Die Liste der Schutzgebiete in Tettnang enthält die Statistik aller Schutzgebiete – Natur- und Landschaftsschutzgebiete, FFH- und SPA-Gebiete, Bann- und Schonwälder, Naturdenkmale und Biotope – in der baden-württembergischen Stadt Tettnang im Bodenseekreis in Deutschland.

Erklärung In den Tabellenköpfen der Listen werden folgende Überschriften und Abkürzungen verwendet: SG-Nr.: Schutzgebietsnummer gemäß der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Name: offizieller Name des Schutzgebiets gemäß der LUBW Ort: Ortsteil/Gemarkung/Flurstück, in dem das jeweilige Schutzgebiet liegt Größe: Fläche in Hektar (1 Hektar = 10.000 m²) des jeweiligen Schutzgebiets, gerundet auf eine Nachkommastelle, bzw. zwei bei den Biotopen Höhe ü. NHN: gibt die geographische Höhe in Meter über Normalhöhennull an TK: gibt die Nummer/n der jeweiligen Topografischen Karte/n, in der/denen das Schutzgebiet verzeichnet ist, an NR: gibt den Naturraum, in dem das Schutzgebiet liegt, an; „BB“ = Bodenseebecken; „OH“ = Oberschwäbisches Hügelland; „WA“ = Westallgäuer Hügelland KO: Angabe der geographischen Koordinaten des jeweiligen Schutzgebiets; verlinkt, öffnet Karte Erfassung: Datum der jeweiligen Erfassung/Aufnahme in das entsprechende Schutzgebietsverzeichnis Bemerkung/en: Beschreibungen usw. zum jeweiligen Schutzgebiet Bild: Foto des jeweiligen Schutzgebiets Alle angegebenen Daten mit Stand vom 19. Oktober 2011

Schutzgebiete Naturschutzgebiete Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Naturschutzgebiete innerhalb Tettnangs; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.

SG-Nr. Name Ort/e Größe[ha] Höheü. NHN TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild 4.282 Argen KressbronnNeukirchTettnang 296,3FN: 234,8RV: 61,5 395–496 832383248423 BBWA 53.1136015 16.12.1997 Weitere Teile des Gebiets im Landkreis Ravensburg;drittgrößter Zufluss des Bodensees zentriert|200x200px 4.206 Birkenweiher Tettnang 12,9 510 8323 WA 53.1136015 20.07.1992 Kleinseggenried, das zahlreichen seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet zentriert|200x200px 4.219 Buchbach NeukirchTettnang 7,1 490 8323 WA 53.1136015 20.03.1993 Ökosystem mit naturnahen Kreuzweiherbach, Pfeifengras- und Feuchtwiesen, Tümpel und Hangquellmoor zentriert|200x200px 4.238 Hirrensee Tettnang 16,3 510 8323 WA 53.1136015 20.02.1994 reich strukturiertes Ökosystem mit Flachmoor, Pfeifengrasstreu- und Streuobstwiesen zentriert|200x200px 4.268 Knellesberger Moos MeckenbeurenTettnang 39,4FN: 32,0RV: 7,4 519–541 82238323 WA 53.1136015 28.08.1996 Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;weites Wiesental mit fast durchgängig frei mäandrierender Schwarzach zentriert|200x200px 4.232 Loderhof-Weiher Tettnang 10,4 500 8323 WA 53.1136015 24.11.1993 Ökosystem aus Pfeifengrasstreu-, Nass- und Feuchtwiesen, Grünlandflächen, Einzelbaumbeständen und Gehölzstrukturen, feuchter Waldlichtung, Hangquellmoorbereich und Verlandungsflachmoor zentriert|200x200px 4.220 Matzenhauser Mahlweiher Tettnang 9,2 500 8323 WA 53.1136015 01.04.1993 reich strukturiertes Ökosystem, bestehend aus Hangquellmoor, Pfeifengrasstreu-, Feuchtwiesen und bewaldeter Endmoräne zentriert|200x200px 4.310 Schachried KressbronnTettnang 11,0 480 8323 WA 53.1136015 15.02.2005 Niedermoorbereiche von gemeinschaftlicher Bedeutung zentriert|200x200px 4.025 Wasenmoos Tettnang 26,7 465 82238323 BBOH 53.1136015 18.10.1939 Flach- und Übergangsmoor auf einer würmeiszeitlichen Talwasserscheide, größtenteils abgetorft, mit Birken-Bruchwald zentriert|200x200px

Landschaftsschutzgebiete Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. Paragraph 26 des BNatSchG legt fest, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Landschaftsschutzgebiete innerhalb Tettnangs; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.

SG-Nr. Name Ort/e Größe[ha] Höheü. NHN TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild 4.35.040 Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue LangenargenNeukirchTettnang 1.621,0 400–575 832383248423 BB 53.1136015 16.12.1997 geologische Einheit des Urstromtals der Argen zentriert|200x200px 4.35.008 Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler Tettnang 37,0 500–551 83238324 WA 53.1136015 10.09.1954 ein von Endmoränenwällen eingerahmtes, schilfbewachsenes Flachmoor 4.35.023 Höhe 493,8 südlich Tettnang bei Schäferhof Tettnang 7,1 494 8323 WA 53.1136015 24.12.1954 Schmelzwasserkuppe von geologischer Bedeutung aus der Zeit des Spätglazials des Rheingletschers zentriert|200x200px 4.35.039und4.36.073 Knellesberger Moos MeckenbeurenRavensburgTettnang 22,0FN: 14,4RV:7,6 519–541 8223 WA 53.1136015 28.08.1996 zwei TeilflächenErgänzungsraum und Pufferzone für das gleichnamige NSG zentriert|200x200px 4.35.034 Seenplatte und Hügelland südlich der Argen und Nonnenbachtal KressbronnTettnang 968,0 83238324 BBWA 53.113601553.1136015 19.06.1986 zwei Teilflächen;Kuppenlandschaft mit Seen, Bachtälern und bewaldeten Hügeln zentriert|200x200px 4.35.026 Spätwürmeiszeitliche Terrassen zwischen Burnau, Prestenberg, Vorderreute, Buch und Krumbach Tettnang 23,0 527 OH 53.1136015 25.01.1963 flussgeschichtlich bedeutsame spätwürmeiszeitliche Terrassen zentriert|200x200px 4.35.021 Tettnanger Wald mit Hochwacht, Krüntenbühl, Reichenbühl, Argenhardter Kopf, Schoos und Steilrand des Argentales an dem Schwandenbogen LangenargenTettnang 701,0 430–541 BBOH 53.1136015 19.09.1954 landschaftlich bedeutungsvolle Punkte von geologischer Bedeutung für die Geschichte des Spätglazials zentriert|200x200px

FFH-Gebiete

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH- oder Habitatrichtlinie, ist eine 1992 beschlossene Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle FFH-Gebiete innerhalb Tettnangs. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr. Name Ort/e Größe[ha] Höheü. NHN TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild DE8323342 Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau sechs Gemeinden im Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg 508,5FN: 416,4RV: 91,1 394–564 832383248423 BBWA 53.1136015 01.01.2005 Naturnahe, alpin beeinflusste Flusslandschaft mit angrenzenden bzw. nahegelegenen naturnahen Seen und Niedermoorkomplexen zentriert|200x200px DE8324341 Moore und Weiher um Neukirch vier Gemeinden im Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg 240,0FN: 201,7RV: 38,3 478–580 822483238324 BBWA 53.1136015 01.01.2005 Moore, Weiher und Seen in den Senken der Jungmöränenlandschaft um Neukirch, teils im Offenland, teils im Wald zentriert|200x200px DE8323341 Schussenbecken und Schmalegger Tobel zwölf Gemeinden im Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg 904,8FN: 204,3RV: 700,5 – BBOH 53.1136015 01.01.2005 Zusammenhängendes Fließgewässersystem mit Gräben, naturnahen und ausgebauten Bächen zentriert|200x200px

Vogelschutzgebiete

Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die Europäischen Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Da die Umsetzung seitens der EU-Mitgliedsstaaten teils nur sehr langsam voranging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte Important Bird Areas benannt, die man zur Ausweisung als Europäische Vogelschutzgebiete vorschlug.

In Tettnang ist kein Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Bannwälder

Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Im § 32 des Waldgesetzes wird der Bannwald in Baden-Württemberg als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert.

In Tettnang ist kein Bannwald ausgewiesen.

Schonwälder

Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet. Schonwald wird in § 32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert: „Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Die Forstbehörde legt Pflegemaßnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest.“Waldgesetz für Baden-Württemberg (PDF) bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

In Tettnang ist kein Schonwald ausgewiesen.

Naturdenkmale