Im Jahr 1998 fanden in Bayern insgesamt drei Volksentscheide statt, die alle zusammen am 8. Februar abgehalten wurden.

Die ersten beiden an diesem Tag abgestimmten Vorlagen („Grundrechte und Staatsziele“ sowie „Landtag und Staatsregierung“) waren obligatorische Referenden, die aufgrund von Änderungen der Bayerischen Landesverfassung durch den Landtag notwendig geworden waren. Die dritte an diesem Tag dem Stimmvolk zur Entscheidung vorgelegte Angelegenheit betraf den Bayerischen Senat. Die Abstimmung war aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Schlanker Staat ohne Senat“ notwendig geworden, das dessen ersatzlose Abschaffung vorsah. Der Bayerische Landtag stellte mit der Mehrheit seiner Stimmen eine Gegenvorlage zur Abstimmung, die die Beibehaltung des Senats in veränderter Form vorschlug.