Ein Bibliothekskatalog ist ein Verzeichnis der in einer Bibliothek vorhandenen Publikationen (vor allem Bücher, aber auch DVDs, Zeitschriften usw.) und Sammlungsobjekte (Gemälde, Globen usw.).
Es gibt verschiedene Arten von Bibliothekskatalogen. Früher wurden die vorhandenen Publikationen etwa in dazu vorgesehene Buchbände eingetragen (Bandkatalog) oder auf je einem Zettel notiert und die Zettel danach alphabetisch geordnet (Zettelkatalog). Die heute mit Abstand verbreitetste Form ist der OPAC (Online Public Access Catalogue). Ein OPAC ist ein elektronischer Bibliothekskatalog, der über Computer erstellt und abgerufen wird.
Die katalogisierten Publikationen können im Katalog nach unterschiedlichen Merkmalen (Anfangsbuchstaben, Themengebiet, Standort in der Bibliothek usw.) geordnet werden. Zu unterscheiden sind hier der nach Verfassern und Elementen des Titels geordnete Alphabetische Katalog, der systematisch oder nach Schlagwörtern geordnete Sachkatalog und der die Buchaufstellung verzeichnende Standortkatalog.
Der Arbeitsvorgang zur Erstellung eines Bibliothekskatalogs ist die Katalogisierung, die im Katalog verzeichnete Beschreibung einer Publikation heißt Katalogisat. Katalogisate können durch Inhaltsverzeichnisse, Titelseitenabbildungen, Volltexte, Links usw. bis zu einer digitalen Bibliothek ausgebaut werden (Kataloganreicherung). Sollen im aktuellen Katalog noch nicht verzeichnete Altbestände erfasst werden, können die Daten älterer Kataloge übernommen (Retrokonversion) oder die betreffenden Medien einzeln neu katalogisiert (Retrokatalogisierung) werden.
Wortherkunft Das deutsche Wort Katalog leitet sich vom altgriechischen κατάλογος (katálogos)Henry George Liddell, Robert Scott: A Greek-English Lexicon, 9. Auflage, Clarendon Press, Oxford 1940 (online). und vom lateinischen catalogus ab, welche mit ‚Aufzählung‘, ‚Verzeichnis‘, ‚Liste‘ oder ‚Register‘ übersetzt werden können. In der Antike selbst hat man Bibliothekskataloge jedoch mit anderen, bedeutungsähnlichen Wörtern bezeichnet. Im Griechischen hießen sie pinakes und im Lateinischen indices.Klaus Haller: Katalogkunde. Eine Einführung in die Formal- und Sacherschliessung. 3., erweiterte Auflage, Saur, München 1998, S. 17.
Katalogarten
Mit der zur Verfügung stehenden Technik haben sich auch Bibliothekskataloge verändert. Bis zur Einführung der Schreibmaschine wurde handschriftlich katalogisiert, heute werden die Medien über Computer in dazu eingerichtete bibliographische Datenbanken eingegeben.
Übersicht Bandkatalog Blattkatalog Zettelkatalog Mikrofichekatalog CD-ROM-Katalog Imagekatalog OPAC Eine frühe, bereits im Mittelalter verwendete Katalogform war der Bandkatalog. Er besteht aus zunächst leeren Buchbänden, in welche nach und nach die Medien der Bibliothek eingetragen werden. Bandkataloge waren bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die verbreitetste Katalogart, als sie durch den aufkommenden Zettelkatalog abgelöst wurden.
Ein Blattkatalog besteht aus einzelnen Katalogblättern, die in Schnellheftern, Klemmmappen, Ringbüchern oder Folienhüllen gesammelt werden. Er wurde in Listenform geführt und ist heute kaum noch in Gebrauch.
Der Zettelkatalog (oder Kartenkatalog) war lange Zeit die dominierende Katalogart. Er besteht aus Katalogkarten, wobei auf jedem Zettel genau eine der in der jeweiligen Bibliothek vorhandenen Publikationen angeführt ist und jede Publikation mindestens einen Zettel erhält. Die Zettel werden meist in extra dafür angefertigten Katalogkästen nach dem Alphabet geordnet aufbewahrt. Der Zettelkatalog wurde vom heute gebräuchlichen elektronischen Bibliothekskatalog verdrängt, ist in vereinzelten Bibliotheken aber immer noch in Gebrauch. Eine Sonderform des Zettelkatalogs ist der Kapselkatalog.
Ein Mikrofichekatalog besteht aus postkartengroßen Mikrofiches, auf denen die Titelaufnahmen abgebildet sind. Die Abbildungen sind extrem verkleinert und können mit bloßem Auge nicht gelesen werden. Der Mikrofichekatalog wurde von elektronischen Katalogen verdrängt und ist nur mehr vereinzelt in Gebrauch.
Ein CD-ROM-Katalog besteht aus CD-ROMs, auf denen die Katalogdaten in maschinenlesbarer Form abgespeichert sind. CD-ROM-Kataloge sind heute kaum noch in Gebrauch.
Imagekataloge (kurz IPAC für ) sind öffentlich zugängliche Online-Kataloge, die aus Scans alter Katalogkarten bestehen.
Ein OPAC ist die heute maßgebliche und mit Abstand am weitesten verbreitete Katalogart. OPACs ermöglichen es dem Benutzer jederzeit auf die Katalogdatenbank der jeweiligen Bibliothek zuzugreifen, heute meist auch über das Internet. Üblich ist inzwischen ein Zugang über das WWW mit Suchfeldern, in denen man den Bibliothekskatalog standardmäßig mindestens nach Personen, Buchtiteln, Körperschaften, Schlagwörtern, ISBNs, Verlagen und Erscheinungsjahren durchsuchen kann.
Ordnungsprinzipien Übersicht Alphabetischer Katalog Schlagwortkatalog Stichwortkatalog Systematischer Katalog Standortkatalog Im Gegensatz zu elektronischen Katalogen wie dem OPAC war es bei älteren Katalogarten wichtig, nach welchem Ordnungsprinzip die Katalogisate sortiert waren. Die Sortierung der Katalogisate entschied, ob man ein gesuchtes Werk unter dem Anfangsbuchstaben des Autors, unter dem betreffenden Wissenschaftsgebiet oder einem passenden Schlagwort finden konnte. In alphabetischen Katalogen sind die Publikationen nach dem Anfangsbuchstaben der Titel oder der Autoren geordnet, in Schlagwortkatalogen nach dem Anfangsbuchstaben der Schlagwörter, in Stichwortkatalogen nach Stichwörtern, in systematischen Katalogen nach Themengebieten (Astronomie, Sport usw.) und in Standortkatalogen nach dem Standort der Publikation in der Bibliothek (Raum, Regal, Fach, Signatur usw.). In elektronisch aufbereiteten Katalogen gab es ein "Permutiertes Register".
Umfang Neben Katalogen, die die Publikationen genau einer Bibliothek anführen, gibt es auch solche, die nur einen bestimmten Teil dieser Publikationen beinhalten (Teil- und Spezialkataloge). Umfangreicher als gewöhnliche Kataloge sind hingegen Zentral- und Metakataloge, in denen die Publikationen mehrerer Bibliotheken verzeichnet sind.
Teilkataloge und Spezialkataloge Teilkataloge verzeichnen ganz bestimmte Teile oder Gruppen des Bestandes, diese Medien sind zumeist auch im Hauptkatalog verzeichnet. Beispiele sind der Katalog der Lesesaalhandbibliothek, Katalog der Lehrbuchsammlung, regionalkundliche Kataloge oder Stoffkreiskataloge für Belletristik in öffentlichen Bibliotheken. Im Gegensatz dazu verzeichnen Spezialkataloge Sondergruppen des Bestandes, die nur hier verzeichnet werden. Beispiele dafür sind Kataloge für Inkunabeln, Handschriften, Musikalien, Landkarten, audiovisuelle Medien und manchmal auch Periodika.
Zentralkataloge und Metakataloge Zentralkataloge verzeichnen den Bestand mehrerer Bibliotheken, ihre Hauptaufgabe ist der Besitznachweis im Bestand mehrerer Bibliotheken. Zur Kennzeichnung der einzelnen Bibliotheken werden numerische oder alphanumerische Bibliothekssigel verwendet, zum Beispiel 15=Universitätsbibliothek Leipzig. Hierzu gehören auch Gesamtkataloge einzelner Universitäten, in denen die Bestände der Zentralbibliothek und der am Ort befindlichen Instituts-, Seminar- und Fakultätsbibliotheken nachgewiesen sind.Klaus-Dieter Dorsch: Gesamtkataloge in Baden-Württemberg. Die lokalen Monographien-Gesamtkataloge im Bezugsnetz mehrschichtiger Hochschulbibliothekssysteme in Baden-Württemberg (= Heidelberger Bibliotheksschriften, Bd. 21). Universitätsbibliothek Heidelberg 1985, ISBN 3-927705-03-9.
Sie sind Hilfsmittel für den Leihverkehr. Man unterscheidet zwischen örtlichen oder institutionellen Zentralkatalogen, regionalen, nationalen, internationalen und fachlichen Zentralkatalogen sowie Verbundkatalogen.
Ein nationaler Zentralkatalog verzeichnet die Bestände der wichtigsten Bibliotheken eines Landes. Ein Beispiel hierfür ist der National Union Catalog in den USA. In Deutschland hat sich kein alle Publikationsformen umfassender Zentralkatalog entwickelt. Der 1902 begonnene Deutsche Gesamtkatalog gedieh nur bis zum Buchstaben B und wurde während des Zweiten Weltkrieges abgebrochen.Bernd Hagenau: Der deutsche Gesamtkatalog. Vergangenheit und Zukunft einer Idee (= Beiträge zum Buch- und Bibliothekswesen, Bd. 27). Harrassowitz, Wiesbaden 1988, ISBN 3-447-02826-2. Lediglich für Periodika gibt es mit der Zeitschriftendatenbank ein umfassendes Verzeichnis der in deutschen Bibliotheken vorhandenen Bestände.
Ein internationaler Zentralkatalog führt den Bestandsnachweis für bestimmte Medien auf internationaler Ebene. Ein Beispiel dafür ist der Gesamtkatalog der Wiegendrucke, ein Nachweis aller bis 1500 in Europa hergestellter Bücher mit Besitzangaben der Bibliotheken weltweit. Dieser wurde 1904 angefangen und befindet sich in der Staatsbibliothek zu Berlin.
Ein fachlicher Zentralkatalog erbringt den Bestandsnachweis mehrerer Bibliotheken für ein Fachgebiet. Ein Beispiel hierfür ist der Katalog der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin in Köln.
Die letzte Kategorie des Zentralkataloges ist der Verbundkatalog.
Als Metakatalog werden verschiedene Arten von Bibliothekskatalogen bezeichnet, die mehr als die Bestände einer einzigen Bibliothek nachweisen. Dabei lassen sich Metasuchmaschinen, die Suchanfragen an verschiedene Kataloge weiterleiten (beispielsweise der Karlsruher Virtuelle Katalog), unterscheiden von Aggregatoren, die Inhalte verschiedener Kataloge in eine Datenbank zusammenführen (beispielsweise OAIster) und Verbundkataloge, in denen verschiedene Bibliotheken gemeinsam ihre Bestände katalogisieren.
Organisation Regelwerke und Datenformate Zur einheitlichen Erstellung von Katalogen werden seit dem 19. Jahrhundert bibliothekarische Regelwerke angewendet. Im Zuge der elektronischen Katalogisierung kam es zur Etablierung einheitlicher bibliographischer Datenformate, wie dem heute international verbreiteten MARC-Format.
Katalogabbruch Vor der Einführung elektronischer Kataloge kam es in allen größeren Bibliotheken bei gravierenden Umstellungen (etwa auf ein neues Regelwerk oder auf eine andere Katalogart) zu Katalogabbrüchen. Dabei wurde der aktuell geführte Katalog abgebrochen und ein neuer Katalog begonnen. Nicht immer konnte der alte Katalog in den neuen eingearbeitet werden, weshalb in vielen Bibliotheken verschieden alte Kataloge nebeneinander existieren.Klaus Haller: Katalogkunde. Eine Einführung in die Formal- und Sacherschliessung, 3., erweiterte Auflage, Saur, München 1998, S. 69 f.
Dienst- und Publikumskatalog Ursprünglich waren Bibliothekskataloge ausschließlich Arbeitsinstrumente für Bibliothekare. Erst am Anfang des 20. Jahrhunderts schuf man sogenannte Publikumskataloge, die von Besuchern eingesehen werden konnten. Die meist qualitativ besseren bibliotheksinternen Kataloge nannte man nun Dienstkataloge. Mit der Einführung elektronischer Kataloge wurde die Führung getrennter Kataloge überflüssig. Bibliotheken, die noch nicht alle Bestände elektronisch erfasst haben, machen meist ihre ehemaligen Dienstkataloge öffentlich zugänglich.Klaus Haller: Katalogkunde. Eine Einführung in die Formal- und Sacherschliessung. 3., erweiterte Auflage, Saur, München 1998, S. 67–69.
Geschichte Antike Die Größe einiger antiker Bibliotheken machte bereits Ordnungssysteme notwendig, die es ermöglichten, ein gewünschtes Werk aus der Masse herauszusuchen oder die verfügbare Literatur zu einem bestimmten Thema ausfindig zu machen. Da kein antiker Bibliothekskatalog erhalten ist, weiß man von ihnen nur aus Erwähnungen in antiken Quellen, wo sie von griechischen Autoren als pinakes und von römischen als indices bezeichnet werden. In drei antiken Schriften erwähnt ist beispielsweise der Katalog der Bibliothek von Pergamon. Informationen zur Katalogisierung in der Bibliothek von Alexandria sind gemeinsam mit Informationen über die Tätigkeit des Gelehrten und bedeutenden Dichters Kallimachos von Kyrene überliefert.