Der 1. Wehrdienstsenat ist ein Spruchkörper des Bundesverwaltungsgerichts. Er ist einer von zwei Wehrdienstsenaten, die beim Bundesverwaltungsgericht gebildet wurden und als Berufungsinstanzen für die beiden Truppendienstgerichte dienen.

Zuständigkeit Dem Senat sind folgende Aufgaben zugewiesen:

die Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung einschließlich des Entschädigungsrechts nach Art. 19 ÜberlVfRSchG die Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz die Verfahren nach dem Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Besetzung Der Senat ist gegenwärtig mit folgenden drei Berufsrichtern besetzt.

Vorsitzender: Richard Häußler (zugleich Vorsitzender des 2. Wehrdienstsenats) Stellvertretende Vorsitzende: Stefan Langer Beisitzerin: Martina Eppelt Beisitzer: Andreas Koch

Der Wehrdienstsenat entscheiden in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Sie werden aus den Soldaten oder früheren Soldaten ausgelost, die den Truppendienstgerichten als ehrenamtliche Richter benannt sind.

Vorsitzende Nr. Name (Lebensdaten) Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit 1 Franz Scherübl (1904–1999) 1. Oktober 1967 31. Juli 1972 2 Jürgen Saalmann (1928–2015) 18. Oktober 1972 30. November 1993 3 Herbert Seide (1932–2022) 1. Dezember 1993 30. Juni 1997 4 Joachim Maiwald (* 1937) 10. Juli 1997 30. Juni 2002 5 Rainer Pietzner (* 1943) 14. August 2002 31. Juli 2006 6 Hartmut Golze (* 1947) 31. Oktober 2006 31. März 2012 7 Sibylle von Heimburg (* 1951) 10. Juli 201230. April 2017NordÖR 2017, 327 8 Richard Häußler (* 1962) 23. Mai 2017

Geschichte Der 1. Wehrdienstsenat wurde im Zusammenhang mit der Gründung der Bundeswehr eingerichtet. Aufgrund des Viermächte-Status von Berlin konnte er nicht am damaligen Sitz des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin-Charlottenburg eingerichtet werden, sondern war als auswärtige Kammer in München.Verordnung über den Sitz der Wehrdienstsenate vom 30. August 1957 (BGBl. I S. 1330) Im Zuge des Umzugs des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig im Jahr 2002 verlegte auch der 1. Wehrdienstsenat dorthin.Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig vom 24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2371)

Einzelnachweise

Wehrdienstsenat