Als Datenträgeraustauschverfahren (DTA oder in Deutschland auch DTAUS) wurde ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet.
Für den Inlandszahlungsverkehr wurde 1976 seitens des Zentralen Kreditausschusses (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) das Datenträgeraustausch-Format (DTAUS-Format) vereinbart. Dieser einheitliche Standard ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) im deutschen Inlandszahlungsverkehr. Für Kaufleute (Nicht-Verbraucher) ist die Einstellung des DTAUS-Verfahrens bis zum 1. August 2014 (Ausführungstermin) erfolgt und durch das SEPA-Verfahren ersetzt. Privatpersonen (Verbraucher) konnten noch bis 1. Februar 2016 ihre Zahlungen in der gewohnten Form einreichen.Die Deutsche Kreditwirtschaft. (ZIP) Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen „Spezifikation der Datenformate“ Version 2.7 vom 25. März 2013, ebics.de; abgerufen am 30. Oktober 2022.
Das Format wird auch zur Übermittlung von Kontoauszuginformationen von der Bank zum Kunden eingesetzt, obwohl hierfür eigentlich MT940 vorgesehen ist.
Als Gegenstück zum DTAUS-Format wurde 1986 für die beleglose Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) im ZKA verabschiedet.
Anwendung Beim Datenträgeraustauschverfahren werden so genannte DTA-Dateien im DTA-Format weitergegeben. Diese können auf Magnetbändern, Bandkassetten, Disketten, Speicherkarte oder einem ähnlichen Medium gespeichert sein oder elektronisch per DFÜ übertragen werden (auch wenn der Name dann nicht mehr ganz stimmig ist, da der physische Datenträger fehlt). Moderne Online-Banking-Portale ermöglichen bereits den Upload von DTA-Daten über Web-Interface-Lösungen. In Deutschland ist das BCS-FTAM-Verfahren für Geschäftskunden zum Austausch von Daten (immer noch) sehr weit verbreitet. Ein bekanntes (Client-)Softwareprodukt für BCS ist „Multicash“, damit wird manchmal auch das Verfahren bezeichnet. Im Privatkundenbereich wird neben den Online-Banking-Portalen hauptsächlich die Schnittstelle FinTS (vormals HBCI) für den Zugriff mittels Software verwendet. Auch FinTS nutzt zur Übertragung von Nutzdaten (teilweise) das DTA- und das DTAZV-Format.
Die Legitimation und Autorisation der Aufträge auf dem ursprünglichen Übertragungsweg erfolgt durch einen so genannten „Datenträgerbegleitzettel“ mit Unterschrift eines Kontobevollmächtigten. Bei der Übertragung auf elektronischem Weg kann die Legitimation und Autorisation zum Beispiel mittels PIN- / TAN-Verfahren, der Elektronischen Unterschrift (EU) aus BCS-FTAM oder den verschiedenen HBCI-Sicherheitsverfahren (Chipkarte/RSA-Datei) erfolgen. Datenträgerbegleitzettel können auch bei der elektronischen Übertragung vereinzelt noch Anwendung finden.
Die Dateien werden zum Austausch zwischen Kreditinstituten (Banken) und zwischen Kunde und Kreditinstitut verwendet. Der Austausch physischer Datenträger zwischen den Kreditinstituten wurde auch als Garagenclearing bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt daher, dass die Magnetbänder früher häufig in den Tiefgaragen der Zentralbanken ausgetauscht wurden. Diese Methode ist mit der Einführung elektronischer Austauschverfahren und der folgenden Abschaffung von Magnetbändern weggefallen.
Datenträger Als Datenträger kamen ursprünglich meist 9-Spur-Magnetbänder zum Einsatz, später wurden auch Disketten verwendet. Größere Banken waren teilweise auch mit Standleitungen verbunden. Mit dem Aufkommen von Datex-P wurde auch dieser Dienst genutzt. Mittels Online Banking besteht bei einigen Banken die Möglichkeit zum Hochladen von Daten. Der physikalische Austausch von Datenträgern ist seit etwa 2000 kaum noch üblich.
Aufbau von DTAUS-Dateien Das Format ist im DFÜ-Abkommen in Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“ beschrieben.
Eine physische DTA-Datei kann aus mehreren logischen DTA-Dateien bestehen. Diese wiederum bestehen aus einem A-Satz (Datenträger-Vorsatz), einem oder mehreren C-Sätzen (Zahlungsaustausch) und einem E-Satz (Datenträger-Nachsatz). Die physische Satzlänge sind 128 Byte, A-Satz und E-Satz bestehen aus je einem Satz à 128 Byte, C-Satz aus minimal 2 Satzabschnitten (physischen Sätzen) à 128 Byte. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf das sogenannte Diskettenformat (mit DE-ASCII-Feldern – deutsche Variante der ASCII beschränkt auf Großbuchstaben und ß). Zwischen den Banken wird das Magnetbandformat mit EBCDIC- und gepackten Feldern benutzt (der fachliche Inhalt ist dabei weitestgehend identisch).
A-Satz Er bezeichnet hauptsächlich das (nächste) Ziel und den Typ der Datei (Bank → Bank oder Kunde → Bank und Gutschrift- oder Lastschrift-Transaktionen). Die Satzlänge beträgt exakt 128 Zeichen.
Bedeutung der Spalten in der nachfolgenden Satzbeschreibung:
Feldnr. Nummer des Feldes innerhalb des Satzes Position Offset vom Beginn des Satzes aus Länge Feldlänge Typ Feldtyp alpha: alphanumerisch, linksbündig nicht belegte Stellen 0x20 (Leerzeichen, ASCII 32) numerisch: numerische Daten, ungepackt, rechtsbündig mit vorlaufenden Nullen
Feldnr. Position Länge (Zeichen) Typ (Zeichen) Erläuterung Inhalt 1 0 4 numerisch Satzlänge 0128 2 4 1 alpha Satzart A 3 5 2 alpha Kennzeichen „GK“ bzw. „LK“ „GB“ bzw. „LB“ Hinweis auf Gutschriften (G) bzw. Lastschriften (L), Kundendiskette (K), Bankdiskette (B) 4 7 8 numerisch BLZ Dateiempfänger (d. i. Auftraggeberbank) 5 15 8 numerisch BLZ Absenderbank nur belegt, wenn Dateiabsender Kreditinstitut ist, sonst 00000000 6 23 27 alpha Name Absender (Auftraggeber) 7 50 6 numerisch Dateierstellungsdatum TTMMJJ 8 56 4 alpha Leerzeichen 9 60 10 numerisch Kontonummer Absender (Auftraggeber): Über dieses Konto wird der Gegenwert verrechnet Bei Kundendateien (Kennzeichen „GK“ oder „LK“) ist dies in der Regel die Kontonummer, die auch im C-Satz im Feld C11 steht. Bei Bankendateien werden hier stattdessen interbankliche Verrechnungskonten eingetragen. 10 70 10 numerisch ggf. Sammel-Referenznummer des Einreichers, sonst Nullen 0000000000 11 80 47 alpha Leerzeichen optional nach 15 Leerzeichen (=A11a) das Ausführungsdatum (TTMMJJJJ) (8 Zeichen, =A11b), dahinter 24 Leerzeichen (=A11c) 12 127 1 alpha Währung 1= Euro
C-Satz Im C-Satz wird die eigentliche Buchung definiert (beteiligte Konten, Betrag und Typ der Transaktion sowie Verwendungszweckangaben). Nachstehend ist der minimale Umfang dargestellt. Die Satzlänge des Hauptsatzes beträgt exakt 256 Zeichen. Der Hauptsatz kann durch bis zu 15 Erweiterungsteile ergänzt werden, was zu Erweiterungsblöcken führen kann.
Feldnr. Position Länge (Zeichen) Erläuterung Inhalt 1 0 4 Satzlänge Länge des Datensatzes nach der Formel 187 + x * 29 (x = Anzahl Erweiterungsteile = „Zeilen“; Beispiel: 2 Zeilen = 187 + 2*29 = 245) mit vorlaufender 0, also im Beispiel 0245. Bei 0 Erweiterungsteilen steht hier 0187 und Feld 22 wird mit Leerzeichen aufgefüllt – der Datensatz endet also trotzdem erst mit dem 256. Zeichen. 2 4 1 Satzart C 3 5 8 BLZ erstbeteiligte Bank (optional) wenn BLZ nicht angegeben: 00000000 4 13 8 BLZ Begünstigter (bei Überweisungen) bzw. Zahlstelle (bei Lastschriften) 5 21 10 Kontonummer Begünstigter bzw. Zahlungspflichtiger 6 31 13 interne Kundennummer 0000000000000 7a 44 2 Textschlüssel 04=Abbuchung 05=Einzug 51=Überweisung 53=Gehalt 54=Vermögenswirksame Leistungen 56=Öffentliche Kassen 67=Überweisungsgutschrift mit prüfziffergesicherten Zuordnungsdaten 68=Gutschrift aus neutralem Überweisungs-/Zahlschein 69=Gutschrift einer Spendenüberweisung 7b 46 3 Textschlüsselergänzung gemäß Anlage 1 des DFÜ-Abkommens 8 49 1 Leerzeichen 9 50 11 Nullen vormals: Betrag im DM mit 9 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen 10 61 8 BLZ Auftraggeber 11 69 10 Kontonummer Auftraggeber Diese Kontonummer wird dem Begünstigten/Zahlungspflichtigen mitgeteilt und z. B. für Rückgaben verwendet. 12 79 11 Betrag 9 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen 13 90 3 Leerzeichen 14 93 27 Name Begünstigter (bzw. bei Lastschriften Zahlungspflichtiger) 15 120 8 Leerzeichen 16 128 27 Name Auftraggeber 17 155 27 Verwendungszweck 18 182 1 Währung 1 (= EUR) 19 183 2 Leerzeichen 20 185 2 zweistellige Anzahl Anzahl der Erweiterungsdatensätze, „00“ bis „15“ 21 187 58 Raum für bis zu zwei Erweiterungsteile Bis zu zwei Erweiterungsteile à 29 Byte, aufgefüllt mit Leerzeichen 22 245 11 Leerzeichen
Danach folgt Raum für die bis zu 4 × 128 Byte an Erweiterungsblöcken. In den ersten 3 Blöcken können bis zu 4 Erweiterungsteile à 2 Byte Präfix + 27 Byte Daten = 29 Byte aufeinander folgen. Nicht genutzte Bytes eines solchen 128-Byte-Blocks werden mit 0x20 (Leerzeichen) aufgefüllt. Der 4. Erweiterungsblock ist wie die ersten 3 aufgebaut, enthält, wenn er benötigt wird, aber nur einen Erweiterungsteil. Der Rest der 128 Byte wird ebenfalls mit 0x20 aufgefüllt.
Erweiterungsteile Ein C-Satz kann bis zu 15 Erweiterungsteile à 29 Byte enthalten, welche z. B. einen längeren Verwendungszweck ermöglichen. Ein Erweiterungsteil besteht aus 2 Byte Präfix und 27 Byte Inhalt.
Es gibt folgende Typen von Erweiterungsteilen: Präfix Maximale Anzahl Erläuterung 01 1 Erweiterung für „Begünstigter“ (Feld 14 im C-Satz) 02 13 Erweiterung für „Verwendungszweck“ (Feld 17 im C-Satz) 03 1 Erweiterung für „Überweisender“ (Feld 16 im C-Satz)
Wie im C-Satz beschrieben, finden im C-Satz direkt bis zu zwei Erweiterungsteile Platz, gefolgt von 11 Leerzeichen. Die restlichen Erweiterungsteile werden blockweise (4 Erweiterungssätze à 29 Byte + 12 Byte Leerzeichen) hinten an den C-Satz angehängt. Jeder Erweiterungssatz erhöht die Satzlänge (Feld 0) des C-Satzes um 29 und die Anzahl Erweiterungsteile (Feld 20) um 1.
Version 1.8 Am 6. Dezember 2010 trat die Version 1.8 der Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank in Kraft.bundesbank.de: Auszug zur Änderung am C-Satz, entnommen aus der Spezifikation, Feldpositionen und Längen unverändert wie oben beschrieben: Nr. Feld Bedeutung 1 C2 Satzart, Konstante „C“ 2 C3 Bankleitzahl erstbeteiligter Zahlungsdienstleister (freigestellt, sofern identisch mit Zahlungsdienstleister des Zahlers) 3 C4 Bankleitzahl Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers 4 C5 Kontonummer Zahlungsempfänger 5 C6 Null bzw. EZÜ-Kennzeichnung und Ref.-Nr. Belegung durch Zahlungsdienstleister mit Bankleitzahl: 1. Byte: EZÜ-Kennzeichnung bei EZÜ-Zahlungen: 1 bei Btx-Zahlungen: 6 bei SWIFT-Zahlungen im DTA-Format: 7 bei EDIFACT-Zahlungen im DTA-Format: 8 für Avis-Kennzeichen: 9 sonst: 0 2.–12. Byte: Referenznummer der Zahlung 13. Byte: Null Belegung durch Kontoinhaber ohne Bankleitzahl: 1. Byte: EZÜ-Kennzeichnung für Avis-Kennzeichen: 9 sonst: 0 2.–12. Byte: Referenznummer der Zahlung interne Nummer sonst: Null 13. Byte: Null 6 C7a Textschlüssel, Kennzeichnung der Zahlungsart gemäß Anlage 3 zur Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch … 7 C7b Textschlüsselergänzung gemäß Anlage 3 zur Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch … 8 C8 Bankinternes Feld, wenn nicht benutzt Space 9 C9 Reservefeld = 0 10 C10 Bankleitzahl Zahlungsdienstleister des Zahlers 11 C11 Kontonummer Zahler (Im Falle von Zahlungen, bei denen die Deutsche Bundesbank Zahlungsdienstleister des Zahlers ist, muss eine dem Kontenkreis der Deutschen Bundesbank zugehörige Kontonummer eingetragen werden.) 12 C12 Euro-Betrag, rechtsbündig (Felder für Beträge in Euro enthalten immer zwei Stellen für Cents.) 13 C13 Reserve, Space 14 C14a Name Zahlungsempfänger, linksbündig 15 C14b Reserve, Space 16 C15 Name Zahler, linksbündig 17 C16 Verwendungszweck (Es sind möglichst kurze Angaben zu machen. Am Anfang dieses Feldes sind linksbündig solche Angaben unterzubringen, auf die der Zahlungsempfänger bei Überweisungen möglicherweise maschinell zuzugreifen beabsichtigt – z. B. Bausparkontonummer, Versicherungsnummer, Rechnungsnummer). 18, 19 C17 Reserve, Space 20 C18 Erweiterungskennzeichen