mini|Tabledanceclub in Linz mini|Bordell in Linz Die Prostitution in Österreich ist legal und gesetzlich geregelt.

Geschichte 18. Jahrhundert Kaiserin Maria Theresia ließ in den Temeswarer Wasserschüben Prostituierte gemeinsam mit anderen „Asozialen“ auf Schiffen die Donau hinunter in den Banat deportieren.Geschichte der Prostitution. In: Öffentliche Sicherheit. Das Magazin des Innenministeriums Nr. 11–12/2000 November-Dezember. (bmi.gv.at, abgerufen am 13. November 2010)

Auch das Josephinische Strafgesetz stellte Prostitution unter Strafe.

19. Jahrhundert Im 19. Jahrhundert setzte sich in Österreich beim Umgang mit der Prostitution im Wesentlichen das Regulationsprinzip durch, das Prostitution als notwendiges Übel toleriert und unter staatliche Kontrolle stellt. In Wien wurde bereits 1850 vom Polizeiwundarzt Nusser vorgeschlagen, Prostituierte polizeilich zu „konskribieren“, sie zweimal wöchentlich zu untersuchen und mit Gesundheitspässen auszustatten. Gesundheitsbücher werden seit der Neuregelung der Prostitution durch Wiens Polizeichef Anton Ritter von Le Monnier 1873 verpflichtend geführt. Prostituierte, die dieser Bestimmung nachkamen, wurden von der Polizei nicht beanstandet. Laut „Extra Blatt“ vom 27. Oktober 1874 Anna Ehrlich: Auf den Spuren der Josefine Mutzenbacher. Amalthea Signum Verlag, Wien 2005, S. 205 f., ISBN 3-85002-526-8

Der Durchsetzung der Regulierung dienten im Teil 2 des Strafgesetzes 1803 die §§ 254–256, die zu §§ 509–511 Strafgesetz 1852 umnummeriert wurden; sie wurden durch die §§ 5 und 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 abgelöst.

20. Jahrhundert Eine Studie eines Wiener Marktforschungsinstituts ergab in den 1960er Jahren, dass jeder zweite erwachsene männliche Österreicher mindestens ein Mal in seinem Leben die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm.Anna Ehrlich. Auf den Spuren der Josefine Mutzenbacher. Amalthea Signum Verlag, Wien 2005, S. 259, ISBN 3-85002-526-8

Durch Artikel XI Absatz 2 Nr. 8 des Strafrechtsanpassungsgesetzes trat zum 1. Jänner 1975 das oben genannte Gesetz von 1885 außer Kraft.

Nach der Aufhebung des Totalverbots gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte im Jahr 1971 wurde 1989 das Verbot gleichgeschlechtlicher männlicher Prostitution (§ 210 StGB) aufgehoben, als erstes der vier darauf folgenden Ersatzverbote (siehe Homosexualität in Österreich). Wiener Antidiskriminierungsstelle: Die Rechtslage in Österreich Ein wesentlicher Grund für die Legalisierung der homosexuellen männlichen Prostitution war, dass durch die regelmäßigen Untersuchungen und die behördliche Registrierung die Bekämpfung von HIV-Infektionen erleichtert wird.: Gerichtliche Kriminalstatistik 2009, ISBN 978-3-902703-54-5, S. 22: „Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 243/1989 wurde der § 210 StGB, der bislang die gewerbsmäßige gleichgeschlechtliche Unzucht mit einer Person männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, aufgehoben. Diese gesetzliche Maßnahme ist das Ergebnis einer ausführlichen Diskussion, in der die Befürworter hauptsächlich dahingehend argumentierten, dass die im Zusammenhang mit der Verbreitung von AIDS getroffenen Gegenmaßnahmen, insbesondere die Durchführung regelmäßiger Untersuchungen sowie die behördliche Registrierung aller Prostituierten, durch die allgemeine Strafbarkeit der männlichen homosexuellen Prostitution in ihrer Effizienz stark beeinträchtigt würden.“

Das 1991 novellierte Wiener Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 1983 definiert Prostitution als die gewerbsmäßige „Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen“. Man kann in Wien legal als Prostituierte arbeiten, wenn man volljährig ist, sich bei der Landespolizeidirektion Wien meldet, nach einer ärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt einen Lichtbildausweis erhalten hat (die Kontrollkarte, „Deckel“, „die grüne Karte“) und sich wöchentlich beim Gesundheitsamt in der Schnirchgasse 14, 1030 Wien untersuchen lässt.bmi.gv.at Illegale Prostitution. In Öffentliche Sicherheit. Das Magazin des Innenministeriums Nr. 1–2/2003 Jänner-Februar

Seit 1986 sind Prostituierte einkommensteuerpflichtig.frauenratgeberin.at Frauenratgeberin des BMGF, Themengebiet Frauen und Gewalt, Prostitution (28. Juni 2007)

Laut einer Entscheidung des OGH aus dem Jahr 1989 galt Prostitution als „sittenwidriger Vertrag“; daher hatten Prostituierte keine rechtliche Möglichkeit, ihr Entgelt einzufordern, wenn der Kunde nicht zahlen wollte. Im Jahr 2012 entschied der OGH anders. Der Hof begründete, dass die Sittenwidrigkeit weder nach heutigen Moralvorstellungen noch mit der „Wirklichkeit“ in Einklang zu bringen sei und die Prostitution durch einschlägige Landesgesetze geregelt sei. Insbesondere eröffnet dies Prostituierten die Möglichkeit, ihr Entgelt einzuklagen.

Bis zur Ostöffnung bestand in beiderseitigem Interesse ein guter Kontakt zwischen der Polizei und der Prostitutionsszene. Die Polizei ließ die Zuhälter ihre Reviere in Ruhe selbst regeln und erhielt dafür im Gegenzug Informationen aus der Verbrecherszene. Der Fall des Eisernen Vorhangs änderte allerdings die Situation und bewirkte einen Zustrom von jungen Frauen aus dem ehemaligen Ostblock nach Österreich, die bereit waren, für weniger Geld als die Österreicherinnen als Prostituierte zu arbeiten. Zusätzlich versuchten Mafiabanden aus dem Süden und Osten Europas, auf den Strichen Österreichs Fuß zu fassen.Roland Girtler: Der Strich. Soziologie eines Milieus. 5. Auflage, Lit Verlag, Wien, 2004, ISBN 3-8258-7699-3. Zur 5. Auflage: Rückblickendes Vorwort, S. 9–11. In der Folge ging insbesondere in den 1990er Jahren die Zahl der legalen Prostituierten vorübergehend stark zurück, während die Zahl der illegalen stieg.

Um 1997 gehörten registrierte Prostituierte laut Gesundheitsbericht der Stadt Wien zur „gesündesten“ Personengruppe.

Nach dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 1997 sind Prostituierte in die Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG sowie in die Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen worden.

21. Jahrhundert mini|Werbung für ein Bordell Um das Jahr 2002 wurde die illegale Prostitution vom österreichischen Innenministerium vor allem wegen der Begleitkriminalität wie Menschenhandel, Zuhälterei und Gewaltdelikten wie Vergewaltigung als Problem gesehen. Die illegale Prostitution war darüber hinaus ein gesundheitspolitisches Problem. Bei einem Viertel der festgenommenen Geheimprostituierten in Wien haben die Gesundheitsbehörden im Jahr 2002 Mehrfachinfektionen durch Geschlechtskrankheiten festgestellt. Wiener Politiker überlegten sich 2002 Maßnahmen, um den illegalen Straßenstrich einzudämmen, vielleicht mit Geldstrafen auch für Freier von illegalen Prostituierten. Die Frauenstadträtin Renate Brauner meinte, solche Strafgelder sollten Ausstiegsprojekten gewidmet werden.

Anfang des 21. Jahrhunderts wurde von Die Grünen, SPÖ und auch ÖVP darüber diskutiert, ob die „Sittenwidrigkeit“ der Prostitution aufzuheben und eine rechtliche Lösung ähnlich wie in Deutschland einzuführen sei.Das „älteste Gewerbe“ ist in Österreich keines. Der Standard, 25. Mai 2007, S. 10. diestandard.at, 28. Juni 2007

2012 wurde die Sittenwidrigkeit schließlich durch den OGH aufgehoben.

Am 2. Juni 2002, dem Internationalen Hurentag, wiesen der Verein Lateinamerikanische Emigrantinnen in Österreich (LEFÖ), die Wiener Grünen und die Plattform für Prostituierte auf die schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen der Prostituierten in Österreich hin, und forderten die arbeits- und sozialrechtliche Anerkennung von Sexarbeit und die Beseitigung „diskriminierender aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Bestimmungen“.

2003 waren rund 460 Frauen und 14 Männer in Wien offiziell als Prostituierte registriert. Die jüngste war 19 Jahre alt; die älteste, eine 71-jährige Österreicherin, arbeitete in der Leopoldstadt. Die meisten registrierten Männer boten als Transvestiten ihre Dienste an. Geschätzt wurde, dass in diesem Jahr 3500 Frauen in Wien legal oder illegal zumindest fallweise als Prostituierte arbeiteten. Ab etwa 2003 begann die Zahl der legalen Prostituierten wieder zu wachsen und stabilisierte sich zehn Jahre später bei ca. 3000 bis 3500. Affären wie die Sauna-Affäre zeugen von neuen Kontakten zwischen der Polizei und der Prostitutionsszene.

Im April 2007 waren in Wien offiziell 1.352 weibliche und 21 männliche Prostituierte registriert. Die Anzahl der Frauen, die legal und illegal zumindest zeitweise als Prostituierte arbeiten, wird auf zwischen 3.500 und 6.000 geschätzt; es wird geschätzt, dass sie täglich insgesamt 15.000 Kunden bedienen. Ein ähnliches Verhältnis von Prostituierten zur Bevölkerungszahl findet sich auch in anderen österreichischen Städten. Beispielsweise gab es 2008 in Linz, das etwa 10 % der Größe von Wien hat, 120 registrierte Prostituierte.

2020: COVID-19-Pandemie Die COVID-19-Pandemie hat die österreichische und Wiener Prostitutions-Szene stark beeinflusst, zahlreiche Einrichtungen mussten geschlossen werden. Die Bundesregierung hatte die meisten Freizeitaktivitäten eingeschränkt und nicht wesentliche Unternehmen von der Betriebsführung ausgeschlossen, um die Infektionsrate in Österreich zu verlangsamen. Darüber hinaus wurden auch Versammlungen größerer Menschenmengen eingeschränkt.

Alle Sexclubs und Bars, Saunaclubs, Studios, Escort-Agenturen und andere Arten von Erwachseneneinrichtungen stellten den Betrieb ein, bis sie wieder geöffnet werden durften. Die Frauen, die in Bordellen arbeiteten, reisten in ihre Herkunftsländer zurück, bis sie wieder arbeiten durften. Die meisten der größten Einrichtungen hatten ihre Kunden darüber informiert, dass ihre Geschäfte geschlossen wurden.

Nach der Wiedereröffnung der Erwachseneneinrichtungen am 1. Juli 2020 erlebte die Prostitution in Wien einen Anstieg illegal arbeitender Frauen. Der Grund dafür war der neue COVID-19-Test, der von jedem verlangt wurde, der legal in einer Einrichtung in Wien arbeiten wollte. Mit über 3000 Bewerbern und nur etwa 60 Tests pro Tag mussten einige Frauen mehrere Monate warten, bevor sie ihre rechtlichen Dokumente erhielten und wieder arbeiten konnten. Als Folge versuchten viele, illegal in privaten Wohnungen zu arbeiten. Die Wiener Polizei hat eine Reihe dieser Wohnungen durchsucht und die dort arbeitenden Frauen sowie die Eigentümer, die die Wohnungen vermietet hatten, mit Geldbußen belegt.

Zeitplan der Beschränkungen und wie die Orte wieder geöffnet wurden 14. April 2020: Ab dem 14. April 2020 wurden Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 400 m², Baumärkte und Gartenzentren wieder geöffnet. Personen müssen Masken tragen und es ist nur ein Kunde pro 20 m² erlaubt. Supermärkte, Apotheken, Banken und Postämter sind ebenfalls geöffnet. Restaurants, Cafés, Bordelle und andere Gemeinschaftsorte bleiben jedoch weiterhin geschlossen. 4. Mai 2020: Restaurants, Bars und Cafés dürfen ab dem 15. Mai unter bestimmten Bedingungen zwischen 6 und 23 Uhr wieder öffnen. Brothels und ähnliche Einrichtungen müssen bis zum 1. Juli geschlossen bleiben. Indoor-Freizeiteinrichtungen und Schwimmbäder dürfen am 29. Mai 2020 unter Einschränkungen öffnen. 20. Mai 2020: Sexarbeiterinnen können ab diesem Datum mit den obligatorischen Gesundheitschecks beginnen. Sie müssen im Voraus einen Termin vereinbaren und dürfen nicht einfach unangemeldet erscheinen. Darüber hinaus erhalten die Frauen, die den Test ablegen, ihre Genehmigung erst am 1. Juli. 1. Juli 2020: Erwachsenenunterhaltungsunternehmen in Österreich durften wieder mit geringfügigen Einschränkungen der Öffnungszeiten öffnen. Frauen, die legal arbeiten möchten, müssen sich einem COVID-19-Test unterziehen, um zu beweisen, dass sie nicht infiziert sind. Aufgrund der großen Anzahl von Bewerberinnen sind die Wartezeiten für die Tests sehr lang. Als Folge haben viele Frauen in Wien illegaler Prostitution nachgegeben.