Verkehrsgericht war eine Gerichtssendung, die zwischen 1983 und 2001 als Fernsehserie in Spielfilmlänge im ZDF ausgestrahlt wurde.

Titel Ein eigenständiges Verkehrsgericht (vereinzelt in der Serie als Verkehrsschöffengericht und Verkehrsjugendgericht handelnd), wie es der Titel suggeriert, gibt es im deutschen Gerichtsalltag nicht. Strafrechtliche Verkehrsdelikte werden vor dem Amtsgericht vor einem Einzelrichter behandelt, wenn die zu erwartende Strafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Der Einzelrichter kann jedoch auch eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren verhängen, darüber hinaus muss der Fall an eine Strafkammer verwiesen werden. Bei einer Strafandrohung von mindestens einem Jahr oder einer zu erwartenden Strafe von mehr als zwei und bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe wird der Fall ebenfalls vor einem Amtsgericht, dann jedoch vor einem Schöffengericht angeklagt. Diesem gehören neben dem vorsitzenden Berufsrichter auch zwei Schöffen an. Bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren wird der Fall vor einer großen Strafkammer angeklagt. Dies ist jedoch in keiner einzigen Folge der Fall. Der weitere Instanzenweg kann ein Verkehrsdelikt dennoch bis zum Bundesgerichtshof (BGH) führen. Ein Strafurteil wird dort allerdings nur noch im Revisionsverfahren auf Rechtsfehler untersucht, eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt. Zu unterscheiden ist bei einer Verkehrssache zwischen ihrem zivilrechtlichen Teil (etwa Schadensersatz) und dem strafrechtlichen Aspekt (etwa Verstoß gegen StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs). Nur die Strafgerichtsverhandlung wurde in der Sendung gezeigt. Zivilrechtliche Themen und Versicherungsfragen waren Gegenstand der Studiodiskussionen.

Inhalt Regie führten Bruno Jantoss (30 Folgen), Heidi Ramlow (22 Folgen) und Ruprecht Essberger (16 Folgen), von dem bereits die Sendungen Das Fernsehgericht tagt und Ehen vor Gericht stammten. In dem 60- bis 90-minütigen Dokumentarspiel wurden Verhandlungen von fiktiven Verkehrsdelikten nachgestellt. Vor Beginn der Verhandlung wurde das Unfallgeschehen zunächst in einer Spielfilmhandlung präsentiert. Es folgte die hierauf aufbauende Gerichtsverhandlung. Mit der am 1. Dezember 2001 ausgestrahlten Folge wurde das Verkehrsgericht nach 68 Folgen eingestellt.

Darsteller Justizpersonal und Sachverständige wurden unter anderem von Berufsjuristen wie Margarete Nötzel (Staatsanwaltschaft), Guido Neumann, Eckhart Müller, Eugen Menken oder auch Sewarion Kirkitadse (Verteidigung) dargestellt. Der Versicherungsfachmann Wolfgang Hertel, ein Verkehrssicherheitsexperte oder auch ein Schirmherr oder eine Schirmherrin verschiedener Initiativen, darunter auch einmal Hannelore Kohl, wurden während der Verhandlungen von Moderatorin Petra Schürmann (in einer Folge vertreten durch Katja Lührs) zu einzelnen Aspekten des Falles oder der übergeordneten Problematik befragt.

In der Serie hatten als Zeugen oder Angeklagte unter anderem bekannte Schauspieler wie Manon Straché, Eva Kryll, Paul Neuhaus, Andreas Seyferth, Brigitte Grothum, Michel Guillaume oder Martin Semmelrogge einen oder mehrere Auftritte.

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