Das Amtsgericht Broacker war ein von 1867 bis 1871 bestehendes preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der heute dänischen Stadt Broager ().
Nach der im Deutschen Krieg 1866 erfolgten preußischen Annexion des Herzogtums Schleswig wurden dort wie auch im Herzogtum Holstein am 1. September 1867 Rechtspflege und Verwaltung völlig getrennt.Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung, die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, sowie über die Gerichtsverfassung in den Herzogthümern Schleswig und Holstein vom 26. Juni 1867 () Im Zuge dessen wurde ein dem Kreisgericht Flensburg untergeordnetes Amtsgericht zu Broacker geschaffen, dessen Sprengel aus den Kirchspielen Düppel, Broacker, Nübel, Satrup und Ullerup gebildet wurde.Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte () Am 1. Oktober 1871 wurde das Amtsgericht Broacker aufgehoben und sein Bezirk dem Amtsgericht Sonderburg zugeteilt.Reg.-Präs.-Bek., die polizeianwaltlichen Functionen beim Amtsger. Sonderburg betr. vom 22. August 1871 ()
Einzelnachweise
Broacker Broacker Kategorie:Sønderborg Kommune Kategorie:Geschichte (Nordschleswig) Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 1871