Das Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Beteiligung der Soldaten der Bundeswehr durch Vertrauenspersonen, Gremien von Vertrauenspersonen und Personalvertretungen regelt. Es bestimmt das Wahlverfahren der Vertrauensperson, legt Art und Umfang ihrer Beteiligung fest und definiert die Gremien der Vertrauenspersonen.

Das SBG wird ergänzt durch die Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV).

Das Gesetz leitet sich aus Soldatengesetz ab.

Siehe auch Bundespersonalvertretungsgesetz Soldatengesetz

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Soldatenrecht (Deutschland)