In der Bundesrepublik Deutschland trat das Gesetz über die Berufsausübung im Einzelhandel (Einzelhandelsgesetz bzw. EHG) vom 5. August 1957 am Tag nach seiner Verkündung (14. August 1957) am 15. August 1957 in Kraft. Es sah eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts vor. Diese hing von einem Sachkundenachweis und der Zuverlässigkeit des Bewerbers ab.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1965 das Verlangen des Sachkundenachweises für verfassungswidrig, soweit es sich nicht um Handel mit Lebensmitteln, Arzneimitteln oder ärztlichen Hilfsmitteln handelt (Entscheidungssammlung Bd. 19 S. 330).

Zum 1. Oktober 1984 wurde das EHG aufgehoben. Die Regelung des Einzelhandels richtet sich seitdem nach den allgemeinen Grundsätzen des Gewerberechts. Für den Arzneimittelhandel gelten Sonderregelungen (Apothekengesetz).

Einzelnachweise

Kategorie:Einzelhandel Kategorie:Handelsrecht