mini|Plan der Stadt Güstrow aus der Vogelperspektive (1706), Bereich E Klosterhof Das Franziskanerkloster Güstrow wurde 1509 in Güstrow gegründet, 1512 wurde mit dem Kirchenbau begonnen. Es wurde im Zuge der Reformation spätestens 1555 aufgelöst. Nur der Name KlosterhofWilhelm Mastaler: Der Klosterhof in Güstrow. In: Eine Güstrower Stadtkunde, Schriftenreihe des Archivs der Stadt Güstrow, Nr. 1. Rostock 1996, ISBN 3-929544-31-8, S. 34–37. ist erhalten. Das Kloster trug das Patrozinium vom Heiligen Blut, nach der Farbe des Franziskanerhabits wurde es auch Graues Kloster genannt.
Umstände und Motive der Klostergründung Güstrow, seit Mitte des 15. Jahrhunderts Residenzstadt der Herzöge von Mecklenburg, wurde 1503, 1508 und 1512 von verheerenden Stadtbränden heimgesucht. Am 28. Juni 1503 brannte infolge eines Blitzschlags der weitaus größte Teil der Stadt nieder.
Neben der St.-Marien-Kirche wurde auch die Heilig-Bluts-Kapelle (Fronleichnamskapelle) im Norden der Stadt vollkommen zerstört. Dank der in dieser Kapelle ausgestellten Hostien-Reliquie hatte sich Güstrow ab 1332 zu einem Wallfahrtsort entwickelt; ihrer Gründung waren Ereignisse vorausgegangen, die denen des Sternberger Hostienfrevels des Jahres 1492 ähneln: Eine zum Christentum konvertierte Jüdin bezichtigte ihren Schwager Eleazar der sogenannten Hostienschändung. Alle Juden von Güstrow wurden in der Folge zum Tode verurteilt und verbrannt. Die Synagoge der Gemeinde wurde zerstört. Auf dem ehemaligen Synagogen-Standort errichtete man daraufhin, im Jahr 1325, die Heilig-Bluts-Kapelle.
Beim Brand von 1503 konnte man die verehrte blutende Hostie retten und in den Dom bringen. Die zerstörte Kapelle wurde nicht wieder aufgebaut, möglicherweise, so der Historiker Ingo Ulpts, weil die Domherren mit der Reliquie „die Anziehungskraft ihrer Kirche (des Güstrower Doms) und damit ihre finanzielle Ausstattung erhöhen“ wollten.Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 151. Die Domherren des Kollegiatstifts am Dom beanspruchten ein „Monopol auf geistliche und liturgische Handlungen“ gegenüber den Landesherren, der Bürgerschaft und dem Rat, weswegen es in Güstrow bis dahin zu keiner Klostergründung gekommen war.Thomas Rastig, Stefan Schmieder: Güstrow. Kloster Heilig Blut? (Ordo Fratrum Minorum / Franziskaner). In: Wolfgang Huschner, Ernst Münch, Cornelia Neustadt, Wolfgang Eric Wagner: Mecklenburgisches Klosterbuch. Band I., Rostock 2016, S. 367–376, hier S. 368.
Die damaligen Herzöge von Mecklenburg-Schwerin, Heinrich V. und Albrecht VII., gründeten einen Franziskaner-Observantenkonvent (new closter, Barfuesserordens, von der rechten ObseruantiennLandeshauptarchiv Schwerin (LHAS) 1,5-4/6 Kl. Güstrow, Nr. 4, Urkunde 7 = Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, Urkundenanhang, Nr. 51, S. 482f.) statt die Kapelle wiederaufzubauen. Allerdings wählten sie für den Klosterbau die Stelle der 1503 abgebrannten Fronleichnamskapelle. Ob sie bei der Entscheidung von den Domherren beeinflusst wurden, ist nicht überliefert. Wie bereits ihr Vater Magnus II. förderten sie die Observanzbewegungen in den damaligen Mendikantenorden, insbesondere bei den Franziskanern. Die bestehenden Konvente der Sächsischen Franziskanerprovinz (Saxonia) in Wismar, Schwerin, Rostock und Parchim vertraten in der Armutsfrage eine weniger strenge Position und wehrten sich mit Unterstützung durch Papst Sixtus IV. dagegen, dass ihnen eine strengere Lebensweise aufgezwungen wurde. Daher wählten Heinrich V. und Albrecht VII. den Weg, neue Klöster zu initiieren, in denen die strenge Observanz beachtet würde. Es kam zur Gründung des Augustinereremitenklosters in Sternberg und des Franziskaner-Observanten-Konvents in Güstrow. Es war auch die letzte größere katholische Stiftung in Mecklenburg.Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 151ff.166Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) Bestand Geistliche Urkunden, Kloster Güstrow. Nr. 2, 3, 4.
Herzog Heinrich V. bemühte sich am 18. Januar 1509 von Rostock aus über seinen Rechtsvertreter in Rom, Martinus Tessenitz, beim Papst Julius II. um die Erlaubnis zur Fundation eines Observantenklosters in Güstrow.Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) Bestand Geistliche Urkunden, Kloster Güstrow. Nr. 4, Urkunde Nr. 3. Er stand darüber in Kontakt mit den observanten Kräften in der Sächsischen Franziskanerprovinz, vermutlich – so Ulpts – mit dem Observanten-Provinzvikar Peter Czillen (oder Johannes Petersilge/Peterslige) selbst, und erbat die Entsendung von 16 Brüdern nach Güstrow. Der Provinzvikar hatte ein großes Interesse daran, den streng observanten Teil der Ordensprovinz gegenüber den gemäßigteren Kräften zu stärken, und riet dem Herzog, gegenüber dem Papst darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Reformbemühungen in den Klöstern nicht erfolgreich verlaufen seien. Schon am 17. Mai 1509 erteilte Papst Julius II. Heinrich mit der Konstitution Sincerae devoitionis die Erlaubnis zur Gründung des Observantenklosters in Güstrow, Diözese Cammin. Den Brüdern sollten die Gebäude nicht als Besitz, sondern nur pro vsu et habitacionis perpetuis, „zum Gebrauch und fortdauernden Wohnrecht“, überlassen werden, wie es den Regeln der strengen Observanz entsprach; rechtliche Einwände von Weltklerikern gegen die Klostergründung waren nicht zugelassen.Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) Bestand Geistliche Urkunden, Kloster Güstrow. Nr. 4, Urkunde Nr. 4. Der zuständige Ordinarius, der Camminer Bischof Martin Karith, gab seine Einwilligung und vermittelte zwischen den Herzögen und dem Kollegiatstift, so dass das Güstrower Domkapitel im September 1509 eine Vollmacht zur Zulassung des Franziskanerobservantenkonvents in Güstrow ausstellte. Sie hatten als Bedingung gestellt, dass die Blutreliquie in einer neu einzurichtenden Kapelle in der Kollegiatkirche verehrt werden solle und dafür eine Priesterstelle erhalten werden müsse.Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 153–157.Thomas Rastig, Stefan Schmieder: Güstrow. Kloster Heilig Blut? (Ordo Fratrum Minorum / Franziskaner). In: Wolfgang Huschner, Ernst Münch, Cornelia Neustadt, Wolfgang Eric Wagner: Mecklenburgisches Klosterbuch. Band I., Rostock 2016, S. 367–376, hier S. 369ff.
Die Entsendung von Brüdern nach Güstrow verzögerte sich, da das Kapitel der Observanten-Kustodie in Jüterbog sich nicht mehr mit der Personalie befassen konnte. Das Kapitel setzte Vikar Czillen ab, und der neugewählte Vikar der Kustodie, Heinrich Küne, widersprach der Ansiedlung zwar nicht grundsätzlich, aber er bat den Herzog um Aufschub mindestens über den Winter und möglichst bis zum nächsten Ordenskapitel im September 1510. Herzog Heinrich gab sich damit nicht zufrieden und setzte eine Einführung der Franziskaner in Güstrow im Frühjahr 1510 durch. Die ersten Brüder kamen im April 1510 vermutlich aus dem Franziskanerkloster St. Marien in Lüneburg und dem Franziskanerkloster Magdeburg. Offenbar hatten Herzog und Domkapitel bei der Ansiedlung der Franziskaner den Stadtrat und die Bürgerschaft nicht ausreichend einbezogen, so dass um Ostern 1510 einige Domherren bedroht wurden und auch eine gemeinsame Sitzung von Domkapitel und Rat ohne Erfolg blieb. Noch in der Woche vor der Aufnahme der Franziskaner drohten einige Ratsherren mit einem „allgemeinen Blutvergießen“. Ob es bei der Einführung der Franziskaner tatsächlich zu Ausschreitungen kam, ist nicht bekannt. Domherr Peter Sadelkow war unter anderem wegen dieser Vorfälle in Güstrow nicht mehr zu halten, so dass Herzog Heinrich V. ihm im Januar 1511 die Pfarre in Sternberg verlieh.Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 158–161.166.
Erstmals erschien der Konvent in Güstrow zwischen 1509 und 1513 auf einer Liste der franziskanischen Observantenkonvente. Das Franziskanerkloster Rostock unterhielt in Güstrow eine Terminei zum Almosensammeln und als seelsorgerlichen Stützpunkt. Mit der Gründung des observanten Konvents wurden die Rostocker Brüder jedoch von Herzog Heinrich aufgefordert, sich von dort zurückzuziehen. Bereits 1523 lebten so viele observante Franziskaner im Güstrower Konvent, dass einige nach Schwerin abgeordnet werden konnten, um im dortigen Franziskanerkonvent bei der Beseitigung von Missständen mitzuwirken.Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 161.312f.Lucas Waddingus: Annales Minorum. Bd. 15 (Nachdruck) Qaracchi/Florenz 1931-1933, S. 409f.Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) Bestand Geistliche Urkunden, Kloster Schwerin, Nr. 6 Ob jedoch die von Herzog Heinrich V. erbeten Anzahl von 16 Franziskanern nach Güstrow kamen, ist fraglich. Ihre Hauptaufgabe dürfte in der Predigt und im Beichtehören bestanden haben.Thomas Rastig, Stefan Schmieder: Güstrow. Kloster Heilig Blut? (Ordo Fratrum Minorum / Franziskaner). In: Wolfgang Huschner, Ernst Münch, Cornelia Neustadt, Wolfgang Eric Wagner: Mecklenburgisches Klosterbuch. Band I., Rostock 2016, S. 367–376, hier S. 374.
Lage und Bau des Klosters Die Franziskaner waren zunächst offenbar provisorisch untergebracht. Herzog Heinrich V. sorgte sich nach der Ansiedlung um die Errichtung eines neuen Klosters am nördlichen Stadtrand von Güstrow. Die Konventsgebäude wurden unmittelbar an der Stadtbefestigung erbaut, nur durch eine Straße getrennt, in der Nähe der beiden nördlichen Stadttore, dem Schnoientor und dem Mühlentor. Vom Kloster führten drei Wassergänge in den Stadtgraben, wie es in einem Schreiben von 1571 heißt: Was der Baw dem Closter zu Gustrow, als die dry genannte wassergaenge jm garten Vnter der erden in den Stadtgraben...Acta betr. das Franciscaner-Mönchs-Kloster zu Güstrow, Schreiben Nr. 1. von 1571, fol. 8., zitiert bei: Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 164 Anm. 59. Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. S. 164f.: „Bildliche Darstellungen, die die Lage des Klosters in der Stadt illustrieren“, sind auf der Planansicht 1706 von Friedrich Thomas mit der Legende zum Standort des ehemaligen Klosters E. Closterhoff zu finden. (Friedrich Thomas: Analecta Güstroviensia. 1706; Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. IV. 1901 S. 194.) Jenseits der Stadtmauer floss die Nebel, möglicherweise lag am Mühlentor auch der Hafen, so dass ein Großteil des Handels- und Warenverkehrs zwischen Umland, Hafen und dem Güstrower Hauptmarkt in der Nachbarschaft vorbeiführte. Auf das Areal des Klosters weist heute die Straße Am Klosterhof zwischen Pferdemarkt und Schnoienstraße hin.Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 161.164f.164 Anm. 61.
Mit finanzieller Unterstützung des Herzogs wurde am 21. März 1512 der Maurermeister Gert Pant(h)elitz beauftragt, mit dem Bau des Chores der Kirche zu beginnen, jm Niencloster to Gustrow ein Chor to muren; der Chor ist möglicherweise schon 1512 fertiggestellt worden. Als Lohn erhielt Panthelitz täglich drei Schillinge, seine Maurergesellen je zwei Schillinge und die Gehilfen je einen Schilling.Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) Bestand Geistliche Urkunden, Kloster Güstrow. Nr. LVII. (ungedruckt), zitiert bei: Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 161. Gleichzeitig begann der Bau der Konventsgebäude, wie die Kirche in Ziegelmauerwerk, die Ziegel brannte man in einem Ziegelofen (tegelauen), und möglicherweise verfügte das Kloster über einen Ziegelhof außerhalb der Stadt. In Baurechnungen für die Zeit vom 3. März 1514 bis zum 7. Februar 1515 hielt Bauleiter Hans Sterningk Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 352 Gulden für Lohn, Arbeitsgerät und Materialien fest.Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) Bestand Geistliche Urkunden, Kloster Güstrow. Nr. 4, Dokument Nr. 27 auf 22 Folioseiten, hier nach: Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 162 Anm. 49; S. 163 (Ziegelhof). mini|Güstrow auf der Vicke-Schorler-Rolle, die Franziskanerkirche halbrechts vorn