Das Polizeipräsidium Aalen mit Sitz in Aalen ist das für den Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Landkreis Schwäbisch Hall zuständige Polizeipräsidium der Polizei Baden-Württemberg. Die Dienststelle entstand im Rahmen der Polizeistrukturreform in Baden-Württemberg durch die Zusammenfassung der bisherigen Polizeidirektionen Aalen, Schwäbisch Hall und Waiblingen zu einem Polizeipräsidium am 1. Januar 2014.
Organisation Der Zuständigkeitsbereich umfasst eine Fläche von 3850 km² mit 910.100 Einwohnern.
Das Polizeipräsidium Aalen gliedert sich, wie alle Polizeipräsidien in Baden-Württemberg, in die Direktionen Polizeireviere, Kriminalpolizeidirektion und Verkehrspolizeidirektion. Der Leitungsbereich besteht aus dem Polizeipräsidenten, den Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit, Strategisches Controlling und Qualitätsmanagement sowie dem Führungs- und Einsatzstab, dem Referat Prävention und der Verwaltung. Das Polizeipräsidium hat eine Personalstärke von 1600 Mitarbeitern, davon 1150 Beamten der Schutzpolizei und 240 der Kriminalpolizei.
Direktion Polizeireviere Der Direktion Polizeireviere am Standort des Polizeipräsidiums Aalen sind zehn Polizeireviere (PRev) und den Revieren sind 32 Polizeiposten (Pp) nachgeordnet. Im Einzelnen sind dies:
Polizeirevier Aalen mit den fünf Polizeiposten Aalen-Wasseralfingen, Abtsgmünd, Neresheim, Oberkochen und Westhausen Polizeirevier Backnang mit den drei Polizeiposten Murrhardt, Sulzbach an der Murr und Weissach im Tal Polizeirevier Crailsheim mit den drei Polizeiposten Blaufelden, Fichtenau und Rot am See Polizeirevier Ellwangen mit den zwei Polizeiposten Bopfingen und Tannhausen Polizeirevier Fellbach mit den zwei Polizeiposten Fellbach-Schmiden und Kernen im Remstal Polizeirevier Schorndorf mit den drei Polizeiposten Plüderhausen, Rudersberg und Welzheim Polizeirevier Schwäbisch Gmünd mit den sechs Polizeiposten Heubach, Leinzell, Lorch, Schwäbisch Gmünd-Bettringen, Spraitbach und Waldstetten Polizeirevier Schwäbisch Hall mit den vier Polizeiposten Bühlertann, Gaildorf, Ilshofen und Mainhardt Polizeirevier Waiblingen mit den drei Polizeiposten Remshalden, Waiblingen-Hohenacker und Weinstadt Polizeirevier Winnenden mit dem Polizeiposten Schwaikheim Verkehrspolizeiinspektion Kirchberg an der Jagst
Weiterhin nachgeordnet sind die Führungsgruppe, die Polizeihundeführerstaffel und die Einheit Gewerbe und Umwelt.
Die Verkehrspolizeidirektion wurde der Schutzpolizeidirektion Aalen untergliedert. Der Verkehrspolizeiinspektion Kirchberg an der Jagst sind nachgeordnet:
Verkehrsdienst Aalen mit Verkehrsdienst Außenstelle Backnang Verkehrsdienst Kirchberg/Jagst Backnang
Kriminalpolizeidirektion Die Kriminalpolizeidirektion (KPDir) hat ihren Sitz in Waiblingen. Innerhalb der KPDir sind acht verrichtungsorientierte Kriminalinspektionen (K) und zwei Kriminalkommissariate (KK) eingerichtet.
Führungsgruppe
Kriminalinspektion 1 – Kapitaldelikte, Sexualdelikte, Amtsdelikte Kriminalinspektion 2 – Raub, Eigentums- und jugendspezifische Kriminalität, Zentrale Integrierte Auswertung Kriminalinspektion 3 – Wirtschaftskriminalität, Korruption, Umweltdelikte Kriminalinspektion 4 – Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität Kriminalinspektion 5 – Cybercrime und Digitale Spuren Kriminalinspektion 6 – Staatsschutz Kriminalinspektion 7 – Einsatz- und Ermittlungsunterstützung, Kriminaldauerdienst, Datenstation Kriminalinspektion 8 – Kriminaltechnik Kriminalkommissariat Aalen Kriminalkommissariat Schwäbisch Hall
Kritik / Fehlverhalten Beim Polizeipräsidium Aalen sind nach wiederholt Verhaltensauffälligkeiten beziehungsweise Vorfälle aufgefallen, die als übergriffig oder unangemessen anzusehen sind, weshalb das die Führung des Polizeipräsidiums in erhebliche Kritik geraten ist.
Polizeirevier Winnenden Februar 2023: Ein Polizeibeamter aus dem Raum Winnenden soll einer früheren Bekannten über Facebook eine sexuelle Forderung gestellt und ihr gedroht haben, sie beim Jugendamt zu melden, sollte sie auf diese Forderung nicht eingehen. Die Frau fühlte sich dadurch bedroht und erstattete Anzeige. Darüber hinaus installierte der Beamte in seinem Schlafzimmer eine Kamera, die nach seinen Angaben der Dokumentation beziehungsweise Analyse seiner Schlafprobleme dienen sollte. Die Kamera lief jedoch auch, als er im Mai 2023 mit einer Frau Geschlechtsverkehr hatte – ohne deren Wissen und Einverständnis. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung stellten die Ermittler entsprechende Aufnahmen sicher. Dabei entstand zudem der Verdacht, dass möglicherweise weitere Frauen betroffen sein könnten. Da dem Beamten zunächst eine Geldstrafe von mehr als 13.000 Euro (120 Tagessätze zu jeweils 110 Euro) sowie erhebliche disziplinarrechtliche Konsequenzen für sein berufliches Fortkommen drohten, strebte er eine Reduzierung der Anzahl der Tagessätze an. Gegen den erlassenen Strafbefehl legte er daher Einspruch ein. Im Verlauf des Verfahrens äußerte sich der Beamte insbesondere zu seinen Schlafproblemen sowie zu möglichen psychischen Belastungen, die nach seiner Darstellung zu seinem Verhalten beigetragen haben könnten. So soll die Kamera unter anderem zur Dokumentation der von ihm geschilderten Schlafprobleme aufgestellt worden sein. Unklar blieb jedoch, weshalb die Kamera auch während des Geschlechtsverkehrs mit der Frau eingeschaltet war und weshalb dabei Aufnahmen entstanden, ohne dass die Betroffene hiervon wusste. In der anschließenden Hauptverhandlung verurteilte Richter Armin Blattner den Polizeibeamten wegen des ihm zur Last gelegten Sachverhalts zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 110 Euro, mithin insgesamt 9.900 Euro.
Dezember 2023: Ein Polizeihauptkommisar des Polizeireviers Winnenden machte eineEingabe war unter anderem die Anregung, eine rechtliche Betreuung einzurichten und in diesem Zusammenhang die Wirksamkeit beziehungsweise die weitere Geltung einer notariell beglaubigten General- und Vorsorgevollmacht zu überprüfen bzw. deren Verwendung einzuschränken oder die Vollmacht abzunehmen. Zur Begründung wurden von Seiten des beamtens unter anderem eine weitgehende psychische Erkrankung sowie ein vermeintlich „kindlich gestörtes Abhängigkeitsverhältnis“ zur Mutter angeführt. Die Abgabe derart weitreichender Bewertungen durch den Polizeihauptkommisar war weder durch seine dienstlichen Aufgaben noch durch seine gesetzlichen Befugnisse gedeckt. Vielmehr wurden hierbei die Grenzen polizeilicher Zuständigkeit überschritten. Dies gilt insbesondere, soweit gegenüber einem Gericht medizinisch oder psychologisch anmutende Einschätzungen abgegeben wurden, ohne dass hierfür eine entsprechende fachliche Qualifikation oder belastbare fachliche Grundlage bestand. { | Gericht = Amtsgericht Ludwigsburg - Betreuungsgericht | Datum = 24.01.2024 | Aktenzeichen = 13 XVII 19/24 }
Polizeirevier Fellbach Januar 2022: EIn frühere Polizeihauptmeister aus Fellbach wurde beschuldigt, einen Bekannten aus dem Umfeld der ’Ndrangheta zu einem Angriff auf seinen Vorgesetzten angestiftet und unerlaubt Polizeidaten weitergegeben zu haben. Im ersten Verfahren wurde er freigesprochen, da sein Vorsatz nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Im zweiten Verfahren ging es um die unerlaubte Abfrage von Daten zu einem Mann, der mit einem Anschlag auf ein Restaurant in Weinstadt in Verbindung gebracht wurde. Der Verteidiger verwies auf eine mögliche Schuldunfähigkeit wegen einer manischen Phase. Die Staatsanwaltschaft widersprach, konnte das Gericht damit jedoch nicht überzeugen.
Weblinks Offizielle Internetpräsenz des Polizeipräsidiums Aalen Polizeipräsidium Aalen im Serviceportal BW
Einzelnachweise
Aalen Kategorie:Organisation (Aalen) Kategorie:Polizei (Baden-Württemberg) Kategorie:Behördengründung 2014