mini|300px|Muster des Stimmzettels der Volksbefragung mini|300px|Wahllokal am Passeig de Gràcia No. 107 in Barcelona für im Ausland wohnende Katalanen am 9. November 2014

Die Volksbefragung über die politische Zukunft Kataloniens 2014 war eine von der katalanischen Regionalregierung offiziell als „Bürgerbeteiligungsprozess“ bezeichnete Abstimmung über die politische Zukunft der Region am 9. November 2014.

Zunächst hatte die Regionalregierung im September 2014 für diesen Tag per Dekret eine förmliche Volksbefragung angesetzt. Den Bürgern Kataloniens sollte in der Volksbefragung folgende Frage vorgelegt werden: „Wollen Sie, dass aus Katalonien ein Staat wird?“ Wer diese Frage mit „ja“ beantwortet, sollte sich noch zu einer zweiten Frage äußern, nämlich: „Wollen Sie, dass dieser Staat unabhängig ist?“ Die Befragung sollte konsultativ sein, also keine direkten Rechtswirkungen entfalten. Zu einer solchen förmlichen Volksbefragung ist es aber nicht gekommen, weil das Dekret aufgrund eines von der spanischen Regierung beim Verfassungsgericht gestellten Normenkontrollantrags außer Vollzug gesetzt wurde.

Stattdessen leitete die Regionalregierung ohne jede gesetzliche Grundlage den Bürgerbeteiligungsprozess mit einer „alternativen Abstimmung“ ebenfalls am 9. November 2014 ein, bei der dieselben Stimmzettel verwendet wurden. Am 9. November 2014 beteiligten sich nach Angaben der Regionalregierung etwa ein Drittel der hierzu Berechtigten an der Abstimmung. Von diesen stimmten etwa 80 % für eine Unabhängigkeit der Region von Spanien (beantworteten also beide Fragen mit „Ja“). In der spanischsprachigen Presse wurde für die Abstimmung überwiegend der Begriff consulta soberanista oder einfach 9-N (für 9. November) gebraucht.

Katalonien als Autonome Gemeinschaft in Spanien Seit 1979 hat die Region Katalonien den Status einer Autonomen Gemeinschaft in Spanien. Die Autonomen Gemeinschaften sind in ihrer Kompetenzausstattung mit den deutschen Bundesländern vergleichbar und verfügen auch über weitreichende Gesetzgebungszuständigkeiten. Allerdings handelt es sich bei ihnen formell nicht um Gliedstaaten, da Spanien kein Bundesstaat ist. Die politischen Institutionen Kataloniens sind unter dem traditionellen Namen Generalitat de Catalunya zusammengefasst und umfassen das Regionalparlament (Parlament de Catalunya), den von diesem gewählten Ministerpräsidenten (President de la Generalitat) und die von diesem gebildete Regierung (Govern).

Autonomiestatut von 2006 und Urteil des Verfassungsgerichts 2006 war für die Region Katalonien ein neues Autonomiestatut in Kraft getreten. Bei den Autonomiestatuten handelt es sich um die „Verfassungen“ der Autonomen Gemeinschaften, insbesondere sind sie für die Kompetenzverteilung zwischen dem spanischen Staat und den Regionen von Bedeutung. Die Verabschiedung und Änderung der Autonomiestatute erfordert die Zustimmung sowohl des jeweiligen Regionalparlaments als auch des spanischen Parlaments und im Falle Kataloniens der anschließenden Annahme in einer Volksabstimmung in der Region.

In der Volksabstimmung vom 18. Juni 2006 sprachen sich 73,9 % der Wähler (bei einer Abstimmungsbeteiligung von 49 %) für das neue Statut aus. Der Text war durch das spanische Parlament erst nach teils gravierenden Änderungen bestätigt worden. Nach Unterzeichnung durch König Juan Carlos I. trat das Gesetz am 9. August 2006 in Kraft.

Gegen das neue Autonomiestatut richtete die konservative PP einen Normenkontrollantrag, in dem diese die Verfassungsmäßigkeit von 114 der insgesamt 223 Artikel des Gesetzeswerks anzweifelte. Das Urteil des Verfassungsgerichts wurde nach einer Verfahrensdauer von vier Jahren erst am 28. Juni 2010 verkündet. In diesem erklärte das Gericht aber lediglich 14 Bestimmungen des Autonomiestatuts für verfassungswidrig und bestimmte für 27 weitere, wie diese verfassungsgemäß auszulegen seien, und wies den Antrag in seinen sonstigen Punkten ab. Dennoch wurde es von weiten Teilen der öffentlichen Meinung in Katalonien heftig kritisiert.

Entwicklungen in der IX. Legislaturperiode des Regionalparlaments (2010–2012) Im November 2010 wurde in Katalonien ein neues Regionalparlament gewählt, und eine Minderheitsregierung der katalanisch-bürgerlichen CiU unter Artur Mas löste die seit 2003 regierende Linkskoalition aus PSC, ERC und ICV-EUiA ab.

Mitbedingt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise, spitzten sich in dieser Legislaturperiode die Gegensätze zwischen der spanischen Regierung und der Regierung Kataloniens zu, insbesondere nachdem im Dezember 2011 in Madrid die konservative PP mit Ministerpräsident Mariano Rajoy die sozialdemokratische PSOE an der Regierung abgelöst hatte. So lehnte Rajoy es ab, in Verhandlungen über einen finanziellen Sonderstatus Kataloniens (ähnlich dem des Baskenlandes und Navarras; vgl. Finanzbeziehungen zwischen dem Staat und den Autonomen Gemeinschaften) einzutreten.

mini|hochkant|Die Estelada, die Fahne der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung, an einem Gebäude auf dem Passeig de Gràcia in Barcelona während der Demonstration vom 11. September 2012

Am 11. September 2012, dem Nationalfeiertag Kataloniens, fand in Barcelona unter dem Motto „Catalunya nou Estat d’Europa“ („Katalonien, ein neuer Staat Europas“) eine Demonstration der Unabhängigkeitsbewegung statt. Der Zustrom übertraf die Erwartungen erheblich. Die Teilnehmerzahl betrug (je nach Quelle) zwischen 600.000 und 2 Mio. (also zwischen 8 und 25 % der Gesamteinwohnerzahl der Region). Am nächsten Tag äußerte Ministerpräsident Artur Mas im Rahmen einer offiziellen Erklärung, dass jetzt die Zeit gekommen sei, Katalonien mit „staatlichen Strukturen“ zu versehen.

In der Generaldebatte über die Politik seiner Regierung kündigte Mas am 25. September 2012 im Regionalparlament an, Neuwahlen für den 25. November 2012 anzuberaumen. Er begründete dies mit der außergewöhnlichen Lage, die mit der Massendemonstration vom 11. September und der Weigerung des spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy (PP), in Verhandlungen über den pacto fiscal einzutreten, entstanden sei. In dieser Debatte nahm das Regionalparlament mit 84 Stimmen (CiU, ICV, EUiA, ERC und zwei katalanisch-nationalistischen Gruppierungen sowie ein Abgeordneter der PSC) bei 21 Gegenstimmen (PP und Ciutadans) bei 25 Enthaltungen (die restlichen Abgeordneten der PSC) eine Resolution an, in der es heißt:

Entsprechend der Vorgeschichte war der Wahlkampf stark durch das Thema der zukünftigen Beziehung Kataloniens zu Spanien geprägt: Die ERC trat offen für eine Unabhängigkeit von Spanien ein, während die CiU in ihrem Wahlprogramm zwar die Verwendung des Begriffs „Unabhängigkeit“ vermied, aber von einem „eigenen Staat“ im Rahmen der Europäischen Union sprach. Die PSC befürwortete hingegen den Verbleib bei Spanien und dessen Umgestaltung in einen Bundesstaat, während die PP die geltenden Autonomieregelungen beibehalten wollte.

Nach der Wahl setzt sich das katalanische Regionalparlament wie folgt zusammen:

Parteien, die im September 2012 für die Resolution gestimmt hatten: CiU 50 Abgeordnete (−12); ERC 21 Abgeordnete (+11); ICV-EUiA 13 Abgeordnete (+3); hinzu kommt die neu ins Parlament eingezogene linksalternativ-katalanische CUP, die Volksabstimmung und Unabhängigkeit Kataloniens befürwortet, mit 3 Abgeordneten die PSC, die sich im September 2012 enthalten hatte, mit 20 Abgeordneten (−8) Parteien, die im September 2012 gegen die Resolution gestimmt hatten: PP 19 Abgeordnete (+1) und Ciutadans (Cs) 9 Abgeordnete (+6)

Entwicklungen in der X. Legislaturperiode des Regionalparlaments (2012–2013) mini|300px|Sitzverteilung im katalanischen Regionalparlament nach der Wahl 2012 – Anordnung der Parteien nach ihrer Haltung zur Frage Unabhängigkeit/Volksbefragung: CUP/ERC: Unabhängigkeit nach Referendum; CiU: „eigener Staat in Europa“ nach Volksabstimmung; ICV-EUiA: Bejahung des Selbstbestimmungsrecht und der Volksbefragung; PSC: Bundesstaat; PP/C’s: Gegner von Unabhängigkeit und Volksbefragung

Nach der Wahl traten die katalanisch-bürgerliche CiU und die linkskatalanische ERC in Verhandlungen über ein Tolerierungsabkommen ein. In diesem vereinbarten sie, einen Prozess einzuleiten, der möglichst im Jahre 2014 in einer Volksbefragung darüber münden soll, ob aus Katalonien ein „Staat im europäischen Rahmen“ werden soll. Daraufhin wurde Artur Mas mit den Stimmen der ERC erneut zum Ministerpräsidenten einer CiU-Minderheitsregierung gewählt.

Am 23. Januar 2013 verabschiedete das Regionalparlament daraufhin eine Resolution, in der es u. a. heißt, dass „das Volk von Katalonien aus Gründen demokratischer Legitimität den Charakter eines souveränen politischen und rechtlichen Subjekts hat“ und in der der Entschluss zur Abhaltung eines Referendums erneut bekräftigt wurde. Die Resolution wurde mit 85 Stimmen (CiU, ERC, ICV-EUiA und ein Abgeordneter der CUP) angenommen, 41 Abgeordnete (15 der PSC, 17 der PP und die 9 Abgeordneten von Ciutadans) stimmten dagegen. Zwei Abgeordnete der CUP enthielten sich. Zwei Abgeordnete der PP waren krankheitsbedingt nicht anwesend, und fünf Abgeordnete der PSC nahmen aus Protest gegen die Linie ihrer Partei nicht an der Abstimmung teil.

Im Februar 2013 beauftragte die Regionalregierung das bei ihr angesiedelte Institut d'Estudis Autonòmics mit der Ausarbeitung eines Gutachtens über die juristischen Möglichkeiten der Anberaumung einer Volksbefragung, das am 11. März 2013 vorgelegt wurde. Außerdem schuf die Regionalregierung im März 2013 den Consell Assessor per a la Transició Nacional. Aufgabe dieses Gremiums ist die juristische und politische Beratung der Regionalregierung auf dem Weg des „nationalen Übergangs“ und der „Ausübung des Selbstbestimmungsrechts“ durch die Volksbefragung.

Am 12. Dezember 2013 verkündete Artur Mas gemeinsam mit Vertretern der Parteien CiU, ERC, ICV-EUiA und CUP, dass die Durchführung der Volksbefragung am 9. November 2014 angestrebt werde. Die Fragestellung soll lauten: „Wollen Sie, dass aus Katalonien ein Staat wird?“ Wer diese Frage mit „ja“ beantwortet, soll sich noch zu einer zweiten Frage äußern, nämlich: „Wollen Sie, dass dieser Staat unabhängig ist?“

Auf gesamtspanischer Ebene erklärten die Zentralregierung in Madrid der konservativen PP aber auch die sozialdemokratische Opposition der PSOE (Schwesterpartei der PSC) daraufhin, eine solche Volksbefragung abzulehnen, womit fraglich war, ob sie tatsächlich durchgeführt würde.

Juristische Wege zur Abhaltung des Referendums Das Gutachten des Institut d’Estudis Autonòmics vom 11. März 2013 bezeichnet fünf mögliche Wege zur Anberaumung und Abhaltung der Volksbefragung:

Abhaltung auf Grundlage des katalanischen „Gesetzes über Volksbefragungen per Referendum“. Gegen dieses Gesetz läuft ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgericht. Allerdings hat das Gericht die anfängliche vorläufige Suspendierung des Gesetzes aufgehoben, sodass es derzeit wirksam und in Kraft ist (solange das Gericht keine anderslautende Entscheidung trifft). Auch nach diesem Gesetz bedarf die Abhaltung eines Referendums jedoch der vorherigen Genehmigung der Zentralregierung in Madrid, die derzeit nicht zu erwarten ist.

Abhaltung auf Grundlage des Art. 92 der spanischen Verfassung. Nach dieser Verfassungsvorschrift können „politische Entscheidungen von besonderer Bedeutung“ einem konsultativen Referendum unterworfen werden. Die Initiative zur Abhaltung eines Referendums auf diesem Wege müsste allerdings von der Zentralregierung ausgehen und anschließend vom spanischen Parlament gebilligt werden. Beides steht nicht zu erwarten. Außerdem sieht Art. 92 der Verfassung vor, dass die Entscheidung einem konsultativen Referendum „aller Bürger“ unterworfen wird, weshalb verfassungsrechtlich umstritten ist, ob sie die Abhaltung einer Volksbefragung nur in einer Region (und nicht in ganz Spanien) überhaupt ermöglicht.