Der Präsident der Republik Costa Rica () ist der Regierungschef und das Staatsoberhaupt der Republik Costa Rica. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, und es werden zusätzlich beide Vizepräsidenten gewählt.
Geschichte
Spanische Kolonisation und Teilstaatlichkeit
Kolonie Spaniens und mexikanische Herrschaft (1609–1821, 1821–1823) Durch die spanische Herrschaft in Costa Rica konnte das Land keinen eigenen Präsidenten stellen. Nach der Unabhängigkeit Mexikos von Spanien gelang es Costa Rica 1821 erstmals einen eigenen Staatschef zu stellen.
Zentralamerikanische Konföderation (1823–1838) Während der Zeit als Teilrepublik in der Zentralamerikanischen Konföderation konnte jede Teilrepublik ihre eigene Regierung bilden, nach dem Vorbild der US-amerikanischen Regierung. Es gab daher einen zentralen Präsidenten der Konföderation sowie weitere Präsidenten der Teilrepubliken.
Freistaat Costa Rica (1838–1848) Nach einem Putsch von Braulio Evaristo Carrillo Colina am 27. Mai 1838 und der folgenden Unabhängigkeit Costa Ricas von der Zentralamerikanischen Konföderation als Freistaat Costa Rica am 14. November 1838 übernahm seine Militärregierung die Ämter. Das Amt des Staatsoberhauptes wurde als Jefe de Estado de Costa Rica (deutsch Chef des Staates Costa Rica) bezeichnet.
Nach der Hinrichtung von José Francisco Morazán Quezada wurde José María Alfaro Zamora zum Staatsoberhaupt ernannt. Unter seiner Regierung wurde eine neue Verfassung geschrieben.
Am 31. August 1848 wurde unter José María Castro Madriz die Erste Republik von Costa Rica ausgerufen, und das Amt des Staatsoberhauptes umbenannt in Presidente de la República.
Erste und Zweite Republik (1848–1948, ab 1948) Das Amt des Präsidenten in seiner aktuellen Form wurde 1848 mit der neuen Verfassung eingeführt. Die Amtszeit wurde mehrmals geändert: sechs Jahre ab 1848, drei Jahre ab 1859 und vier Jahre seit 1871.
Aufgaben und Befugnisse
Qualifikationen Nach Artikel 131 der costa-ricanischen Verfassung sind die folgenden Attribute Voraussetzung, um das Amt des Präsidenten wahrzunehmen.
Ein costa-ricanischer Staatsbürger bei Geburt zu sein; Säkular zu sein; Älter als 30 Jahre alt zu sein
Aufgaben Die Artikel 139 und 140 der costa-ricanischen Verfassung legen die Aufgaben und Befugnisse des Präsidenten fest. Der Artikel 139 legt dabei die alleinigen Rechte und Pflichten des Präsidenten fest; Artikel 140 die Aufgaben die in Kooperation mit den Ministern erfolgen müssen.
Amtsinhaber
Weblinks
Einzelnachweise