Als Abolitionismus (von englisch abolition von lateinisch abolitio ‚Abschaffung‘, ‚Aufhebung‘) wird in der Geschichte der Frauenbewegung eine soziale Bewegung bezeichnet, die auf die Abschaffung der Prostitution hinarbeitete. Als größter Erfolg des Abolitionismus in Deutschland kann die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927 gelten.
Die abolitionistische Bewegung von heute wird vor allem mit der Forderung zur Einführung des Nordischen Modells in Verbindung gebracht. Demnach sollen das Angebot von Prostitution entkriminalisiert, die Nachfrage nach Prostitution kriminalisiert und umfangreiche Präventions- und Ausstiegsmaßnahmen angeboten werden.
Entstehung und Begriffsgeschichte Die Gründung der abolitionistischen Bewegung geht auf die englische Frauenrechtlerin Josephine Butler zurück, die sich in einer leidenschaftlichen und langjährigen Kampagne gegen die Contagious Diseases Acts wandte. Diese Erlasse verfügten, dass sich Prostituierte in England medizinischen Zwangsuntersuchungen unterziehen mussten, und hatten zum Ziel, auf diese Weise die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zu verhindern. Die Freier blieben dagegen unbeteiligt. Viele Frauen sahen in diesen Erlassen sowie ähnlichen Gesetzgebungen in anderen Ländern die bestehende sexuelle Doppelmoral zementiert, die Männern einen anderen Handlungsfreiraum als Frauen zubilligte.
Der Name „Abolitionismus“ ist eine bewusste Anlehnung an die US-amerikanische Anti-Sklaverei-Bewegung in Nordamerika (seit 1774): Butler wandte sich gegen die rechtliche und sexuelle Versklavung der Frauen, die ihrer Ansicht nach in der Prostitution und der „white Slavery“ ihren Höhepunkt fand.
Inspiriert von Josephine Butler und der von ihr geleiteten Ladies’ National Organisation entstanden in vielen anderen Ländern abolitionistische Zweigvereine.
Abolitionismus als politische Bewegung in Deutschland Im 19. Jahrhundert bis 1914 In den 1880er Jahren hatte es im deutschen Kaiserreich einen ersten Versuch gegeben, die Ideen von Josephine Butler und des internationalen Abolitionismus fruchtbar zu machen. Gräfin Gertrude Guillaume-Schack gründete in Beuthen a. d. O. in Niederschlesien 1880 den Deutschen Kulturbund, der sich als deutscher Ableger der Internationalen Abolitionistischen Föderation verstand. Allerdings gerieten die Arbeiten des Bundes bald ins Stocken, und auch die bürgerliche Frauenbewegung unterstütze diese Arbeit nur sehr zögerlich. Auch die Sozialdemokratie – die zu dieser Zeit unter den Sozialistengesetzen zu leiden hatte – ließ sich nicht für eine aktive Mitarbeit gewinnen. Erst nach drei Jahren gelang es, einen Zweigverein in Berlin zu gründen, der am 7. März 1883 seine Arbeit aufnahm. Die Arbeit des Kulturbundes wurde von Anfang an von der Polizei überwacht. 1885 gab Gertrude Guillaume-Schack ihre Aktivitäten auf und ging nach England. Der Deutsche Kulturbund stellte seine Arbeiten ein.
Einen zweiten Versuch, den Abolitionismus in die bürgerliche Frauenbewegung (als Teil der Frauenbewegung in Deutschland) des Kaiserreichs hineinzutragen, unternahm Anna Pappritz (1861–1939) in den späten 1890er-Jahren. 1899 entstanden die ersten beiden abolitionistischen Vereine im deutschen Kaiserreich in Berlin (Leitung Anna Pappritz) und Hamburg (Leitung Lida Gustava Heymann).
Die erste offizielle Vorstandssitzung des Berliner Zweigvereins fand am 2. Juni 1899 am Schöneberger Ufer 38, in der Wohnung von Anna Pappritz statt. Neben Pappritz übernahmen Magda Perwo und Katharina Erdmann die anderen Vorstandsposten. Die drei Vorstandsmitglieder teilten ihre Arbeit in einen Sommer- und Winterzyklus auf; während im Sommer zunächst theoretische Aufgaben, wie etwa das Sammeln sachdienlicher Zeitungsberichte für den Verein auf dem Plan standen, sollten im Winter erste Vorträge organisiert werden. Neben der Planung eines hygienischen Unterrichts „zur Aufklärung der Jugend“ stand auch – in Kooperation mit Anita Augspurg (1857–1943) vom Hamburger Zweigverein – die Vorbereitung einer Petition zur strengeren Bestrafung von Sittlichkeitsverbrechen auf der ersten Tagesordnung.
Nachdem sich bereits früh inhaltliche Unstimmigkeiten zwischen Pappritz und Heymann abgezeichnet hatten, folgte bei der Generalversammlung des Verbandes Deutscher Frauenvereine der Bruch. Ab da gingen beide Zweigvereine getrennte Wege. Anna Pappritz fand in der Dresdnerin Katharina Scheven (1861–1922) eine neue Mitstreiterin. Scheven leitete den abolitionistischen Zweigverein in Dresden und wurde ab 1902 Herausgeberin der Vereinszeitschrift Der Abolitionist. 1902 übernahm sie als Vorsitzende die Sittlichkeitskommission des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF).
Der Abolitionismus in Deutschland mischte sich in alle sexualpolitischen Debatten der Zeit ein und bekämpfte auch den Mädchenhandel. Vor allem in der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten versuchte er abolitionistische Positionen mehrheitsfähig zu machen. So wurde 1902 Anna Pappritz als erste und einzige Frau auf Druck der Sittlichkeitsvereine in den Vorstand gewählt.
Der Leitspruch des deutschen Abolitionismus war: „Es gibt nur eine Moral, sie ist die gleiche für beide Geschlechter.“ Um seine Ziele zu verwirklichen, engagierte sich der deutsche Abolitionismus in internationalen Zusammenhängen und gründete 1904 einen deutschen Dachverband, der als deutscher Zweigverein der Internationalen Abolitionistischen Föderation beitrat. Dessen Vorsitz hatte Katharina Scheven inne.
Bettina Kretschmar kam bei ihren Forschungen zum deutschen Abolitionismus zu dem Ergebnis, dass der deutsche Zweig nie viele Mitglieder hatte. Für das Jahr 1908 kam sie „auf knapp über 1.000 Mitglieder, davon 138 Männer (13,8 %). Bis 1914 stieg die Mitgliederzahl auf etwa 1.200 an und wurde bis 1933 nicht mehr überschritten.“
Inhaltliche Positionen und Themen Reglementierung Der Abolitionismus forderte die Abschaffung der staatlichen Reglementierung der Prostitution. Bei dieser handelte es sich um ein polizeiliches „Kontrollsystem“, mit dem Ziel, Geschlechtskrankheiten einzudämmen. Dafür wurden Zwangsuntersuchungen und -behandlungen an Prostituierten durchgeführt sowie sogenannte „Dirnenlisten“ geführt, um „Prostitution für den nachfragenden Mann so ‚gesund‘ wie möglich zu gestalten“. Im Rahmen der Reglementierung wurden nur Frauen strafrechtlich belangt, da Prostitution als „wahllose Preisgabe eines Weibes an Männer gegen Entgelt“ und damit als eine „einseitige weibliche Verfehlung“ verstanden wurde.
Die Abolitionistinnen verurteilten diese Doppelmoral, sie forderten anzuerkennen, dass Mann und Frau zu gleichen Teilen an der Prostitution beteiligt waren und ohne die Nachfrage des Mannes die Prostitution nicht existieren würde. Die Reglementierung führe zudem nicht zu verringerten Infektionszahlen von Geschlechtskrankheiten, sondern sorge für Angst vor Strafen und gesellschaftlicher Verurteilung, weshalb viele betroffene Frauen keine Ärzte zur Behandlung aufsuchten. Als einzige Möglichkeit zur Eindämmung der Prostitution sahen die Abolitionistinnen soziale Reformen. Sie forderten eine verbesserte Wohnungslage, die Bekämpfung des Alkoholismus, die systematische Aufklärung der Jugend, verbesserte staatliche Hygienekonzepte und vor allem die Gleichstellung der Frau. Als Hauptgrund für die Prostitution sahen die Abolitionistinnen die Abhängigkeit der Frau, ihre Mittellosigkeit und das Elend, in dem viele Frauen, vor allem aus dem Proletariat lebten.
Bordellierung & Kasernierung Die Bordellierung und Kasernierung waren zwei verschiedene Arten von Mechanismen zur Kontrolle von Prostituierten, um Geschlechtskrankheiten zu bekämpfen. Dies bedeutete, dass Prostituierte in Bordellen leben und arbeiten mussten. Das Einschreibungssystem der Bordellierung war meist verbunden mit einem Verlust an Freiheitsrechten für die Frauen. So war es den meisten bordellierten Frauen verboten, bestimmte Plätze zu betreten, oder nach einer bestimmten Uhrzeit vor die Haustür zu gehen.
Die Kasernierung war ein 1878 in Bremen eingeführtes Modell, das Prostituierte zwang, sich nur in bestimmten, reglementierten Wohnblöcken und Straßen aufzuhalten. Im Unterschied zur Bordellierung bedeutete reine Kasernierung „[…] daß in [dieser] Straße niemand anders sich dauernd aufhält als nur die Prostituierten, auch nicht Dienstpersonal.“ Argumente für die Kasernierung waren, dass sie eine bessere Sittenkontrolle ermögliche und die Ausbeutung Prostituierter in Bordellen verhindere.
In den Flugschriften des Abolitionismus wandte sich die Bewegung gegen beide Mechanismen und lehnte sie ab, da sowohl die Bordellierung als auch die Kasernierung keine Hilfe bei der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten waren. Der Mediziner Ernst von Düring führte dazu aus: „Die ärztliche Kontrolle in den Bordellen erweckt in vielen Menschen die Ansicht, daß die Bordellprostituierten verhältnismäßig ungefährlich seien.“ Er betonte, dass auch die „allgemeine Sittlichkeit“ dadurch nicht erhöht werde und wies darauf hin, dass beide Mechanismen die geheime Prostitution befördern und den Ausweg aus der Prostitution erschweren würden.
Abolitionistinnen schlugen Alternativen vor. So zum Beispiel Anfang 1900 in Hannover, als sich die Vorsitzende des Deutsch Evangelischen Frauenbundes (DEF), Paula Müller-Otfried, gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten Graf Berg und dem Regierungspräsidenten für die Verbesserung der Verhältnisse der Prostituierten einsetzte. Der Vorschlag sah vor, Frauen in Wohnungen unterzubringen, die für die Ausübung der Prostitution vorgesehen waren und sie zusätzlich mit Polizeikontrollen vor den Wohnungen zu schützen. Der Vorschläge wurden nicht umgesetzt, und Hannover blieb beim alten System der Kasernierung.
Jugendarbeit Die abolitionistische Bewegung setzte sich um 1900 für die Erziehung und Aufklärung der Jugend in sexuellen und sittlichen Belangen ein. Sie organisierte Vorträge von Ärztinnen und Ärzten an Schulen, um Jugendliche über ihre sexuelle Verantwortung zu unterrichten und forderte die Beteiligung der Eltern an der Aufklärung ihrer Kinder. Damit sollte auch die bürgerliche Doppelmoral bezüglich sexualmoralischer Normen überwunden werden.
In den verschiedenen abolitionistischen Schriften prangerten Expertinnen wie Ernst A. Heimann den bestehenden Mangel an sexueller Aufklärung in der Gesellschaft an. Daher wurden solche Vorhaben der abolitionistischen Bewegung von Medizinerinnen begrüßt. Diese Aktivitäten trafen nicht immer auf Zustimmung – noch bis 1922 blieb beispielsweise in Hamburg das Verbot der Aufklärungsarbeit im Volksschulunterricht bestehen.
Der Konflikt mit dem Bund für Mutterschutz Der Bund für Mutterschutz, der 1905 durch Helene Stöcker gegründet worden war, entwickelte in den Jahren bis zum Ersten Weltkrieg ein Gegenmodell zu den abolitionistischen Forderungen. Die philosophische Basis des Bundes bildete die von Helene Stöcker entwickelte Idee der „Neuen Ethik“. In Anlehnung an Friedrich Nietzsches Umwertung aller Werte forderte Stöcker eine Neubestimmung der Sexualmoral und vor allem eine Befreiung der weiblichen Sexualität, die auch außerhalb einer Ehe stattfinden können sollte. Helene Stöcker sah nicht die Ehe, sondern ausschließlich die Liebe als Legitimation für sexuelle Beziehungen an und stellte damit die bürgerliche Konvenienzehe in Frage. Dies sollte – so Stöcker – der Prostitution die Grundlage entziehen. Die „Neue Ethik“ verstand sich also auch als Prostitutionslösung.