als Gruppenleiter in der Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität – tätig war, ist vom BKA im Februar 2012 an die Staatsanwaltschaft Mainz übergeben worden; laut Spiegel Online war das Material, das die Staatsanwaltschaft Mainz bei dem BKA-Mann sicherstellte, „– anders als bei Edathy – unzweifelhaft illegal und strafrechtlich relevant“. Ende 2012 akzeptierte der BKA-Beamte einen Strafbefehl und zahlte zwischen 10.000 und 20.000 Euro, um einen Prozess zu vermeiden. Ein Jahr später, kurz vor Ende 2013, schied der Beamte aus dem Dienst aus und ging in den Vorruhestand.Philipp Alvares de Souza Soares, Hubert Gude: Auch BKA-Spitzenbeamter stand auf Kinderporno-Kundenliste. In: Spiegel Online, 28. Februar 2014. Er hatte in jener Abteilung gearbeitet, in der die Daten der Operation Spade eingegangen waren.René Heilig: Auch BKA-Spitzenbeamter auf Kinderporno-Kundenliste. In: Neues Deutschland, 28. Februar 2014. Nach Angaben des BKA-Präsidenten Jörg Ziercke begann die Behörde, die Daten im Juni 2012 zu bearbeiten.Christian Tretbar: BKA-Chef Jörg Ziercke: Von widersprüchlich bis unglaubwürdig. In: Der Tagesspiegel, 4. März 2014.

Den Umstand, dass der Name Edathys bei der ersten Prüfung nicht berücksichtigt wurde, hielt das BKA in einer Stellungnahme für „plausibel“, da der erste Bundestags-NSU-Untersuchungsausschuss mit dem Vorsitzenden Edathy erst am 26. Januar 2012 eingesetzt wurde, „also gut zwei Wochen nach der Grobsichtung der Daten am 10. Januar 2012. Edathy stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht derart im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung.“ Edathy war allerdings von 2005 bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, der auch für das BKA wichtig ist. Außerdem war Edathy zuvor mindestens einmal (im Mai 2007) beim BKA in Wiesbaden zu Besuch. Laut Hinweisen von Spiegel Online hat er damals auch die für Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie zuständige Abteilung, das Referat SO 12, besucht. Hinzu kommt, dass Christian Hoppe, der Leiter des Referats SO 12, bereits im Mai 2012 im von Edathy geleiteten NSU-Untersuchungsausschuss aussagen musste. Hoppe hatte zuvor von 2006 bis 2009 das BKA-Referat geleitet, in dem die Ermittlungsgruppe Ceska angesiedelt war. (Ceska ist der Markenname des Herstellers der bei den Morden verwendeten Schusswaffe, einer ČZ 82). Die Ceska-Fahnder befassten sich mit der damals noch ungeklärten Mordserie an Kleinunternehmern mit Migrationshintergrund.Philipp Alvares de Souza Soares, Florian Gathmann: Innenausschuss zum Fall Edathy: Jetzt wird es ernst für BKA-Chef Ziercke. In: Spiegel Online, 12. März 2014. Heute wird diese Mordserie zumeist als NSU-Mordserie bezeichnet.

Am 6. Dezember 2012 wurde der Briefkasten in Edathys Wahlkreisbüro durch einen Sprengsatz zerstört.Anschlag auf Büro von SPD-Politiker Edathy, Berliner Zeitung, 6. Dezember 2012 Daraufhin fragten Sachbearbeiter des BKA im internen Vorgangsbearbeitungssystem Edathys Namen ab. Diese Abfrage fand auch im August und September 2013 statt, als es um Gefährdungen der Schutzperson Sebastian Edathy ging. Angezeigt wurden jeweils eine Vorgangsnummer und der Betreff „Besitz/Erwerb von Kinder-/Jugendpornografie – OP Selm“, woraufhin die Sachbearbeiter nicht weiter im zuständigen Referat SO 12 nachfragten.Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Offene Fragen zu den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall „Edathy“ vor allem unter dem Aspekt der Organisationsabläufe und Personalstrukturen (20 Seiten; PDF), Drucksache 18/931, 26. März 2014, S. 7.

2013 Am 15. Oktober 2013 informierte das BKA die 16 Landeskriminalämter sowie den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) über Ermittlungen gegen mehrere Personen. Noch am 15. Oktober erkannte ein Nienburger Polizeibeamter die Brisanz des Falls und informierte das BKA telefonisch, dass der Bundestagsabgeordnete Edathy auf der Liste stand, und BKA-Präsident Ziercke wurde in Kenntnis gesetzt. Hierdurch erfuhr auch der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich, von den Ermittlungen. Die Verschlussakte lag dort am 5. November 2013 dem Oberstaatsanwalt Thomas Klinge vor.

Am 14. November 2013 gab die Polizei in Toronto auf einer international beachteten Pressekonferenz bekannt, dass im Rahmen der Operation Spade ein weltweiter Schlag gegen Kinderpornografie gelungen sei. Unter anderem wurde in diesem Rahmen auch bekanntgegeben, dass es zwei Jahre vorher in Toronto eine Razzia bei der Firma Azov Films gegeben habe. Ermittlungen der kanadischen Polizei gegen Azov Films waren im Jahr 2005 eingestellt worden, nachdem das damals vertriebene Material nicht als illegal gewertet worden war. Erst im Oktober 2010 wurden sie wieder aufgenommen, als Azov sich als Käufer von Filmen herausstellte, die ein im August 2010 in Rumänien festgenommener Karatelehrer aus Deutschland seit 2007 gedreht hatte. Edathy hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 14 Jahren bestellt, nach Informationen des NDR-Politikmagazins Panorama 3 lautet der Name des Unternehmens 4P5P.

Am 27. November 2013 beauftragte Edathy den Berliner Rechtsanwalt für Strafrecht und Medienrecht Christian Noll mit seiner Angelegenheit. Der Rechtsanwalt fragte per E-Mail beim Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hannover an und bat um ein vertrauliches Gespräch. Bei der Staatsanwaltschaft soll Noll mit einer Behördenvertreterin gesprochen haben, die über die Ermittlungen im Fall Edathy nicht in Kenntnis gesetzt war. Der Rechtsanwalt hatte sich außerdem bei weiteren Staatsanwaltschaften in Berlin und Niedersachsen zu einem möglichen „Verfahren gegen Herrn Edathy wegen Kinderpornografie“ erkundigt.

2014 Am 28. Januar 2014 wurde offiziell ein Verfahren gegen Edathy bei der Staatsanwaltschaft Hannover registriert.

Am 8. Februar 2014 erklärte Edathy seinen Mandatsverzicht auf seiner Webseite: „Ich habe mich aus gesundheitlichen Gründen dazu entschieden, mein Bundestagsmandat niederzulegen.“ Daraufhin durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Hannover am 10. und 12. Februar 2014 die Wohnung und das in Nienburg gelegene Büro Edathys, da sie davon ausgingen, dass dessen politische Immunität als Abgeordneter erloschen war. Der zuständige Richter des Amtsgerichts Hannover hatte im Durchsuchungsbeschluss angemerkt, es bedürfe „im Fall Edathy erst noch einer abschließenden Bewertung, ob nicht doch einzelne Aufnahmen den Begriff der Kinderpornografie einschließen würden“.

Die Nienburger Zeitung Die Harke veröffentlichte am 11. Februar zwei Fotos von der Hausdurchsuchung, darunter auch ein Bild aus der Wohnung des Politikers. Die Staatsanwaltschaft Hannover und auch die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz distanzierten sich von der Veröffentlichung dieser Bilder. Der niedersächsische Journalistenverband erklärte in einem Tweet hierzu, das veröffentlichte Foto aus der Wohnung Edathys sei „presserechtlich problematisch“.Das umstrittene Bild von Edathys Wohnung, Handelsblatt vom 11. Februar 2014 Es gab aber auch andere Einschätzungen – wie zum Beispiel vom Bundesverband des Deutschen Journalisten-Verbandes, der drei Tage später feststellte: „Insgesamt erscheint die Veröffentlichung der Wohnungsfotos daher als (noch) vertretbar, auch wenn die deutsche Gerichtsbarkeit in solchen Fragen immer wieder für Überraschungen sorgen kann.“

Die Staatsanwaltschaft Hannover teilte am 14. Februar 2014 mit, Edathy habe nach ihren Erkenntnissen Material im „Grenzbereich zu dem, was Justiz unter Kinderpornografie versteht“, über das Internet bestellt. Jörg Fröhlich, der Leiter der Anklagebehörde, erklärte hierzu, die Ausbeute der bisherigen Durchsuchungen sei „bisher eher mager“.Jörg Fröhlich, Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover auf der Pressekonferenz am 14. Februar 2014, PHOENIX vor Ort-Video auf Youtube, 24:54 Er gehe bezüglich der von Edathy angeblich bestellten Abbildungen „bisher davon aus, dass die Strafbarkeitsschwelle hier noch knapp unterschritten ist“.Jörg Fröhlich, Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover auf der Pressekonferenz am 14. Februar 2014, PHOENIX vor Ort-Video auf Youtube, 44:26 Nach Fröhlichs Angaben hat das BKA das von Edathy angeblich bestellte Bildmaterial in einer ersten Auswertung als „nicht eindeutig kinderpornografisch“ oder „nicht indiziert“ eingestuft.Jörg Fröhlich, Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover auf der Pressekonferenz am 14. Februar 2014, PHOENIX vor Ort-Video auf Youtube, 19:05-20:00 Zu einem Film vermerkt das BKA: „ohne Beweismittel“. Fröhlich gab auch an, man habe im Bundestag die IT-Daten von Edathy sichern und sein Abgeordnetenbüro versiegeln lassen.Jörg Fröhlich, Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover auf der Pressekonferenz am 14. Februar 2014, PHOENIX vor Ort-Video auf Youtube, 35:40-36:50

Letzterem widersprach noch am selben Tag ein Sprecher des Bundestags; weder habe es eine Sicherung der Daten noch eine Versiegelung von Edathys Büros gegeben. Den dazu nötigen Gerichtsbeschluss erlangte die Staatsanwaltschaft erst drei Tage später, am 17. Februar 2014, und übergab ihn am 18. Februar, nachdem Edathys Nachfolgerin bereits in das Büro eingezogen war.

Edathy dementierte mehrfach den Erwerb und den Besitz von „kinderpornografischen Schriften“vergleiche Schrift (Strafrecht) für den juristischen Begriff, der Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen mit einschließt und kündigte rechtliche Schritte an. Am 17. Februar 2014 legte Edathys Anwalt Dienstaufsichtsbeschwerde beim Niedersächsischen Justizministerium gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft ein. In einem Gespräch mit dem Spiegel erklärte Edathy am 23. Februar 2014, mehrmals Morddrohungen erhalten zu haben und daher vorerst nicht nach Deutschland zurückkehren zu wollen.Kinderporno-Affäre: Morddrohungen gegen SPD-Politiker Edathy, Spiegel online, 23. Februar 2014