Die Urmann-Abmahnaffäre geriet im Dezember 2013 in den Fokus des deutschen öffentlichen Interesses, nachdem die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen zehntausende Benutzer des Videoportals Redtube wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen abgemahnt hatte. Die Abmahnungen enthielten neben einer vom Abgemahnten zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung eine Kostennote in Höhe von 250,00 €.

Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung waren sechs Pornofilme, deren Verwertungsrechte die The Archive AG durch die abgemahnten Redtube-Benutzer verletzt sah. Die Verwertungsrechte umfassten das Vervielfältigungsrecht des Urhebers () sowie das Leistungsschutzrecht des Filmherstellers ().

Die abmahnende Seite vertrat dabei die Auffassung, dass bei der Wiedergabe der Filme technisch ein sogenanntes progressive downloading zum Einsatz komme. Dabei bleibe der komplette Film auch nach dem Betrachten in einem (temporären) Ordner auf der Festplatte gespeichert, was durch nicht abgedeckt werde. Die abgemahnte Seite berief sich im Wesentlichen darauf, dass beim Betrachten der Filme Streaming vorliege und die für eine flüssige Darstellung der Filme technisch notwendige vorübergehende Zwischenspeicherung (§ 44a UrhG) erlaubt sei.

Am 19. Dezember 2013 wurden der The Archive AG durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg neue Abmahnungen, die sich auf ihre bei Redtube angebotenen Filme beziehen, bis auf Weiteres untersagt.

Hintergrund In einem Telefongespräch mit dem Rechtsanwalt Solmecke am 11. Dezember 2013 führte Thomas Urmann, Chef der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen, wörtlich aus: „Auf Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt.“ Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, die einige der Abgemahnten vertritt.

Zur Klärung der Begriffe und zum Verständnis der Argumentationskette soll die nachfolgende Tabelle dienen, die sich auf die Einleitung von Video-on-Demand, Streaming Media und dem Progressive Download stützt. Sie zeigt die Unterschiede der Verfahren im notwendigen Videoanteil zum Betrachten und dem Speicherort.

Verfahren Notwendiger Videoanteil Speicherort Download komplettes Video Festplatte Progressive Download Videoausschnitt Festplatte Streaming Videoausschnitt Arbeitsspeicher Der Videoausschnitt ist technisch gesehen ein Puffer, um Schwankungen in der Datenübertragung aufzufangen und Vor- und Zurückspulen währenddessen zu ermöglichen. Beim progressive download wird die in der Webseite eingebettete Datei auf die Festplatte des Benutzers heruntergeladen. Die Datei wird typischerweise entweder im temporären Ordner des Webbrowsers – seinem Cache – gespeichert oder in einem vom Benutzer angegebenen Verzeichnis eines Media Players.

Der Umgang beim Betrachten eines Filmes ist für den normalen Benutzer bei progressive download ähnlich dem von Streaming, ein Unterschied ist für ihn also nicht ohne weiteres zu erkennen, ebenso wenig, ob bei einem progressiven Herunterladen die Datei immer nur in Ausschnitten oder vollständig heruntergeladen wird, sowie schlussendlich, ob ein vollständig heruntergeladener Film am Ende der Wiedergabe auch tatsächlich wieder aus dem temporären Verzeichnis gelöscht wird.

Die Szenen

Die sechs Szenen wurden ursprünglich mit anderen Titeln durch das Filmstudio Combat Zone mit Sitz in Chatsworth, Kalifornien (USA) hergestellt. Zusätzlich wurden sie mit leicht geänderten Originalnamen bei Redtube eingestellt. Die abgemahnten Videos selbst sind längere Szenen, die teilweise auf mehreren Porno-DVD vermarktet werden, und haben eine Länge von über 20 Minuten. Originaler Titel Abgemahnter Titel Redtube-Titel High Heels and Glasses 2 Amanda's Secrets Stacy in high heels and glasses fucked Adult Supervision Required Dreamtrip Emma Mae Adult Supervision Sexual Rehab – Dona Bell Glamour Show Girls Sexual Rehab – Donna Bell Teen Babysitters 3 Hot Stories Teen Babysitters #3 My Black Stepdad Miriam's Adventures Kendra’s stepdad takes care of her Naughty Cheerleaders 2 Silk Kiss Naughty cheerleader fucks coach

Combat Zone selbst vermarktet das Filmmaterial online unter dem Originaltitel. Drei der abgemahnten Videos sind noch bei Redtube verfügbar und wurden bisher nicht in einem DMCA (Copyright) Complaint durch Combat Zone beanstandet.

Übertragung der Filmrechte

Serrato Consultores S.L.

Die Gesellschaft Serrato Consultores S.L. mit Sitz in Barcelona (Spanien) übertrug am 20. Juni 2013 sämtliche Verwertungsrechte an zehn Pornofilmen auf eine Hausner Productions / Oliver Hausner. Ein Nachweis, wie Serrato Consultores S.L. die Rechte von Combat Zone erhalten hat, ist in dem Lizenzvertrag nicht enthalten. Der genaue Zweck der Serrato Consultores S.L. ist nicht nachzuvollziehen, denn auf ihrem gesamten Internet-Auftritt findet sich (Stand 24. Dezember 2013) nur der Blindtext Lorem ipsum. Auf der Startseite sind lediglich die deutschen Stichwörter Immobilienfonts (gemeint sind Immobilienfonds), Unternehmensberatung, Rechtsberatung und Unternehmensgründung in Spanien eingetragen. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Jutta Schilling, die in der Pornobranche auch unter dem Künstlernamen Julia Reaves auftritt. Unter ihrem eigenen Porno-DVD-Label Julia Reaves Productions werden (Stand 29. Dezember 2013) insgesamt 202 Pornofilme gelistet.

Hausner Productions

Die Hausner Productions mit Sitz in Berlin übernahm am 20. Juni 2013 die kompletten, weltweiten Verwertungsrechte von Serrato Consultores S.L. Neben den sechs bekannten Filmen wurden die Rechte für vier weitere, also insgesamt zehn Filme übertragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Oliver Hausner. Allerdings ergab eine Anfrage an das zuständige Bezirksamt Pankow in Berlin, dass im Gewerberegister in den letzten 5 Jahren keine solche Firma geführt wird.

The Archive AG

Die The Archive AG übernahm ihrerseits in einem auf den am 18. Juli 2013 datierten Vertrag, also etwa einen Monat später, die Online-Verwertungsrechte für genau sechs der Filme von der Hausner Productions. Die letzte Unterschrift leistete für The Archive AG der Verwaltungsrat Philipp Wiik am 23. Juli 2013 (siehe Abschnitt Ermittlung der IP-Adressen).

Die Welt schreibt dazu: „Dass die US-Firma Combat Zone tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato Consultores S.L. abgetreten hat, ist demnach unwahrscheinlich und wurde von The Archive AG bislang auch nicht nachgewiesen.“

gerahmt|zentriert|Übertragungsweg der Filmverwertungsrechte (Stand: 2. Februar 2014)

Die DVD

Die von Serrato Consultores S.L. erstellten DVDs wurden mit einer EAN und dem GÜFA-Siegel ausgeliefert.

Eine EAN stellt eine 13-stellige, international eindeutige Produktkennzeichnung für Handelsartikel dar und wird durch einen Strichcode auf dem Produkt repräsentiert. Auf der unvollständigen Abbildung der DVD-Hülle erkennt man den Code 406-00131361?-?. Dabei steht die 406 als EAN-Ländernummer für Deutschland. Die weiteren acht sichtbaren und eine weitere der nicht kopierten Ziffern 00131361? stehen für eine Kombination aus Unternehmensnummer und Artikelnummer. Sie werden mit der letzten ebenfalls nicht auf der Kopie sichtbaren Prüfziffer gegen Lesefehler gesichert. Zu jeder denkbaren letzten Ziffer in der Artikelnummer von 0 bis 9 ist die Prüfziffer also genau festgelegt, so dass es höchstens zehn Variationen gibt. Keine der denkbaren zehn Möglichkeiten verweist aber auf Unternehmen Serrato Consultores S.L. mit dem Artikel DVD Amandas Secret's. Stattdessen liefert die GEPIR-Datenbank für eine exemplarische Anfrage mit dem vervollständigten EAN-Code 406-0013-13610-9 für das Unternehmen die BETTY BARCLAY GmbH & Co. KG, ein Damenoberbekleidungsunternehmen mit Sitz in Nußloch. Alle weiteren neun Möglichkeiten liefern daher stets die gleiche Unternehmensnummer 0013 für dieses Unternehmen. Umgekehrt gibt es keinen Artikel zu einer der Möglichkeiten.

Die GÜFA ist einer der GEMA vergleichbare Verwertungsgesellschaft, jedoch sind die der GÜFA angeschlossenen Filmproduzenten/Rechteinhaber solche, die sich überwiegend mit der Herstellung von erotischen und pornographischen Filmen beschäftigen. Der Mustervertrag der GÜFA sieht die Übertragung der dem Rechtsinhaber „gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden Vergütungsansprüche für das Vermieten und Verleihen von Videofilmen und Multimediaproduktionen“ und der „Vergütungsansprüche für die Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch“ vor. Die Übertragung an die GÜFA als Treuhänderin ist beschränkt auf die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz. Insbesondere garantiert der Rechtsinhaber den Bestand und wirksamen Übergang der übertragenen Rechte und verpflichtet sich, sich jeder eigenen Wahrnehmung dieser Rechte zu enthalten. Eine Anfrage des Rechtsanwaltes zu dieser Rechtsvertretung ergab allerdings, dass alle sechs Filme zwar zunächst angemeldet, dann aber wieder wegen eines Zuordnungsfehlers rückwirkend abgemeldet wurden. Die GÜFA vertrat also zu keinem Zeitpunkt die Rechte für die Filme. Weiter erklärte sie, dass ihr Siegel auf DVD-Hüllen im Allgemeinen keine Rückschluss darauf zulässt, ob sie mit der Wahrnehmung von Online-Rechte beauftragt wurde. Vielmehr werde es von den Filmeherstellern vor allem für Wahrnehmung ihrer Rechte bei öffentlicher Vorführung (Sexkino) und die Vermietung (DVD) eingesetzt.

Diese beiden Ungereimtheiten führten zu einer Strafanzeige gegen Jutta Schilling, Rechtsanwalt Daniel Sebastian und The Archive AG (siehe Abschnitt Reaktionen).

Die vorgelegten Lizenzverträge, die darin verwendeten Titel und die Kopien der DVD-Cover erlauben keine Identifizierung der übertragenen Szenen zu den Redtube-Videos. Erst über die in den Abmahnungen genannte Videonummer bei Redtube lassen sich die Szenen identifizieren und den Combat-Zone-Pornofilmen zuordnen.

The Archive AG

Die Gesellschaft The Archive AG mit ehemaligem Sitz in Bassersdorf, Kanton Zürich wurde am 21. März 2011 von Philipp Wiik und Peter Matthias als Aktiengesellschaft Schweizer Rechts gegründet. Als Geschäftszweck wird im Handelsregister der „... Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich“ angegeben. Laut ihrem Internet-Auftritt führt sie unter anderem Analysen zum Schutz geistigen Eigentums durch. Nach dem Ausscheiden von Peter Matthias am 11. April 2013 fungieren nun seit 8. November 2013 Philipp Wiik als Direktor der Gesellschaft und Ralf Reichert als Mitglied des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift. Alle drei Personen sind deutsche Staatsangehörige.

Am 27. Dezember 2013 verlegte die Gesellschaft The Archive AG ihren Firmensitz innerhalb des Kantons Zürich von Bassersdorf in die Grabenwiese 10, 8484 Weisslingen. Philipp Wiik schied als Direktor aus. Neuer Direktor wurde der beninische Staatsangehörige Djengue Nounagnon Sedjro Crespin, Weisslingen.

Die Kapitaleinlage hatte die gesetzliche Mindesthöhe von 50.000 Schweizer Franken (rund Euro). Nach Schweizer Steuerrecht entrichten juristische Personen auf Bundesebene eine reine Gewinnsteuer und auf Kantons- bzw. Gemeindeebene eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer. Auf dem Steuerausweis der Gemeinde Bassersdorf für das Steuerjahr 2012 ist für The Archive AG aber weder ein Reingewinn ausgewiesen (0,00 CHF) noch ein Kapital über dem Mindestkapital (100.000 CHF), die steuerbar gewesen wären.