Im deutschen Sprachraum verstehen weite Kreise der Bevölkerung unter Bildungsweg eine individuelle Laufbahn mit dem Erwerb von bestimmten Fähigkeiten und Fertigkeiten zu einer bestimmten Haltung (individueller Bildungsweg). Dieser Weg formiereCh. (= Christian) Palmer: Bildung. In: Pädagogisches Wörterbuch, Nr. 9. In: Allgemeine Schulzeitung, 9. Februar 1854 (Nr. 17). (Leske) Darmstadt, Spalte 143, – die geistigen Fähigkeiten des Menschen auf ein Ideal (Menschsein, Humanität) hin (Wilhelm von Humboldt oder der neuhumanistische Bildungsbegriff der klassischen deutschen Philologie). Mit der Bezeichnung Bildungsweg wird der Prozess (das Verfahren, „gebildet werden“) bezeichnet, der dazu dient, einen bestimmten Status (den Zustand, „gebildet sein“) zu erreichen, um sich dann lebenslang selbst organisiert und selbstbestimmt „weiter“ zu bilden.

Ob es individuelle Bildung gibt und ob man auf einem bestimmten Weg dorthin kommt, ist im Einzelnen wissenschaftlich heftig umstritten. Auch die Wörterbücher halten unterschiedliche Deutungen bereit (Bildung: Entfaltung und Prägung der geistig-seelischen Anlagen des Menschen, Erziehung oder Bildungsweg: Synonym zu Bildungsgang, dort: Verlauf der (geistigen) Ausbildung (DWDS)). Aber: Die Bezeichnung wird in offiziellen Publikationen verwendet (z. B. Bundesagentur für Arbeit). Bereits die preußischen Reformer im Bildungs- und Schulwesen gingen davon aus, dass der individuelle Weg durch beständige Einrichtungen (= institutionell) gefördert werden müsse (Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen).

Bildung durch Bildungsweg Der Bildungsweg („Nach dem Bildungsgang endlich unterscheiden sich akademische und seminaristische, Gymnasial- und Realschulbildung etc.“) zu diesem autonomen Status des „gebildet sein“ ist spätestens seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts regelmäßig staatlich reglementiert oder sogar nur nach dem Durchlaufen staatlicher (oder staatlich gebundener) Einrichtungen (und meist nach einer abschließenden Prüfung, 1834 Abgangs-, Abiturienten-, Absolutorial-, Dimissorial-, Entlassungs-, Reife-, u. ä. bezeichnete Prüfungen) zu absolvieren (= los- oder freisprechen aus einem „besonderen Gewaltverhältnis“, dem Schülerverhältnis).

Die Bezeichnung „Bildungsgang“ ist heute nicht mehr ohne Weiteres frei interpretierbar bzw. bestimmbar, weil sie im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ein juristischer Fachausdruck des Schulrechts geworden ist,Z. B. § 42 der hessischen OAVO (Oberstufen- und Abiturverordnung) vom 20. Juli 2009, Amtsblatt des Kultusministeriums 2009, 408, hessische OAVO 2009 z. B. der Bildungsgang gymnasiale Oberstufe, der Bildungsgang berufliches Gymnasium und der Bildungsgang Abendgymnasium und Erwachsenenschulen (z. B. Erwachsenenschule Bremen, Hessenkolleg).

Die allgemeine Hochschulreife kann auch ohne (die vorgenannten) Bildungsgänge erworben werden (Nichtschülerabiturprüfung).

Herzensbildung durch die Familie – Verstandesbildung durch Pädagogik Auch die Vorkämpfer des neuhumanistischen Bildungsideals räumten ein, dass Erwachsene den Zustand gebildet zu sein auch durch ungewöhnliche individuelle Lebenswege erreichen können. Geprägt durch „naturalistische“ Vorstellungen wird aber weiter überwiegend vorausgesetzt, dass sich das Kleinkind in einer Tabula-rasa-Situation befinde, also ein unbeschriebenes Blatt sei, so dass es sowohl der Herzensbildung (durch Mutter und Familie) wie der Verstandesbildung (durch Lehrer und Schule) bedürfe, um fruchtbringend Tätigkeiten in und für Staat und Gesellschaft (19. Jahrhundert) erbringen zu können. Dazu sei eine organisierte und systematische Vorbereitung, eine Reifung bis zum Erwachsensein erforderlich (durch pädagogische Bemühungen).

Geschichtliche Entwicklung der „höheren“ Schulen Das „humanistische“ Gymnasium als Vorstufe der Universität Zwar könne die systematische Vorbereitung auf die Reife auch außerhalb von Schulen erworben werden (Privatunterricht, Privatlehrer), dies stelle aber eine Ressourcenverschwendung dar, denn zur Zeit der Entstehung des neuhumanistischen Ideals galt es zunächst den Ausgleich der physischen Verluste (= Verluste an „Gut und Blut“ in den napoleonischen Kriegen Anfang des 19. Jahrhunderts) durch geistige Leistungen auszugleichen. Dieses Ziel erfordere sowohl „gymnastischen Unterricht“ (d. h. Leibeserziehung), aber auch „ästhetischen Unterricht“ (d. h. Musik, Kunst) und „didaktischen Unterricht“ (d. h. Deutsch, Griechisch, Latein, Mathematik, Geschichte „mit ein wenig Naturgeschichte“). Dies könne nur durch Schulen (Gymnasien) als Vorstufe zu akademischer Bildung (dem krönenden Abschluss der Reifeentwicklung) erreicht werden. Der Zugang zu akademischer Bildung war aber in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches von der Universität abhängig, nicht vom Schulabschluss. Die Universität entschied seit ihrer Gründung im Mittelalter selbständig („autonom“) über den Zugang zu ihren Einrichtungen. Der Zugang war für die Söhne des (Beamten- und Militär-)Adels kein Problem, denn für die „Gebühren“, Unterkunft und Verpflegung kamen neben dem Vater oder Vormund der Landesherr (bzw. seine Stiftungen) unterstützend auf („eine Selbstergänzung des staatlichen Herrschaftsapparates“). In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts machten die Landesherren die Gewährung ihrer Leistungen (Stipendien: vor allem Freitische und sonstige Unterstützungen) von einem Zeugnis der vorher durchlaufenen Schule abhängig. Wer keine „Staatsleistungen“ in Anspruch nehmen wollte, konnte auf das Maturitätszeugnis (später eingedeutscht Reifezeugnis genannt) verzichten. Deshalb konnten die nach-napoleonischen Staaten des Deutschen Bundes 1834 das Maturitätszeugnis zwar nicht zur Voraussetzung des Universitätszugangs machen, und auch nicht der Hochschulprüfungen, es war aber Voraussetzung für die Teilnahme an den Staatsprüfungen (Theologie–Pfarrer, Jura–Richter, Medizin–Arzt, Philosophie–Lehrer: „damit sich keine untüchtigen Subjecte in den Staatsdienst schleichen“C. G. (= Carl Georg) Firnhaber: Prüfungen. Maturitätsprüfung für Württemberg 1811. In: Karl Adolf Schmid: Encyklopädie des gesammten Erziehungs- und Unterrichtswesens. 6. Band. Rudolf Besser, Gotha 1867, S. 453–504 (455) ). Daher bestand „rechtlich“ keine „vollständige Bindung des Hochschulzugangs an das Abitur“, wie vereinzelt behauptet wird.so kritisch auch Andrä Wolter: Von der Elitenbildung zur Bildungsexpansion: 200 Jahre Abitur (1788–1988). (BIS-Verlag) Oldenburg 1989, S. 4Hans-Peter Blossfeld u. a.: Gemeinsames Kernabitur – Zur Sicherung von nationalen Bildungsstandards und fairem Hochschulzugang – Gutachten. Waxmann, Münster 2011, S. 31

Im Grunde genommen sei das neuhumanistische Konzept Humboldts bereits mit dem Prüfungsreglement vom 4. Juni 1834 gescheitert gewesen (Hans-Georg Herrlitz).Hans-Georg Herrlitz: Hochschulreife – Ein problemgeschichtlicher Rückblick ins 18. Jahrhundert. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens (RdJB), (BWV–Berliner Wissenschafts-Verlag) Berlin 1989, S. 374 In dem Reglement heißt es: „Der Zweck dieser Prüfung ist, auszumitteln, ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, welcher erforderlich ist, um sich mit Nutzen und Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können.“Ludwig von Rönne: Das Unterrichts-Wesen des Preußischen Staates. 2. Band. Veit & Comp., Berlin 1855, S. 259

Die „realistischen“ Schulen Bereits kurze Zeit nach der Vorlage der Schulpläne Wilhelm von Humboldts (Das Gymnasium als einzige weiterführende Schulform) traten die Vorstellungen einer bildungspolitischen Gegenbewegung in die Öffentlichkeit (… im Gegensatz zu der rein sprachlichen und logischen (formalen) Bildung der Gymnasien eine reale Bildung durch Bekanntschaft mit den Gegenständen und Vorgängen der Natur wie des wirklichen Lebens pflegen sollten) in der Gründung von Realschulen (1817)Hans Waldeyer: Zur Entstehung der Realschulen in Preußen im 18. Jahrhundert bis zu den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts. In: Klaus L. Hartmann, Friedhelm Nyssen, Hans Waldeyer (Hrsg.): Schule und Staat im 18. und 19. Jahrhundert – Zur Sozialgeschichte der Schule in Deutschland. (edition Suhrkamp), Frankfurt am Main 1979, meist als städtische Anstalten, in denen „das mathematisch-naturwissenschaftliche Element gegen das philologisch-historische der Gymnasien in den Vordergrund trat und zugleich die neueren Sprachen größere Berücksichtigung fanden. In dem diese Anstalten ihre Ziele allmählich erweiterten, standen die Realgymnasien in dem Maße ihrer wissenschaftlichen Leistungen schließlich nicht mehr gegen die Gymnasien zurück; nur die Richtung der Ausbildung blieb eine verschiedene. Außerdem waren aus der Umbildung der früheren Gewerbeschulen Oberrealschulen hervorgegangen, die unter völligem Ausschlusse der alten Sprachen höhere Ziele in den neueren Sprachen, in der Mathematik und in den Naturwissenschaften verfolgten.“Robert Graf Hue de Grais: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche – 21. Auflage. (Julius Springer), Berlin 1912, § 303 (Die höheren Schulen), S. 483

Die neuen schulischen Wege zwischen den beiden Weltkriegen im 20. Jahrhundert Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurden die Abschlüsse der drei Vollanstalten (Gymnasium, Realgymnasium und Oberrealschule, mit neun Jahrgangsstufen) als gleichwertig anerkanntAnerkennung der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der höheren Lehranstalten, Erlass vom 26. November 1900. In: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung [in Preußen] (Centralbl.), 1900 (Verlag von Wilhelm Hertz) S. 854, Gleichwertigkeitserlass, (Nichtvollanstalten waren Progymnasium, Realprogymnasium und Realschulen, mit sechs Jahrgängen, mit deren Reifezeugnis (= „mittlere Reife“) der Zugang zum einjährigen freiwilligen Militärdienst und der Offizierslaufbahn möglich war). Mitte der 1920er Jahre kam die Deutsche Oberschule (Lehrplanschwerpunkte in Geschichte und Staatsbürgerkunde und Naturwissenschaften und Mathematik und eine Fremdsprache) und die Aufbauschule (besonders begabte Schüler von der Volksschule gradlinig zur Universität) hinzu.Hans Richert: Richtlinien für einen Lehrplan der deutschen Oberschule und der Aufbauschulen. 3. verbesserte Auflage. (Weidmannsche Buchhandlung), Berlin 1925 Die ersten Abendschulen (Abendgymnasien) kamen auf und die Begabtenprüfung (für außerschulisch „Gebildete“) wurde 1924 eingeführt.

Überfüllung und Nachwuchsprobleme Anfang der 1930er Jahre