mini|Moskau, 6. Mai 2012: Polizeiabsperrung auf der Großen Steinernen Brücke Der Bolotnaja-Prozess (besser: der „Bolotnaja-Fall“ oder die „Bolotnaja-Prozesse“) ist ein vom Untersuchungskomitee der Russischen Föderation untersuchter und in einigen Fällen zur Anklage gebrachter Fall von mutmaßlichen Massenunruhen (Art. 212 StGB RF) und Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318 StGB RF), welcher sich während der Protestaktion „Marsch der Millionen“ vom 6. Mai 2012 beim Marschieren der Demonstranten von der Jakimanka zum Bolotnaja-Platz in Moskau ereignet haben soll.

Die Bezeichnung „Bolotnaja-Prozess“ ist ein Sammelbegriff. Er umfasst die jeweils einzeln geführten Strafverfahren gegen Michail Kossenko, Maxim Lusjanin, Konstantin Lebedew, dem „Prozess der Zwölf“ und dem Verbund der Strafverfahren gegen den Chef der „Linken Front“ Sergei Udalzow und Leonid Raswosschajew.

Geschichte Im Juli 2014 Udalzow und Raswosschajew wurden zu viereinhalb Jahren Straflager verurteilt.

Insgesamt wurden 27 Menschen beschuldigt, darunter vier Frauen. Ein Angeklagter beging Suizid, drei wurden verurteilt, 15 Personen sind in Untersuchungshaft, drei stehen unter Hausarrest und einer ist in das Ausland emigriert. Mehr als 1.300 Zeugen wurden befragt, der Großteil davon aus Sicherheitsstrukturen. Im Zuge der Untersuchungen wurden die Wohnungen von Alexei Nawalny, Sergei Udalzow, Xenija Sobtschak, Boris Nemzow, Ilja Jaschin und Pjotr Wersilow durchsucht. An der Untersuchung beteiligten sich 200 Mitarbeiter des Untersuchungskomitees.

Die Verfolgungen unter dem Bolotnaja-Fall dauern noch an. Maksim Panfilow wurde im April 2016 festgenommen. Dmitri Butschenkow wurde am 2. Dezember 2016 festgenommen. Er wurde im März 2017 aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt. Gegen November des Jahres floh er ins europäische Ausland und beantragte dort politisches Asyl., Übersetzung des Original-Artikels Последний фигурант «болотного дела» покинул Россию

Laut Angaben der „Nowaja gaseta“ wird der Prozess von den Untersuchungsbeamten in privaten Gesprächen als politisch motiviert beschrieben. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat drei der Angeklagten als politische Gefangene eingestuft.Nämlich Akimenkow, Sawelow und Kossenko: Peaceful protesters standing trial in Bolotnaya case should beimmediately released Pressemeldung von Amnesty International vom 3. Oktober 2013, abgerufen am 4. Januar 2013 (englisch).

Zur Unterstützung der Figuranten des Bolotnaja-Prozesses wurde ein Komitee mit dem Namen „Komitee 6. Mai“ gegründet.

Die Beschuldigten Wladimir Akimenkow Geboren 1987, Aktivist der Organisation „Linke Front“. Befand sich vom 10. Juni 2012 bis Mitte Dezember 2013 in Untersuchungshaft und wurde aufgrund des von der Duma verabschiedeten Amnestiegesetzes anlässlich des 20. Jahrestages der Russischen Verfassung am 19. Dezember 2013 amnestiert. Ihm wurde die Teilnahme an Massenunruhen (Art. 212 Absatz 2 StGB RF) vorgeworfen. Akimenkow soll eine Fahnenstange auf einen Polizisten geworfen haben. Die Anklage stützt sich einzig auf die Aussage des OMON-Polizisten Jegorow. Er beteuerte stets seine Unschuld.

Wegen Akimenkows angeborener Augenkrankheit setzten sich mehrere Politiker und Menschenrechtler wie Ilja Ponomarjow oder Ljudmila Alexejewa dafür ein, dass Akimenkow eine angemessene ärztliche Versorgung erhält. Während des Prozesses beklagte Akimenkow am 29. Oktober die Verschlechterung seines Sehvermögens.

Oleg Archipenkow Geboren 1985, Mitarbeiter einer Tourismus-Agentur. Er wurde am 10. Juni 2012 festgenommen, befand sich am 6. Mai jedoch nicht auf dem Bolotnaja-Platz, sondern auf dem Theaterplatz, was auch in den Gerichtsunterlagen vermerkt ist. Ihm wird die Teilnahme an Massenunruhen vorgeworfen. Nach zwei Monaten in Untersuchungshaft wurde er unter der Auflage, das Land nicht zu verlassen, freigelassen. Die Anklage bleibt aber bestehen. Archipenkow ist kein Mitglied einer politischen Bewegung oder Partei.

Andrei Barabanow Geburtsjahr 1990, Künstler, Verurteilter im „Prozess der Zwölf“. Barabanow wurde am 28. Mai 2012 festgenommen und befand sich ab da bis zur Verkündung des Strafmaßes am 24. Februar 2014 in Untersuchungshaft. Ihm wurden der Aufruf zu Massenunruhen (Art. 212 Absatz 3 StGB RF) sowie die Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318 StGB RF) zur Last gelegt. Somit drohten ihm eine Höchststrafe von 13 Jahren Haft. Barabanow soll eine OMON-Einheit getreten haben. Er hat seine Schuld in Bezug auf Artikel 318 eingeräumt, bestreitet allerdings seine Schuld in Bezug auf Artikel 212, da es seiner Meinung nach keine Massenunruhen gegeben habe. Das Gericht sprach Barabanow am 21. Februar 2014 schuldig und setzte am 24. Februar 2014 die Strafe auf 3 Jahre und 7 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung fest.

Während der Gerichtsverhandlung im „Prozess der Zwölf“ gab Barabanows Anwältin Swetlana Sidorkina an, Barabanow habe sich bei dem Geschädigten entschuldigt. Dieser soll die Entschuldigung angenommen und einer Einstellung des Verfahrens zugestimmt haben. Dennoch wurde seine Untersuchungshaft bis zum 24. Februar 2014 verlängert.

Maria Baronowa mini|Maria Baronowa vor einem Moskauer Gericht während ihres Prozesses.

Geboren 1984, Mitglied der Partei des 5. Dezember. Am 21. Juni 2012 wurde Anklage gegen sie erhoben wegen des Aufrufs zu Massenunruhen (Art. 212 Absatz 3 StGB RF), worauf maximal 2 Jahre Haft stehen. Maria Boronowa durfte während des Ermittlungsverfahrens und während des „Prozesses der Zwölf“ das Land nicht verlassen. Am 19. Dezember 2013 wurde Maria Baronowa im Rahmen des von der Duma verabschiedeten Amnestiegesetzes anlässlich des 20. Jahrestages der Russischen Verfassung amnestiert.

Fjodor Bachow Geburtsjahr 1981, Chemiker. Bachow wurde am 10. Juni festgenommen. Ihm wird die Teilnahme an Massenunruhen (Art. 212 Absatz 2 StGB RF) vorgeworfen, worauf die Höchststrafe von acht Jahren steht. Auf Rat des Pflichtverteidigers legte Bachow ein Geständnis ab und wurde sofort für zwei Monate inhaftiert. Nachdem er einen von Menschenrechtsorganisationen verpflichteten Anwalt erhalten hatte, widerrief Bachow sein Geständnis umgehend. Er verbrachte fünf Monate in Untersuchungshaft und wurde am 6. November 2012 unter Auflagen freigelassen. Seitdem darf Bachow das Land nicht verlassen, die Anklage bleibt bestehen.

Jaroslaw Beloussow Geboren 1991, Student an der Lomonossow-Universität, Angeklagter im „Prozess der Zwölf“, hat einen Sohn. Beloussow wurde am 9. Juni 2012 verhaftet und befand sich von da an bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Ihm wird die Teilnahme an Massenunruhen (Art. 212 Absatz 2 StGB RF) sowie Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318 StGB RF) vorgeworfen. Er soll einen OMON-Polizisten mit einer Billardkugel beworfen haben. Die Anklage stützt sich auf die Aussage des Geschädigten Filippow.

Für Beloussow haben der Duma-Abgeordnete Tetjochin und etwa 10 kommunale Abgeordnete gebürgt. Die Untersuchungshaft wurde von den Moskauer Gerichten dennoch immer wieder verlängert, obwohl seine Verwandten bereit waren, eine Kaution zu hinterlegen.

Jaroslaw Beloussow wurde am 21. Februar 2014 schuldig gesprochen. Das am 24. Februar 2014 verkündete Strafmaß lautet 2 Jahre und 6 Monate Freiheitsentzug.

Ilja Guschtschin Geburtsjahr 1988, Psychologie-Student. Laut Angaben des Untersuchungskomitees soll Guschtschin am 6. Mai 2012 einen Polizisten an seiner Kleidung festgehalten und ihn so bei der Festnahme eines anderen Demonstranten behindert haben. Guschtschin wurde am 6. Februar 2013 festgenommen, ihm wird die Teilnahme an Massenunruhen (Art. 212 Absatz 2 StGB RF) sowie Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318 StGB RF) vorgeworfen.

Alexandra Naumowa (Duchanina) Geburtsjahr 1993, Studentin an der Lomonossow-Universität, Verurteilte im „Prozess der Zwölf“. Duchanina wurde am 27. Mai 2012 festgenommen und befand sich bis zur Verkündung des Strafmaßes am 24. Februar 2014 unter Hausarrest. Ihr wurde die Teilnahme an Massenunruhen (Art. 212 Absatz 2 StGB RF) sowie Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318 StGB RF) vorgeworfen. Laut Anklage soll Duchanina mit Asphaltbrocken auf OMON-Einheiten geworfen haben. Die Polizisten sollen Hautrötungen und Schmerzen erlitten haben.

Im April 2013 trat der Schriftsteller Wladimir Woinowitsch in einer Videobotschaft für Duchanina ein. Laut Woinowitsch sei die Biografie von Alexandra Duchanina zwar kurz, aber interessant. Man sehe außerdem auf den Fotos, welche als Beweismittel dienen, nicht genau, welchen Gegenstand Duchanina werfe. Zudem habe der betroffene Polizist nicht bestätigt, in irgendeiner Weise Schaden davongetragen zu haben. Woinowitsch glaube außerdem nicht, dass so eine junge Frau einen so gut geschützten OMON-Polizisten verletzen könne.

Am 26. Juli 2013 heiratete Duchanina ihren Freund Artjom Naumow und nahm seinen Familiennamen an. Duchanina wurde am 21. Februar 2014 schuldig gesprochen, das Strafmaß wurde am 24. Februar 2014 verkündet. Als einzige der acht Verurteilten erhielt sie eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.

Alexei Gaskarow Geburtsjahr 1985, einer der Sprecher der russischen antifaschistischen Bewegung, 27. und somit letzter Angeklagter im Bolotnaja-Prozess. Gaskarow wurde anfangs als Zeuge vernommen. Der Status änderte sich aber, nachdem ihn Zeugen erkannt haben sollen. Am 28. April 2013 wurde Gaskarow festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Am 5. März 2014 verlängerte ein Moskauer Gericht die Untersuchungshaft bis zum 28. April 2014. Ihm wird die Teilnahme an Massenunruhen (Art. 212 Absatz 2 StGB RF) sowie Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318 StGB RF) vorgeworfen. Gaskarow hatte am 28. Mai 2012 selbst Anzeige wegen Körperverletzung seitens OMON-Einheiten erstattet.

Stepan Simin Geboren 1992, Student an der Fakultät für Politikwissenschaften an der Russischen Staatlichen Universität für Geisteswissenschaften, Verurteilter im „Prozess der Zwölf“. Ihm wurde die Teilnahme an Massenunruhen (Art. 212 Absatz 2 StGB RF) sowie Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (Art. 318 StGB RF) vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auf die Aussage des geschädigten OMON-Polizisten. Nachdem dieser Simin zuerst nicht erkannte, belastete er ihn später und behauptete, Simin soll mit einem Asphaltbrocken geworfen und ihm so den Finger gebrochen haben. Laut einer Expertise wurde der Finger jedoch nicht durch einen Aufschlag gebrochen, sondern durch Verdrehen. Simin wurde bis zur Verkündung des Strafmaßes am 24. Februar 2014 in Untersuchungshaft gehalten. Das Strafmaß lautet 3 Jahre und 6 Monaten Freiheitsentzug. Der Schuldspruch selbst wurde bereits am 21. Februar 2014 gesprochen.

Nikolai Kawkassky Geburtsjahr 1986, Jurist, Menschenrechtler, Aktivist einer linken Bewegung, ehemals Angeklagter im „Prozess der Zwölf“. Kawkassky wurde am 25. Juli 2012 festgenommen. Ihm wird die Teilnahme an Massenunruhen (Art. 212 Absatz 2 StGB RF) vorgeworfen, worauf eine Höchststrafe von zwei Jahren steht. Kawkassky soll einen Polizisten geschlagen haben. Eine unabhängige Untersuchung von Journalisten des Internetportals Grani.ru kam zu dem Schluss, dass Kawkassky den Polizisten nicht geschlagen haben kann, sondern sich im Gegenteil von den Schlägen abgewendet habe.

Kawkassky leidet an einer Vielzahl von Krankheiten. Seine Anwälte wiesen mit Attesten mehrmals darauf hin, allerdings verschlechterte sich sein Gesundheitszustand in Untersuchungshaft laut eigenen Angaben weiter. Kawkassky war bis zum 2. August 2013 in Untersuchungshaft, danach wurde die Maßnahme in Hausarrest abgewandelt. Am 19. Dezember 2013 wurde das Verfahren gegen Kawkassky eingestellt. Kawkassky wurde amnestiert und der Hausarrest aufgehoben. Kawkassky beteuerte stets seine Unschuld.

Alexandr Kamensky