Antritt bezeichnet: den Dienstantritt – in der Verwaltung den Beginn eines Dienstverhältnisses den Antritt einer Regierung oder eines sonstigen hohen Amtes in der Architektur die erste Stufe einer Treppe als Antritt (Sport) einerseits die Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb, andererseits die plötzliche Erhöhung des Lauftempos bei einem Sprint.

Geografische Begriffe: Antritt (Brannenburg), Ortsteil der Gemeinde Brannenburg, Landkreis Rosenheim, Bayern Antritt (Oberaudorf), Ortsteil der Gemeinde Oberaudorf, Landkreis Rosenheim, Bayern Antritt (Gemeinde Schmirn), Ortsteil von Schmirn, Bezirk Innsbruck-Land, Tirol

Siehe auch: