Der jüdische Sport im nationalsozialistischen Deutschland durchlief in den Jahren der Unterdrückung, des Terrors und der gesellschaftlichen Isolierung von 1933–1938 seine Höhen und Tiefen. Trotz aller widrigen Bedingungen, mit denen die jüdischen Sportler trainieren und umgehen mussten, gab es zwischen den Jahren 1933 und 1936 eine Phase der Blüte. Die Vereine der beiden großen Verbände Makkabi Deutschland und des Sportbundes Schild des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten hatten einen enormen Zulauf an neuen Mitgliedern, der durch die Novemberpogrome 1938 brutal abgebrochen wurde.
Nationalsozialistische Judenpolitik Die NSDAP verdeutlichte schon vor der Machtübernahme 1933 ihre antisemitischen Ansichten und duldete ausschließlich „Arier“ in der Gesellschaft. Die Nationalsozialisten sahen nur in der „Rasse“ ihres Volkes die guten Eigenschaften und die Juden, welche als Gegenrasse bezeichnet wurden, betitelte man als „Untermenschen“. Dies war Grund genug für die Boykottierung, Terrorisierung und auch die später folgende Ausgrenzung von Juden aus den paritätischen Turn- und Sportverbänden. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 schloss jüdische Beamte aus dem öffentlichen Dienst aus. Die Weltkriegskämpfer und deren Angehörigen waren durch das „Frontkämpferprivileg“ vorerst davon ausgenommen. Mit dem Inkrafttreten des Schriftleitergesetz am 1. Januar 1934 und dem Aufstieg Hitlers zum Reichspräsidenten begann die Phase der „Arisierung“ oder „Entjudung“ der intellektuellen Berufszweige. Die Nürnberger Gesetze, die am 15. September 1935 verabschiedet wurden, verstärkten die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung. Die Juden durften fortan nur noch Staatsangehörige des Deutschen Reiches ohne politische Rechte sein. Mit dem Blutschutzgesetz und dem Reichsbürgergesetz sollte die Emigration der Juden vorangetrieben werden, was die antisemitischen Terroraktionen aber nicht minderte. Durch diese Maßnahmen wurden die Juden in die soziale Isolierung getrieben.Bernett: Der jüdische Sport im nationalsozialistischen Deutschland 1933–1938. 1978, S. 12–16.
Die Novemberpogrome 1938 werden als das offizielle Signal zum planmäßig durchzuführenden Völkermord verstanden. In der von Goebbels organisierten Zerstörungsaktion, entzog man den Juden jegliche wirtschaftliche Existenzgrundlage. Das Attentat vom 7. November auf den Legationsrat der deutschen Botschaft in Paris, durch den siebzehnjährigen polnischen Juden Herschel Grynszpan, diente den Nationalsozialisten als Vorwand, um Synagogen und jüdische Geschäfte in Brand zu setzen. Die Juden waren gezwungen, Schulen und Hochschulen zu verlassen und sich in Zwangsvereinigungen zu organisieren.Novemberpogrom. Abgerufen am 20. März 2014.
Ausschluss aus den Turn- und Sportverbänden Die sportlich aktiven Juden waren vor 1933 hauptsächlich in weltanschaulich neutralen Sportvereinen organisiert. Aber auch schon vor 1933 wiesen Sportvereine vereinzelt antisemitische Tendenzen auf, wie zum Beispiel der Deutsche Sportclub Berlin oder Vereine des antisemitischen Deutschen Turnerbundes (nicht zu verwechseln mit der Deutschen Turnerschaft). Bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten waren jüdische Mitglieder in ihren Vereinen in der Regel vollständig integriert. An der Deutschen Hochschule für Leibesübungen waren mehrere jüdische Dozenten angestellt. Auch der Deutschen Reichsausschuss für Leibesübungen stellte einen „Halbjuden“ als Präsidenten ohne jegliche Beanstandung. Der Sport diente auch den Juden als Medium der gesellschaftlichen Integration und war der wirksamste aller Kulturzweige, in dem das Gleichheitsprinzip seine Anwendung fand. Die Führung des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen – des Dachverbandes der Turn- und Sportorganisationen – bekannte sich im Frühjahr 1933 zu den neuen Machthabern und löste sich im Mai 1933 satzungswidrig selbst auf. Hans von Tschammer und Osten wurde im April als staatlicher Reichssportkommissar eingesetzt und im Juli zum Reichssportführer ernannt. Maßnahmen gegen jüdische Vereinsmitglieder wurden durch von Tschammer jedoch mit Rücksicht auf das Ausland wegen der nach Berlin vergebenen Olympischen Spiele 1936 nicht vorgegeben.Arnd Krüger: Wenn die Olympiade vorbei, schlagen wir die Juden zu Brei. Das Verhältnis der Juden zu den Olympischen Spielen von 1936. In: Menora 5. Jahrbuch für deutsch-jüdische Geschichte. Piper, München 1994, S. 331–348. Die Arisierung der paritätischen Verbände und Vereine geschah damit aus Eigeninitiative und ohne staatliche Anweisung. Nach dem Vorbild des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums setzten zahlreiche Verbände und Vereine den Ausschluss ihrer jüdischen Mitglieder um.Bernett: Der jüdische Sport im nationalsozialistischen Deutschland 1933–1938. 1978, S. 16–23.
Gleichschaltung der Verbände
Ohne staatliche Anordnung, aber nicht überraschend, erfolgte der Ausschluss aller jüdischen Vereinsmitglieder seitens des Deutschen Schwimm-Verbands im April 1933, da dieser durch den langjährigen Vorsitzenden Hans Geisow ideologisch geprägt war.
Auch der Deutsche Reichsverband für Amateurboxen entschied sich Anfang April zu „treuer Gefolgschaft“, nach vorheriger Absprache zwischen seinem Vorsitzenden E. Rüdiger und dem Berliner Polizeipräsidium. Grund war Hitlers Sympathie für den Boxsport, weshalb dieser auch in den Schulsport aufgenommen werden sollte. Es wurde eine Satzungsänderung vorgenommen, nach der Mitglieder „nur arischer Abstammung“ sein durften. Der Verband „Deutscher Faustkämpfer“ (Berufsboxer) beschloss in einem „10-Punkte-Programm“ ebenfalls, sämtliche Juden von der Mitgliederliste zu streichen, auch getaufte. Jüdische Ehrenmitglieder mussten auf ihre Auszeichnungen verzichten. Arbeitsverträge mit jüdischen Managern wurden ungültig und das Heranziehen eines jüdischen Arztes oder Rechtsanwaltes war gleichermaßen verboten.
Analog zum Vorgehen des Amateur-Boxsport-Verbandes meldete sich der Verband Brandenburgischer Athletik-Vereine (VBAV) ohne Zwang beim Polizeipräsidenten, um über den Ausschluss jüdischer Mitglieder zu berichten. Außerdem wurde zur selben Zeit zwei korporativ angeschlossenen jüdischen Vereinen der Austritt nahegelegt. Darunter fielen zum einen Bar Kochba Berlin und zum anderen der Jüdische Turn- und Sport-Club 1905. Der SC Bar Kochba Berlin weigerte sich dieser Austrittsempfehlung nachzukommen. Im Zusammenhang mit der Berliner Aktion schloss der Südostdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband innerhalb seines Bereiches alle jüdischen Vereine aus (Bar Kochba, Hakaoh, Schild).
Ab dem Mai 1933 wurden im Deutschen Ruderverband nur noch Sportler „arischer“ Abstammung aufgenommen. Man ließ jedoch für die bisherigen Mitglieder die Ausnahmeregelung des Gesetzes zum Berufsbeamtentum gelten. Der Deutsche Ski-Verband forderte von seinen Regionalverbänden „Rassenfremden die Aufnahme zu verwehren und sie aus den Vorständen zu entfernen“. Ungewiss ist die generelle Befolgung der Aufforderung, da der Mainzer Ski-Club sich erst im Dezember von seinem „halbjüdischen“ Präsidenten Theodor Lewaldzu trennte. Die Deutsche Schach-Liga wurde dem Reichspropagandaminister unterstellt und alle Mitglieder mit einem jüdischen Großelternteil wurden für untragbar erklärt. Die DLRG trennte sich ebenfalls von ihren jüdischen Mitgliedern.
Der Deutsche Tennis-Bund beschloss im April 1933 „Nichtarier“ von Repräsentativspielen auszuschließen und somit auch den damaligen Spitzenspieler Daniel Prenn nicht mehr für die Davis-Cup-Mannschaft zu nominieren, was für weltweites Aufsehen sorgte. Englische Champions wie Fred Perry und Henry Austin erhoben öffentlich Einspruch. König Gustav V. Adolf von Schweden brachte die Courage auf anlässlich eines Besuches in Berlin demonstrativ ein Spiel gegen Prenn auszutragen.
Deutsche Turnerschaft Allen voran setzte Edmund Neuendorff als Führer der Deutschen Turnerschaft (DT) den Arierparagraphen mit Überzeugung um. Er wollte mit seiner strikten antijüdischen Politik die Gunst des Reichskanzlers für sich gewinnen und bat diesen in mehreren Briefen auch um die Schirmherrschaft über das 15. Deutsche Turnfest in Stuttgart. Nach einem Antrag der Sächsischen Turner entließ die Deutsche Turnerschaft alle jüdischen und marxistischen Mitglieder. Dadurch sollten jegliche Hindernisse bereinigt werden, um die „ideologische Anpassung“ der DT durchzusetzen. Die DT schloss auf der Hauptausschuss-Sitzung vom 8./9. April 1933 in Stuttgart jüdische Turnvereinsmitglieder mit nur einem Großelternteil jüdischer Abstammung durch den „Arierparagraphen“ aus, nachdem einen Tag zuvor das NS-Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erlassen worden war. Damit ging man über die Bestimmungen der Nürnberger Rassengesetze von 1935 noch hinaus.Bernett: Der jüdische Sport im nationalsozialistischen Deutschland 1933–1938. 1978, S. 23–25.
Jüdische Reaktionen Mit der Machtübernahme der NSDAP begann die Zerschlagung ihrer politischen Opposition. Auch Juden wurden zunächst nicht aufgrund ihrer „Rasse“ verfolgt, sondern hinsichtlich ihrer Eigenschaft als frühere Sozialisten, als Mitglieder des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold oder des Republikanischen Beamtentums, als Angehörige der Friedensliga oder als Kommunisten. Auf die Reichstagswahl März 1933 folgte das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 und anschließend die planmäßige Boykottkampagne gegen jüdische Geschäfte.
Reichsvertretung der Deutschen Juden Um Einigkeit und Geschlossenheit gegenüber der nationalistischen Übermacht zu demonstrieren, die viele einzelne jüdische Verbände traf, wurde am 17. September 1933 die Reichsvertretung der Deutschen Juden ins Leben gerufen, die laut Kurt Jacob Ball-Kaduri: „[…] in Wirklichkeit eine Gründung der großen jüdischen politischen Vereinigung gewesen war, die sich damit über die Gemeinde Berlin und den unfähigen Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden hinweggesetzt hatten“. Trotz vielen Hindernissen ging die erfolgreiche Gründung auf die Initiative eines Dreimännerkollegiums in Essen zurück, welche von dem ersten Rabbiner der Berliner Gemeinde, Leo Baeck, geführt wurde. Doch ohne die nationalistische Unterdrückung und gesellschaftliche und wirtschaftliche Isolierung jüdischer Sportler, Vereine und Verbände, welche von Fred Grubbel 1986 in einem Sinnbild veranschaulicht wurde: „[…] im selben Boot, in immer stürmischerer tobender See“, hätte es den Zusammenschluss der Gesamtheit aller Juden nicht gegeben, da zwei unterschiedliche politische Organisationen vorherrschten: zum einen die „Zionistische Vereinigung Deutschland“, zum anderen der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten.Jüdischer Sport im nationalsozialistischen Deutschland. Abgerufen am 28. März 2014.
Reichsbund jüdischer Frontsoldaten
Die Bundesleitung des Frontbundes entschied sich für den Verbleib auf deutschem Boden. Die Entscheidung wurde mittels der Gretchenfrage: „Wie hältst du es mit Deutschland“ beschlossen, womit gleichzeitig Auswanderungswillige ausgegrenzt wurden. In einem Anpassungsprozess an die neuen gesellschaftlichen Ordnungen wurde die politische Neutralität abgeworfen, die der RjF bis zur Machtergreifung der NSDAP vertrat, und die Umsetzung des Führerprinzips festgelegt.