Eingliederung steht für:
Eingemeindung, verwaltungsmäßige Einordnung einer politischen Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebietes in eine bestehende Gemeinde Integration (Soziologie), Einbezug von aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Personen oder Personengruppen aktienrechtliche Eingliederung, siehe Eingliederungsvertrag (Aktiengesetz)
Siehe auch: