Als actus reus (lat. ‚schuldige Handlung‘; auch oder ) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine Voraussetzung der Strafbarkeit. Als positive Voraussetzung der Strafbarkeit (im Gegensatz zu den defences) umschreibt er den objektiven Tatbestand, d. h. alle Verbrechensbestandteile, die sich nicht auf die innere Einstellung des Täters zur Tat beziehen (subjektiver Tatbestand); letztere bezeichnet man als mens rea: . Worin der actus reus konkret besteht, ergibt sich aus dem jeweiligen Strafgesetz (Statute Law) oder aber dem Common Law.

Literatur

Kategorie:Strafrecht (England und Wales)