Ein Kostenansatz ist in Deutschland ein Justizverwaltungsakt,Petzold in Binz/Dorndörfer, GKG/FamGKG/JVEG, 2. Aufl., § 19, Rdnr. 2; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., GKG § 19 Rdnr. 1; OLG Köln JurBüro 2013, 433 mit dem die Gerichtskosten und Auslagen eines Gerichtsverfahrens geltend gemacht werden.vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62, NJW 1970, 853 Er umfasst die Ermittlung der entstandenen Kosten nach Grund und Höhe sowie die Feststellung des Kostenschuldners.
Im Anwendungsbereich des Gerichtskostengesetzes ist für den Kostenansatz in Straf- und Bußgeldsachen nach § 19 Abs. 2 GKG die Staatsanwaltschaft, in gerichtlichen Verfahren das Gericht des ersten Rechtszuges (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 GKG) und ansonsten das Rechtsmittelgericht (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GKG) zuständig. Der Kostenansatz richtet sich in Verfahren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen nach FamGKG und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach GNotKG.
Für den rechtzeitigen, richtigen und vollständigen Ansatz der Kosten ist der Kostenbeamte verantwortlich. Der Kostenansatz besteht in der Aufstellung der Kostenrechnung, die die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegenstand hat. Dazu gehören alle für die Tätigkeit des Gerichts und der Justizverwaltung zu erhebenden Gebühren, Auslagen und Vorschüsse. Gegen den Kostenansatz ist regelmäßig das Rechtsmittel der Erinnerung gegeben.vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14
Die gesetzlichen Vorschriften zum Kostenansatz werden ergänzt um die Kostenverfügung (KostVfG), eine Verwaltungsvorschrift des Bundesjustizministeriums vom 6. März 2014, BAnz AT 7. April 2014 B1 sowie entsprechende Landesregelungen. z. B. für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz: Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) und der Ergänzungsbestimmungen zur KostVfg (ErgKostVfg) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 26. März 2014, Az. B2 - 5607 - VI - 3562/10
Einzelnachweise
Kategorie:Gerichtskostenrecht (Deutschland)