Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) trat am 30. Oktober 2012 in Kraft. Es war am 29. Juni 2012 mit den Stimmen der Schwarz-Gelben-Koalition (CDU/CSU/FDP) vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes standen zum 1. bzw. 4. Januar 2013 zur Verfügung.Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG – BT-DrS 17/9369 / 23. April 2012)Deutscher Bundestag – 188. Sitzung – 29. Juni 2012 – BT-Plenarprotokoll 17/188 – Tagesordnungspunkt 44 / Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG)
Es ergänzt die 1995 eingeführte Pflegepflichtversicherung mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz von 2002 und wurde ab 2015 durch die Pflegestärkungsgesetze erweitert.
Zielsetzung Mit dem Gesetz sollten u. a. neue bzw. verbesserte Leistungen für Demenzkranke und deren Angehörige, die Förderung von neuen Wohnformen (so genannte Pflege-WGs – Pflegewohngemeinschaften), sowie eine staatliche Bezuschussung privater Pflege-Zusatzversicherungen (bekannt als „Pflege-Bahr“ – eine subventionierte Privatvorsorge nach Art der Riester-Rente) erreicht werden. Zugleich wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 von bisher 1,95 auf 2,05 Prozent angehoben, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent, um so die Leistungen vor allem für Demenzkranke finanzieren zu können.
Man rechnete damit, dass durch diese Anhebung des Beitragssatzes der gesetzlichen Pflegeversicherung von 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro einbringen würde.. Abgerufen am 4. April 2024.faz.net 9. Juni 2012: Zuschuss zur Pflegeversicherung. Was bringt der Pflege-Bahr? – hier: Grafik: Wenig Geld in der Kasse. Finanzentwicklung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995–2010 Das BMG hoffte mit dem angehobenen Beitragssatz nicht nur die erweiterten Leistungen für Demenzkranke, sondern sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zum Jahre 2018 finanzieren zu können.BMG – Pressemitteilung vom 3. September 2013: Finanzierung der Pflege durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
Verlauf der Gesetzgebung Nach diversen Verzögerungen hatte das Bundeskabinett Mitte November 2011 die Eckpunkte für die seit langem angekündigte Pflegereform gebilligt.Spiegel Online, 16. Dezember 2011: Rückschlag für Minister Bahr: Berater lehnt Vorsitz des Pflegebeirats ab Das Bundeskabinett brachte den Gesetzentwurf dann am 28. März 2012 auf den Weg. Am 26. April 2012 debattierte der Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG)Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG – BT-DrS 17/9369 / 23. April 2012) und verwies den Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.Deutscher Bundestag – 175. Sitzung – 26. April 2012 – BT-Plenarprotokoll 17/175 – Tagesordnungspunkt 3/Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) (Drucksache 17/9369) Nach zweiter und dritter Lesung am 29. Juni 2012 beschloss der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Schwarz-Gelben-Koalition (CDU/CSU + FDP) das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG).Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG – BT-DrS 17/9369 / 23. April 2012)Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung – BT-DrS 17/9669 – 16. Mai 2012Deutscher Bundestag – 188. Sitzung – 29. Juni 2012 – BT-Plenarprotokoll 17/188 – Tagesordnungspunkt 44/Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) In namentlicher Abstimmung stimmten von 591 Abgeordneten (abgegebene Stimmen) 324 für das Gesetz, 267 dagegen. Es gab keine Enthaltungen.Deutscher Bundestag – 188. Sitzung – 29. Juni 2012 – BT-Plenarprotokoll 17/188 – Ergebnis der namentlichen Abstimmung, S. 22642 ff.manager-magazin 29. Juni 2012: Höhere Beiträge. Bundestag beschließt Pflegereform
Zu diesem Gesetzentwurf hatte es weit darüber hinausreichende Gegen-Anträge der SPD,Antrag der Abgeordneten Hilde Mattheis, Karl Lauterbach … und der Fraktion der SPD: Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen – Chancen zu nötigen Veränderungen nutzen – Bt-DrS 17/2480 der LinkenAntrag der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Diana Golze … und der Fraktion DIE LINKE: Pflege tatsächlich neu ausrichten – Ein Leben in Würde ermöglichen – BT-DrS 17/9393 und von Bündnis 90/Die Grünen gegeben,Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender … und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung – Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest – BT-DrS 17/9566s. zu Protokoll gegebene Redebeiträge hierzu Deutscher Bundestag – 178. Sitzung – 10. Mai 2012 – BT-Plenarprotokoll 17/188 – Tagesordnungspunkt 16 – Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. – s. Anlage 10, S. 21311 ff. die jedoch sämtlich keine Mehrheit fanden.Deutscher Bundestag – 188. Sitzung – 29. Juni 2012 – BT-Plenarprotokoll 17/188 – Tagesordnungspunkt 44 / Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG); hier: S. 22640 / das unterschiedliche Abstimmungsverhalten bei den einzelnen Gegen-Anträgen
Der Bundesrat verzichtete auf seiner Sitzung am 21. September 2012 – entgegen der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses – auf einen Einspruch und die Anrufung des Vermittlungsausschusses.. Abgerufen am 4. April 2024.s. auch Das Gesetz trat am 30. Oktober 2012 in Kraft, die wichtigsten Regelungen jedoch erst am 1. bzw. 4. Januar 2013.Bundesgesetzblatt (BGBl.) Jahrgang 2012, Teil I, Nr. 51, S. 2246: Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) vom 23. Oktober 2012.
Inhalt bzw. Auswirkungen des Gesetzes Höhere Leistungen für Demenzkranke Der Kern des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) sind die verbesserten Leistungen für Demenzkranke in häuslicher und ambulanten Pflege. In Deutschland sind derzeit rund 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Es wird damit gerechnet, dass sich diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf circa 2,1 Millionen erhöht.BMG – Pressemitteilung vom 28. November 2013: Demenz. Mehr Leistungen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz für demenziell erkrankte Menschen In Reaktion auf diese Zahlen erhielten demente Pflegebedürftige, die häuslich/ambulant versorgt werden, ab dem 1. Januar 2013 höhere Pflegesachleistungen und Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.. Abgerufen am 4. April 2024.. Abgerufen am 4. April 2024. Das Ministerium wollte diese Maßnahmen als Vorgriff auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verstanden wissen, der demenzkranke Pflegebedürftige, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurden, mit einschließt.. Abgerufen am 4. April 2024.s. auch
Pflegestufe 0 In der Pflegeversicherung versicherte Personen mit eingeschränkter „Alltagskompetenz“ (z. B. Menschen mit Demenz), die nach bisherigem Beurteilungsverfahren noch kein Pflegefall sind und keiner der Pflegestufen I, II oder III zugeordnet worden waren (Pflegestufe 0) und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes lediglich Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise maximal 200 Euro (erhöhter Bedarf) im Monat erhielten, hatten seit dem 1. Januar 2013 Anspruch auf nun monatlich 225 Euro für Pflegesachleistungen bei Übernahme der Pflege durch einen Pflegedienst oder 120 Euro Pflegegeld für pflegende Angehörige.
Pflegestufe I und II Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der Pflegestufe I erhielten nunmehr 665 Euro für Pflegesachleistungen (bisher: 450 Euro) beziehungsweise 305 Euro Pflegegeld (bisher: 235 Euro).
In der Pflegestufe II waren es 1.250 Euro für Pflegesachleistungen (bisher: 1.100 Euro) beziehungsweise 525 Euro Pflegegeld (bisher: 440 Euro). Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden.
Pflegestufe III In der Pflegestufe III blieben die Leistungen allerdings unverändert auf dem bisherigen Niveau. Das BMG schätzte, dass von den verbesserten Leistungen rund 500.000 Pflegebedürftige mit demenziellen Erkrankungen profitieren werden. Von diesen 500 000 hätten etwa 40.000 Personen einen Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I.. Abgerufen am 4. April 2024.
Förderung von Wohngruppen – „Pflege-WGs“ Mit dem PNG wurden ambulant betreute Wohngruppen von Pflegebedürftigen gefördert. Es handelte sich dabei um Wohngemeinschaften von regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftigen, mit dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung. Pflegebedürftigen, die in solchen betreuten Wohngruppen wohnten, wird nach dem PNG ein Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro (vormals 200 monatlich) im Monat ( SGB XI) gewährt. Voraussetzung ist unter anderem, dass „eine Person durch die Mitglieder der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt ist, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder die Wohngruppenmitglieder bei der Haushaltsführung zu unterstützen“. Die Tätigkeiten der Präsenzkraft können dabei laut gängiger Rechtsprechung von mehreren Personen ausgeübt werden und müssen außerdem nicht notwendigerweise gemeinsam von allen Mitbewohnern beauftragt werden.
Bei Gründung einer solchen Gruppe nach Inkrafttreten des PNG wird bzw. wurde zusätzlich als Anschubfinanzierung eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro pro Person gewährt, wobei der Gesamtbetrag für eine Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro begrenzt wurde. Das Förderprogramm soll zum Ablauf des Monats enden, in dem eine Fördersumme von 30 Millionen Euro erreicht wird ( SGB XI).
Zusätzlich kann eine Förderung Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewährt werden. Eine Förderung kann für jede Maßnahme in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person gewährt werden, wobei der Gesamtbetrag je Maßnahme für eine Wohngemeinschaft auf 16.000 Euro begrenzt ist ( SGB XI).Änderung § 40 SGB XI vom 30. Oktober 2012 durch Artikel 1 des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes vom 23. Oktober 2012 BGBl. I S. 2246. buzer.de.
Weitere 10 Millionen Euro standen von 2015 bis 2018 für die wissenschaftlich begleitete Weiterentwicklung neuer Wohnformen (nach SGB XI) zur Verfügung. Gefördert werden sollten Konzepte, die eine bewohnerorientierte individuelle Versorgung – außerhalb von vollstationären Einrichtungen anbieten.
Förderung privater Zusatzversicherungen – „Pflege-Bahr“ Die FDP setzte innerhalb der Schwarz-Gelben-Koalition den Einstieg in die private Pflegeversicherung durch. Eine freiwillige Zusatzversicherung – auch „Pflege-Bahr“ genannt – soll im Bedarfsfall den Bürgern helfen, die Zahlungen aus der bereits bestehenden allgemeinen Pflegeversicherung privat zu ergänzen. Auf einem Koalitionsgipfel einigte man sich auf die finanzielle Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen.