mini|Gebiet des Landratsbezirks Wimpfen
Der Landratsbezirk Wimpfen war ein Landratsbezirk in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Wimpfen. 1821 gegründet bestand er bis 1832 unter dieser Bezeichnung. Anschließend war er formal Teil des Kreises Lindenfels und ging 1848 im Regierungsbezirk Erbach auf.
Geografische Lage Der Landratsbezirk Wimpfen war in seinem Verhältnis zum übrigen Großherzogtum davon geprägt, dass er eine Exklave im äußersten Süden des Landes bildete. Er befand sich in einer Sandwich-Lage zwischen dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg und bestand mehreren völlig separaten Gebieten, die nicht aneinander grenzten, eines so klein, dass es nicht einmal bewohnt war.Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978, Tafel 25a.
Geschichte Gründung Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichten (zuständig für die Rechtsprechung) neu organisiert. Der Landratsbezirk Wimpfen entstand dabei aus. dem Amt Wimpfen und dem Amt Kürnbach.
Die Aufgaben der Rechtsprechung erster Instanz, die die nun aufgelösten Ämtern wahrgenommen hatten, wurden dem ebenfalls neu gegründeten Landgericht Wimpfen übertragen.
Weitere Entwicklung In einer weiteren Verwaltungsreform wurden 1832 die Landratsbezirke zu Kreisen zusammengefasst. Der Landratsbezirk Wimpfen ging dabei gemeinsam mit den Landratsbezirken Lindenfels und Hirschhorn in dem neuen Kreis Lindenfels auf.Verordnung die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (562).
Aufgrund der abseitigen Lage des ehemaligen Landratsbezirk Wimpfen wurde diese Reform aber nicht wirklich vollzogen. Er behielt einen Sonderstatus und wurde nicht vollständig in den Kreis Lindenfels integriert. Vielmehr amtierte der bisherige Landrat weiter und erhielt den Titel „Kreisrat“.Bekanntmachung die Kreisverwaltung in den Landrathsbezirken Wimpfen und Vöhl betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 564.
Ende Dieses Konstrukt ging in der Märzrevolution 1848 unter, als flächendeckend im Großherzogtum einzig Regierungsbezirke als mittlere Ebene zwischen der Staatsregierung und den Gemeinden eingerichtet wurden.Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (219). Diese Gebietsreform wurde nach dem Sieg der restaurativen Kräfte in der Reaktionsära 1852 wieder rückgängig gemacht, jetzt aber – konsequenter Weise – ein eigenständiger Kreis Wimpfen geschaffen.Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 30, 20. Mai 1852, S. 224–228 (227).
Organisation Gliederung Der Landratsbezirk bestand aus fünf Gebieten, alle im Verhältnis zur Hauptmasse des Staatsgebietes Exklaven. Alle diese Gebiete gehörten zu den Dominiallanden, den Bereichen des Staates, die frei von patrimonialgerichtsherrlichen Hoheitsrechten waren. Gleichwohl waren sie von ihrer Struktur her völlig unterschiedlich.Wagner, S. 263.Der bei Wagner, S. 263, ebenfalls noch genannte Ort „Kohlhütte“ war nicht zu identifizieren. Der Landratsbezirk Wimpfen bestand aus der Stadt Wimpfen mit* Wimpfen im Thal, einer Vorstadt, und* dem Dorf Hohenstadt,Schmidt, S. 112. dem hessischen Teil von Helmhof, dem Finkenhof, 12 km nördlich von Wimpfen gelegen, dem Zimmerhöferfeld, einem unbewohnten, landwirtschaftlich genutzten Gebiet nördlich von Bad Rappenau, dem hessischen Anteil an dem mit dem Großherzogtum Baden gemeinsamen Kondominat Kürnbach.
Der Landratsbezirk Wimpfen war in zwei Bürgermeistereien eingeteilt, die dem Landrat unterstanden. Es war landesweit üblich, dass eine Bürgermeisterei mehrere Ortschaften verwaltete. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 standen den Gemeinden ein gewählter Ortsvorstand vor, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte. Die beiden Bürgermeistereien waren:Wagner, S. 263. Wimpfen, das die oben unter 1 bis 4 genannten Orte umfasste, und Kürnbach.
Personal mini|Ferdinand Franz Joseph von Stein, Kreisrat 1836–1848
Leitende Beamte des Landratsbezirks Wimpfen warenPaul Schnitzer: Verwaltungsbeamte im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße seit 1821. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 6. Laurissa, Lorsch 1973, S. 7–56 (47f).: Landrat 1821–1832 Heinrich Anton Beeke
Kreisräte 1832–1836 Friedrich Hallwachs 1836–1848 Ferdinand von Stein Von 1848 bis 1852 bestanden im Großherzogtum Hessen keine Kreise, sondern nur größere Regierungsbezirke. Wimpfen war in dieser Zeit dem Regierungsbezirk Erbach zugeordnet. 1852–1870 Gustav Spamer 1870–1874 Friedrich Daniel Carl Fuhr
Parallele Fachverwaltungen Finanzen Für die Einnahmen aus Staatseigentum (den sogenannten Domanialen) gab es die Rentämter. Die Bezirksorte bilden zusammen die Receptur Wimpfen.
Davon getrennt war die Steuerverwaltung. Für den Landratsbezirk war der Steuerbezirk Hirschhorn zuständig, der zur Obereinnehmerei Bensheim gehörte. Der Landratsbezirk bildete eine Distrikteinnehmerei im Steuerbezirk.
Einem Zollbezirk war der Landratsbezirk nicht zugeordnet.Wagner, S. 263.
Forst Die Forstverwaltung des Landratsbezirks Seligenstadt wurde vom Forst Heppenheim wahrgenommen, zu dem das Forstrevier Wimpfen mit den Orten Wimpfen am Berg, Wimpfen im Thal, Hohstadt, Helmhof, Finkenhof, Kohlhütte und Kürnbach, gehörte.Wagner, S. 263.
Kirche Die Kirchverwaltung im Bezirk bestand aus den lutherischen Pfarreien: Kürnbach, Wimpfen am Berg mit Wimpfen im Thal, Hohstadt und Helmhof. Sie waren keinem Inspektorat zugeteilt. Es gab eine römisch-katholische Pfarrei in Wimpfen am Berg mit der Filiale Wimpfen im Thal. Sie war keinem Landkapitel zugeordnet.Wagner, S. 264.
Historische Beschreibung Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über den Landratsbezirk Wimpfen:Wagner, S. 262–264.
Lage und Grenzen werden beschrieben als:
Die Natürliche Beschaffenheit als:
Die Bevölkerung als:
Die Naturprodukte als:
Gewerbe und Handel als:
Siehe auch Territoriale Besonderheiten in Südwestdeutschland nach 1810
Literatur Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1829.
Anmerkungen
Einzelnachweise
Wimpfen Kategorie:Geschichte (Landkreis Heilbronn) Kategorie:Geschichte (Landkreis Karlsruhe) Kategorie:Geschichte (Bad Wimpfen) Kategorie:Kürnbach Wimpfen Kategorie:Aufgelöst 1832